Lehramt
Aktuelles
Hinweise zum Verfahren der studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen (nach LPO 2003 und in BA-Studiengängen)
Vorbemerkung
Studienbegleitende Modulabschlussprüfungen sind in den neuen Studiengängen an die Stelle von Staats-, Magister- und Diplomexamina getreten, in denen als Abschlussprüfung über Studienerfolg bzw. Nichterfolg zu befinden war. Die verschiedenen Bestandteile dieser Examina alter Art sind nach den neuen Ordnungen auf den Studienverlauf verteilt und tauchen in den Ordnungen als »Modulabschlussprüfung« auf. Ihre Ergebnisse gehen anteilig in eine Abschlussnote des Studiums ein.
Diese neue Regelung bringt für alle Beteiligten (Prüfungsämter, Lehrende als Prüfer und Studierende) Ungewohntes und damit auch Unsicherheiten, bis durch die Praxis ein neuer Usus eingespielt ist. Daher gilt an erster Stelle der Grundsatz, dass einzelne, noch nicht eingespielte Praxisfälle und mögliche Unklarheiten den Prüflingen nicht zum Nachteil gereichen werden.
Durchführung
- Wie bisher kommen mündliche und schriftliche Klausurprüfungen vor. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich nach Maßgabe der §§ 14(2) und 15(4) LPO 2003 auf die Module, aus denen eine Prüfung erwächst. Diese geben also einen inhaltlichen Rahmen vor. Dieser inhaltliche Rahmen ist durch thematische Schwerpunktsetzungen in den Vertiefungsmodulen und die fachdidaktische Perspektive im Vermittlungsmodul gegeben.
- Zu beachten ist jedoch mit gleichem Rang, was eine Prüfung aufzeigen soll (§§ 14(1) und 15(1) LPO 2003), nämlich in begrenzter Zeit mit begrenzten Hilfsmitteln eine Aufgabe zu lösen (schriftlich) bzw. Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen sowie spezielle Fragestellungen in solche Zusammenhänge einzuordnen (mündlich).
- Ziele, wie sie unter (2) formuliert sind, können ohne Rückgriff auf Sachgehalte und Demonstration an Sachgehalten nicht angegangen werden. Also werden konkrete Prüfungen an den Lehrveranstaltungen der Module ansetzen, ohne sie im Einzelnen »abzufragen«. Insofern ist jedoch von den Veranstaltungen eines Moduls bei den Prüfungsvorbereitungen auszugehen.
- Je nach inhaltlicher Anlage des Moduls (hier insbesondere das Vermittlungsmodul) und der Wahl bzw. Zuteilung eines Prüfers, werden sich inhaltlich unterschiedliche Gewichtungen zu Modulanteilen ergeben können. Zur Erörterung von Problemen, die sich daraus ergeben können, und Prüfungsfragen überhaupt geben die Modulbeauftragten Auskunft.
Studienordnungen
Auslaufende Lehramtsstudiengänge
- Lehramtsprüfungsordnung: LPO 2003
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gy/Ge) (LPO 2003), modularisiert
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (GHR) (LPO 2003), modularisiert
- Didaktisches Grundlagenstudium Deutsch (GHR) (LPO 2003), modularisiert
- Lehramt Deutsch Sekundarstufe II bzw. Lehramt Sekundarstufe II/I (LPO 1998), nicht modularisiert
- Lehramt Sekundarstufe I (LPO 1998), nicht modularisiert
- Lehramt Primarstufe (LPO 1998), nicht modularisiert
Downloads/Links
Scheinformulare:
- Grundlagenmodul
Sprache
Literatur
- Aufbaumodul
Sprache
Literatur
- Vertiefungsmodul
Sprache
Literatur
Medien und Kultur
Sprache und ihre Geschichte / Literatur und ihre Geschichte
- Vermittlungsmodul
Vermittlungsmodul
Alle Formulare und Bescheinigungen erhalten Sie auf den Seiten der Prüfungsämter:
- Prüfungsamt I (Bachelor LABG 2009, Bachelor (Modellversuch), Grundstudium der auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO2003, 1998, 1994, Magister, Promotion)
- Staatliches Prüfungsamt (Hauptstudium der auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO2003, 1998, 1994)
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