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Konversion als Erhaltungsmaßnahme
Schadensprävention, Instandsetzung und Konversion sind neben der verantwortungsbewussten bewertenden Auswahl dessen, was von bleibendem Wert ist und daher dauerhaft erhalten werden muss, die tragenden Säulen der Bestandserhaltung. Bis vor wenigen Jahren stand die Konversion in ihrer Ausprägung der Mikroverfilmung im Schatten der originalerhaltenden Maßnahmen und wurde allenfalls als möglicherweise notwendiges Übel betrachtet. Der klassische strategische Ansatz, gefährdete Information dadurch zu erhalten, dass sie rechtzeitig von einem weniger haltbaren auf einen alterungsbeständigen Informationsträger übertragen wird, wurde erst unter dem Eindruck des massenhaften Papierzerfalls als wirtschaftliche Alternative hoffähig, mühsam etabliert gegen Vorurteile von mangelnder Qualität und begrenzter Haltbarkeit der Ersatzform Mikrofilm [1].
Mit dem DFG-Programm "Retrospektive Digitalisierung von Bibliotheksbeständen" im Rahmen des Förderbereichs "Verteilte Digitale Forschungsbibliothek" ist ein "Ruck" durch die deutschen Bibliotheken gegangen. Der Einsatz digitaler Technik soll die Literaturversorgung verbessern: So soll Forschung und Lehre direkt und online auf wichtige Bestände zugreifen können, vielgenutzte Literatur soll dadurch mehrfachem Zugriff zugleich und an verschiedenen Orten zur Verfügung stehen, bisher wenig bekannte Materialien sollen einer erweiterten Nutzung zugeführt werden und schwer zugängliche Bestände sollen durch digitale Bereitstellung zugänglich werden. Diese Verbesserung der Zugänglichkeit stellt die Verzahnung dieses Programms mit den Bestandserhaltungsaktivitäten der DFG dar.
Die retrospektive Digitalisierung regt offensichtlich in weit höherem Maße zu Anträgen an, als das die Verfilmungsprogramme der DFG zur Bestandserhaltung vermochten, die neben dem Ziel der Erhaltung erklärtermaßen ebenfalls das Ziel der verbesserten Zugänglichkeit zu gefährdeter Literatur verfolgten. Nachdem Aufwand und Eigenleistung, welcher bei Digitalisierungsprojekten durch die jeweilige Institution zu tragen ist, dem mit Verfilmungsprojekten als Eigenleistung geforderten Aufwand wie der Lieferung von Katalogisaten an EROMM keineswegs nachsteht, kann die höhere Attraktivität des Digitalisierungsprogramms gegenüber den Verfilmungsprogrammen offensichtlich nur im Reiz des Mediums und seiner Möglichkeiten selbst liegen.
Daher liegt es nahe, die Frage zu stellen und zu untersuchen, ob die Digitalisierung nicht auch für die Ziele der Bestandserhaltung eingesetzt werden und ob Digitalisierungsprojekte nicht zugleich für Bestandserhaltungszwecke nutzbar gemacht werden können, um Synergien zu erzeugen, die in unserer Zeit notwendiger sind denn je.
Der Unterausschuss "Bestandserhaltung" des Bibliotheksausschusses der DFG hat mit einer solchen Untersuchung im Jahre 1995 eine Arbeitsgruppe beauftragt. Im folgenden sollen die wesentlichen Ergebnisse des im Jahre 1997 publizierten Abschlußberichtes dargestellt werden [2]. Diese Darstellung wird aber auch erste Ergebnisse eines Folgeprojekts berücksichtigen, das, wiederum durch die DFG gefördert, bei der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg zum Thema "Neue Möglichkeiten und Qualitäten der Zugänglichkeit zu digitalen Konversionsformen gefährdeter Bücher und Archivalien" bearbeitet wird [3].
