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Aktuelle Informationen

Hinweise zum Anmeldeverfahren für die Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2013

Zusätzliche sprachwissenschaftliche Vorlesung
Vermittlungsmodulabschlussprüfung (LPO2003) im WS 2012/13 
Informationen zur Einführungsvorlesung Literaturwissenschaft WS 2012/2013 
Zusatzmodul für den BA 2-Fach, BA KiJu und BA BAB: wichtige Hinweise
Studienbegleitender Test
Neue Beratungsangebote für Studierende des Grundschullehramtes
Aktuelle Hinweise zur Modulabschlussprüfung im Didaktischen Grundlagenstudium Deutsch

 

Zusätzliche sprachwissenschaftliche Vorlesung

Kurzfristig konnte die Vorlesung 093724 "Konzepte und Methoden der sprachgebrauchsbasierten
Linguistik"
in das Lehrprogramm des Sommersemesters 2013 aufgenommen werden. Sie wird von Dr. Jörg Bücker gehalten und findet am Montag von 18-20 Uhr in Raum 116 im vom-Stein-Haus statt.

Die Vorlesung hat grundlegende theoretische Konzepte und Methoden zum Gegenstand, die für die gegenwärtigen Diskussionen in der sprachgebrauchsbasierten ("usage-based") Linguistik eine Rolle spielen. Im Rahmen der Vorlesung werden u.a. sprachgebrauchsbasierte Ansätze in der Konstruktionsgrammatik, der Kognitiven Linguistik, der Interaktionalen Linguistik und der Sprachwandelforschung zur Sprache kommen.

Eine Belegung ist im Zeitraum vom 15.02. – 24.02.2013 über das Anmeldesystem SESAM möglich.


Vermittlungsmodulabschlussprüfung im Wintersemester 2012/13 (nach LPO2003)

Hinweise zur schriftlichen Prüfung
Wer beabsichtigt, die vierstündige Klausur im Rahmen der Vermittlungsmodulabschlussprüfung (nach LPO 2003) zu schreiben, sollte folgendes beachten:

  1. Für die Zulassung zur Prüfung muss das Grundstudium erfolgreich absolviert worden sein.
  2. Sie benötigen die vom Modulbeauftragten Dr. Berning (oder einem Stellvertreter) gegengezeichnete Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Vermittlungsmoduls.
  3. Außerdem benötigen Sie die Ihnen vom Prüfungsamt ausgehändigten, Ihrem Studiengang und der anvisierten Prüfungsleistung entsprechenden Formblätter (1. Schriftliche Prüfungsform im Unterrichtsfach; 2. Mitteilung des Themas der schriftlichen Prüfung).

Um das im Vorfeld Ihrer endgültigen Zulassung zur Prüfung nötige Verfahren möglichst reibungslos zu gestalten, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Machen Sie auf dem Formblatt „Schriftliche Prüfungsform im Unterrichtsfach“ die notwendigen Angaben. Übergeben Sie das Formblatt dem von Ihnen gewünschten Themensteller / der von Ihnen gewünschten Themenstellerin Ihrer Klausur. Diese/r wird die Einverständniserklärung für das Erst-Gutachten unterzeichnen. Lassen Sie sich das Formblatt von der Klausurstellerin / dem Klausursteller wieder aushändigen.
  2. Händigen Sie der Klausurstellerin / dem Klausursteller das Formblatt „Mitteilung des Themas der schriftlichen Prüfung“ aus. Es verbleibt beim Themensteller / bei der Themenstellerin.
  3. Legen Sie mir in einer meiner Sprechstunden folgende Unterlagen möglichst bald, spätestens aber bis zum 22.02.2013, vor:
    1. die Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Vermittlungsmoduls.
    2. das vom Klausursteller / von der Klausurstellerin unterschriebene Formblatt mit seiner / ihrer Einverständniserklärung.

Ich werde die Unterlagen prüfen und, sofern es keine Komplikationen gibt, gegenzeichnen. Ihre persönliche Meldung beim Prüfungsamt muss bis Ende Februar erfolgt sein.

Hinweise zur mündlichen Prüfung

Wegen des Rückgangs der Anmeldezahlen können mündliche Prüfungen (45 Minuten) erstmals frei zwischen den Prüfungskandidaten und den Prüfern vereinbart werden. Es gelten deshalb folgende Regelungen:

  1. Für die Zulassung zur Prüfung muss das Grundstudium erfolgreich absolviert worden sein.
  2. Sie benötigen die vom Modulbeauftragten Dr. Berning (oder einem Stellvertreter) gegengezeichnete Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des Vermittlungsmoduls.
  3. Außerdem benötigen Sie das Ihnen vom Prüfungsamt ausgehändigte, Ihrem Studiengang und der anvisierten Prüfungsleistung entsprechende Formblatt („Mündliche Prüfungsform im Unterrichtsfach“).
  4. Machen Sie auf dem Formblatt des Prüfungsamtes „Mündliche Prüfungsform im Unterrichtsfach“ die notwendigen Angaben. Übergeben Sie das Formblatt dem von Ihnen gewünschten Erstprüfer / der von Ihnen gewünschten Erstprüferin. Diese/r muss die Einverständniserklärung für die mündliche Prüfung unterzeichnen.
  5. Vereinbaren Sie mit dem Erstprüfer / der Erstprüferin einen Prüfungstermin (Tag, Zeit, Ort).  
  6. Suchen Sie für den vereinbarten Termin einen Zweitprüfer / eine Zweitprüferin für die Prüfung. Dabei kann Sie der Erstprüfer / die Erstprüferin unterstützen.
  7. Lassen Sie den Erstprüfer / die Erstprüferin die Angaben zum Zweitprüfer / zur Zweitprüferin sowie zum endgültig vereinbarten Prüfungstag, zur vereinbarten Prüfungszeit sowie zum vereinbarten Prüfungsort auf dem Anmeldebogen eintragen.
  8. Lassen Sie den Erstprüfer / die Erstprüferin per Unterschrift auch die Bestätigung durch den Modulbeauftragten vornehmen. Das erspart Ihnen einen weiteren Gang in die Sprechstunde des Modulbeauftragten.
  9. Melden Sie sich mit dem Modulbogen und dem Anmeldebogen beim Landesprüfungsamt an. Ihre Anmeldung muss spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Prüfungstermin erfolgt sein.



Informationen zur Einführungsvorlesung Literaturwissenschaft WS 2012/2013

Die Abschlussklausur zur "Einführung in die germanistische Literaturwissenschaft" findet am 28.01.2013 von 16 - 18 Uhr statt. Studierende mit der 60-minütigen Klausur (4 LP) finden sich bitte im Raum F1, Fürstenberghaus, ein; Studierende mit der 90-minütigen Klausur (7 LP) schreiben in der Aula am Aa-See, Scharnhorststr. 100.



Hinweise für die Modulabschlussprüfung im Didaktischen Grundlagenstudium Deutsch

Weiter Informationen befinden sich auf der Seite des Didaktischen Grundlagenstudiums.


 


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