Einführungen in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
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Europäische Integration

2. Anfänge der europäischen Integration bis 1957

2.6. DIE MONTANUNION (1951-1967)

Als Montanunion bezeichnet man die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).

  1. Hintergrund. Frankreich strebt seit 1918 die Kontrolle über die Ruhrkohle zwecks Förderung seiner Stahlindustrie an. Umgekehrt existiert auch nach 1945 in Westdeutschland eine Diskriminierung von Kohleexporten durch unter dem Markt liegende Verrechnungspreise in integrierten Kohle-/Stahlkonzernen und überhöhte Transportkosten. Dies stellt ein Hindernis für den französischen Modernisierungsplan (ab 1946) dar. Die Zerschlagung der deutschen Stahl-/Kohle-Konzerne und die Aufteilung der Ruhrkohleproduktion auf Exporte und Binnenwirtschaft durch die internationale Ruhrbehörde sowie die Limitierung der deutschen Stahlproduktion für 1946 auf 7,5 Millionen Tonnen sind vorerst Mittel zur Durchsetzung französischer Interessen. Diese geraten in Widerspruch zu den Interessen der USA, die den deutschen Aufschwung zwecks Reduktion der Besatzungskosten fördern und 1947 eine Erhöhung der deutschen Stahlquote auf 11 Mio. t durchsetzen. Die EGKS beseitigt diesen Interessengegensatz.
  2. Struktur der EGKS. Die EGKS entsteht aus dem Glossar Schuman-Plan (1950; Robert Schuman: französischer Außenminister) unter französischer Verhandlungsführung von Glossar Jean Monnet ("Gründervater Europas"). Ziele:
    1. Gemeinsamer Markt für Kohle, Koks, Eisenerz, Schrott und Stahl in Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden mit gemeinsamem Außenzoll und festen, hohen Preisen. Diskriminierungen (Differenzierung von Export- und Binnenpreisen; Transportkosten) sind zu beseitigen.
    2. Regulierung der Montanindustrie durch eine Antimonopolgesetzgebung (gegen integrierte Ruhrwerke).
    3. Nationale Behörden haben Souveränität über Stahl- und Kohleindustrien an eine von ihnen unabhängige Hohe Behörde abzutreten, der ein Ministerrat, ein Gericht und eine über wenige Rechte verfügende parlamentarische Versammlung beigesellt werden.
  3. Bedeutung der EGKS. Erste supranationale Behörde mit autonomer Entscheidungsbefugnis, die wesentliche Elemente der Struktur der EWG vorwegnimmt. Die alliierte Kontrolle über deutsche Industrie (internationale Ruhrbehörde) wird durch Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in europäische Kooperation abgelöst. Ihre wirtschaftliche Bedeutung ist dagegen gering, da sich die Struktur der Märkte kaum verändert.

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