Einige allgemeine Bemerkungen zur Konversion von beschädigtem oder gefährdetem Kulturgut als Bestandserhaltungsmaßnahme seien zum besseren Verständnis und zur Einordnung der Digitalisierung als mögliche Bestandserhaltungsmaßnahme vorangestellt: Unter Konversion wird die Übertragung der bildlichen- oder der inhaltlichen Information von einem Informationsträger auf einen anderen verstanden. Bis auf wenige Ausnahmefälle spielt bei der Konversion zu Erhaltungszwecken die inhaltliche Konversion, die reine Textwiedergabe, keine Rolle. Im Ergebnis einer bildlichen Konversion können analoge Konversionsformen entstehen wie Kopien, Reprints oder Mikroformen. Eine digitale bildliche Konversion hat Dateien zum Ergebnis, in der die bildgebenden bits als Muster oder in komprimierter Form abgespeichert sind.
Ziele der bildlichen Konversion
Konversionsmaßnahmen werden in Ergänzung mit oder als Alternative zu originalerhaltenden Maßnahmen eingesetzt. Die graphische Darstellung (Abb. 1) soll den strategischen Ansatz für die Konversion in der Bestandserhaltung erläutern. Die in Archiven oder Bibliotheken verwahrten Objekte bestehen fast ausschließlich aus Materialien, die aus endogenen oder exogenen Gründen vom Zerfall bedroht sind. Wie auf der Graphik vereinfacht dargestellt, geht beispielsweise beim Informationsträger Papier die Ausgangsfestigkeit im Laufe der Zeit zurück, erreicht früher oder später die Benutzbarkeitsgrenze und wird dann unbenutzbar, nimmt man nicht die sichere mechanische Zerstörung in Kauf und zerfällt schließlich mit dem weiteren Verlust der Festigkeit ohne weiteres Zutun. Erhöhte Beanspruchung der Objekte auf der Klimaschaukel zwischen Magazin und Lesesaal beschleunigen die Festigkeitsabnahme und häufige mechanische Beanspruchung, mitunter aber auch nur eine unachtsame Handlung einer Nutzerin oder eines Nutzers, möglicherweise gar eines Bibliothekars, lassen die Zukunftserwartungen des Objekts in unbeschädigtem Zustand rapide sinken.
Hier setzt die Konversion zum Zwecke der Erhaltung ein: Möglichst frühzeitig und dadurch so vollständig wie möglich soll die Bildinformation auf einem Sekundärmedium gespeichert werden, das in der Lage ist, diese über möglichst lange Zeiträume zu stabilisieren und möglicherweise auch dann noch für die Nutzung zugänglich zu halten, wenn das Original unbenutzbar oder gar untergegangen ist. Die Konversion soll aber nicht nur die Verfügbarkeit der vollständigen Bildinformation langfristig sicherstellen, sondern zugleich alle oder weitere nutzungsbedingte Schäden vom Original abwenden, indem im Regelfall nicht mehr das Original, sondern die Konversionsform der Nutzung zugänglich gemacht wird. Das gefährdete Objekt wird im geschützten Magazinbereich einen Gewinn an Haltbarkeitserwartung haben.
Die Konversion kann daher einerseits dem Schutz des Originals dienen, für dessen Bestand weiterhin auch originalerhaltende Maßnahmen der Konservierung und Restaurierung durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Konversion eine ergänzende oder flankierende Maßnahme der Erhaltung, etwa um Instandsetzungsmaßnahmen hinausschieben zu können oder um hohem Restaurierungsaufwand Nachhaltigkeit zu verleihen. Als Schutzverfilmung (preservation microfilming) ist dieses Ziel der Konversion eingeführt. Weniger durchgesetzt hat sich bisher die Konversion als Alternative zur Erhaltung des geschädigten oder gefährdeten Originals durch bildliche Wiedergabe auf einem alterungsbeständigen Informationsträger unter bewusster Preisgabe des Originals. Selbstverständlich muss eine solche Entscheidung zur "Ersatzverfilmung" vorrangig unter den fachlichen Gesichtspunkten des intrinsischen Wertes getroffen werden [4].
