Profil

Landesgeschichte ist eine Teil­disziplin der Geschichts­wissen­schaft: Profes­suren/Insti­tute für Landes­geschichte finden Sie an allen großen Univer­sitäten der Bundes­repu­blik. Zwei Beson­derheiten machen Landes­geschichte aus und geben ihr ein eigenstän­diges Profil: Landes­geschichte weist zum einen eine Scharnier­funk­tion auf: Viele der Über­legungen der Geschichts­wissen­schaft werden auf das "Land" (s.u.) übertragen und münden in wissen­schaft­liche Unter­suchungen ein - damit ist Landes­geschich­te ein höchst aktu­elles An­wendungs­feld der all­gemeinen Geschichte. Aller­dings gehen Landes­histori­ker nicht mit dem Rasen­mäher all­gemeiner Heu­ristik vor. Da ihnen "ihr" Land wohlvertraut ist, wissen sie viel über Spezifika und konturieren ihre Forschungen anders. Aus diesem Grund war und ist es auch gerade die Landes­geschichte, die der "All­gemeinen Ge­schichte" für einzelne Themen­felder des Mittel­alters und der Frühen Neuzeit neue Inter­pretationen anbieten kann.


Mit der Scharnier­funktion verbunden ist die Service­funktion, denn Institu­tionen, Städte und Gemeinden im engen und weiteren Umkreis der Uni­versität suchen die Beratungs- und Forschungs­kompetenz der uni­versi­tären Landes­geschichte.


Zum zweiten ist Landes­geschichte deshalb ein Teil der All­gemeinen Geschichts­wissen­schaft, weil sie ebenso wie andere Diszi­plinen einen Synthese­anspruch aufweist. Dieser findet seine Begründung darin, dass es für die Dar­stellung eines bestimmten flächen- oder raum­mäßigen Gebildes eine "Leit­vor­stellung", eine Rahmen­erzäh­lung, eine Theorie, gibt, die mit dem Anspruch versehen ist, Wesent­liches im Sinne von Wissens­wertem darzustellen, und die es zudem ermöglicht, andere gesell­schaft­liche oder kul­turelle Wirk­lichkeits­bereiche unter­zuordnen bzw. zuzuordnen. Der zweite Synthese­begriff geht wesent­lich weiter; er umfasst die Kompi­lation verschie­dener Teil­berei­che/Di­mensionen zu einer Gesamt­darstel­lung.




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