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Lehramt


Aktuelles

Hinweise zum Verfahren der studienbegleitenden Modulabschlussprüfungen (nach LPO 2003 und in BA-Studiengängen)

Vorbemerkung

Studienbegleitende Modulabschlussprüfungen sind in den neuen Studiengängen an die Stelle von Staats-, Magister- und Diplomexamina getreten, in denen als Abschlussprüfung über Studienerfolg bzw. Nichterfolg zu befinden war. Die verschiedenen Bestandteile dieser Examina alter Art sind nach den neuen Ordnungen auf den Studienverlauf verteilt und tauchen in den Ordnungen als »Modulabschlussprüfung« auf. Ihre Ergebnisse gehen anteilig in eine Abschlussnote des Studiums ein.

Diese neue Regelung bringt für alle Beteiligten (Prüfungsämter, Lehrende als Prüfer und Studierende) Ungewohntes und damit auch Unsicherheiten, bis durch die Praxis ein neuer Usus eingespielt ist. Daher gilt an erster Stelle der Grundsatz, dass einzelne, noch nicht eingespielte Praxisfälle und mögliche Unklarheiten den Prüflingen nicht zum Nachteil gereichen werden.

Durchführung

  1. Wie bisher kommen mündliche und schriftliche Klausurprüfungen vor. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich nach Maßgabe der §§ 14(2) und 15(4) LPO 2003 auf die Module, aus denen eine Prüfung erwächst. Diese geben also einen inhaltlichen Rahmen vor. Dieser inhaltliche Rahmen ist durch thematische Schwerpunktsetzungen in den Vertiefungsmodulen und die fachdidaktische Perspektive im Vermittlungsmodul gegeben.
  2. Zu beachten ist jedoch mit gleichem Rang, was eine Prüfung aufzeigen soll (§§ 14(1) und 15(1) LPO 2003), nämlich in begrenzter Zeit mit begrenzten Hilfsmitteln eine Aufgabe zu lösen (schriftlich) bzw. Zusammenhänge zu erkennen und darzustellen sowie spezielle Fragestellungen in solche Zusammenhänge einzuordnen (mündlich).
  3. Ziele, wie sie unter (2) formuliert sind, können ohne Rückgriff auf Sachgehalte und Demonstration an Sachgehalten nicht angegangen werden. Also werden konkrete Prüfungen an den Lehrveranstaltungen der Module ansetzen, ohne sie im Einzelnen »abzufragen«. Insofern ist jedoch von den Veranstaltungen eines Moduls bei den Prüfungsvorbereitungen auszugehen.
  4. Je nach inhaltlicher Anlage des Moduls (hier insbesondere das Vermittlungsmodul) und der Wahl bzw. Zuteilung eines Prüfers, werden sich inhaltlich unterschiedliche Gewichtungen zu Modulanteilen ergeben können. Zur Erörterung von Problemen, die sich daraus ergeben können, und Prüfungsfragen überhaupt geben die Modulbeauftragten Auskunft.



Studienordnungen

Auslaufende Lehramtsstudiengänge



Downloads/Links

Scheinformulare:

Alle Formulare und Bescheinigungen erhalten Sie auf den Seiten der Prüfungsämter:

  • Prüfungsamt I (Bachelor LABG 2009, Bachelor (Modellversuch), Grundstudium der auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO2003, 1998, 1994, Magister, Promotion)
  • Staatliches Prüfungsamt (Hauptstudium der auslaufenden Lehramtsstudiengänge nach LPO2003, 1998, 1994)

 


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