Beim Einsatz der digitalen Konversion ist es besonders wichtig, sich von vornherein über den Zweck klar zu sein: Soll die digitale Form nur einen ubiquitären verbesserten Zugriff auf ein gefragtes Buch erlauben oder zielt die Digitalisierung darauf ab, zusätzlich zum verbesserten Zugriff zugleich ein gefährdetes Objekt zu schützen, das damit nicht mehr oder nicht mehr regelmäßig im Original vorgelegt zu werden braucht. Davon ist der noch weitergehende Zweck zu unterscheiden, wenn die digitale Form früher oder später ein untergegangenes Original vollständig ersetzen soll. Dass der Ersatzzweck nicht nur bei offensichtlichen Unikaten zum tragen kommen kann, war eine der wichtigen Erkenntnisse der Arbeitsgruppe des DFG-Projekts intrinsischer Wert: der fortschreitende endogene Papierzerfall wird aus bisher vielfach überlieferten Werken, die an verschiedenen Stellen mehr oder weniger simultan zerfallen, vorübergehend Unikate machen, für deren Erhalt dann wenigstens an einem Ort gesorgt werden muss [5].
Zweckentsprechende Digitalisierung
Sich über den Zweck der Konversion von vornherein klar zu werden, hat bei der Digitalisierung einen ganz anderen Stellenwert als bei der Verfilmung. Während eine normgerechte Mikrofilmaufnahme als solche bereits Qualitätsreserven für eine Vielzahl von Verwendungswecken und das Gütesiegel der Alterungsbeständigkeit besitzt, ohne dass dies mit signifikanten Mehrkosten verbunden ist, besteht bei der Digitalisierung zwischen Wiedergabequalität und Kostenaufwand ein direkter Zusammenhang und auch die Langzeitverfügbarkeit digitaler Konversionsergebnisse ist an Kosten gebunden. Daher ist es ein Gebot der Wirtschaftlichkeit, die Digitalisierung vom angestrebten Verwendungszweck der digitalen Konversionsform abhängig zu machen: wenn die Konversion nur dem verbesserten Zugriff dienen soll und in Kauf genommen wird, dass bei Bedarf und wiederholt vom Original erneut digitalisiert werden kann, gelten nur die Anforderungen einer zweckentsprechenden Qualität und der Wirtschaftlichkeit, d. h., die relativ geringen Anforderungen an eine angemessene Bildschirmdarstellung oder an den Ausdruck einer lesbaren Arbeitskopie sind zu erfüllen. Wenn aber Bestandserhaltungsaspekte zu beachten sind und daher vom Ergebnis der Konversion Nachhaltigkeit im Sinne von strukturverändernden Wirkungen auf den Bestand erwartet werden, sind an die Konversion folgende Anforderungen zu stellen: Die Bildinformation muss vollständig, mit der Seitenbegrenzung, und in allen Einzelheiten wiedergegeben werden, damit die Benutzung nicht ständig doch die Originalvorlage konsultieren muss. Der Benutzer muss sich darauf verlassen, dass das, was auf dem Original zu sehen ist, auch auf der analogen oder digitalen Konversionsform abgebildet wird. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Aus archivarischer Sicht, möglicherweise auch aus der Sicht eines Handschriftenbibliothekars sind die im Zusammenhang mit der Digitalisierung angebotenen Leistungen der sogenannten Bildverbesserung mit Eingriffen wie Entfernung von Flecken und Randstrichen als überflüssig und schädlich anzusehen, da damit Spuren getilgt werden könnten, die zur Geschichte eines Objekts gehören.
Die Wiedergabe muss von der Qualität her den verfolgten Zweck erfüllen können, aber auch nicht mehr und nicht weniger. Gerade in der derzeitigen Orientierungsphase digitaler Möglichkeiten ist es wenig hilfreich, auf das heute technisch machbare zu achten und die Konversion als Wettkampf zu betrachten, bei dem es um absolute Zahlen aufgelöster Pixel oder abgebildeter Graustufen oder Farben geht. Besser sollte man sich erinnern, was Qualität bedeutet. "Qualität ist die Eignung für den Verwendungszweck", so die Definition der Qualitätsnorm DIN ISO 9000.
Weitaus wichtiger ist, dass die Konversion den Kontext des digitalisierten Originals beibehält, besser noch, gegenüber der Benutzung des Originals oder eines Films vom Original einen Mehrwert an Zugänglichkeit gewährleistet, um die höheren Aufwendungen zu rechtfertigen. Zumindest aber muss ein Buch ein Buch bleiben und auch nach der Digitalisierung weiterhin wie in Buch sequentiell benutzt werden können, auch wenn aus 400 Seiten 400 Einzeldateien entstanden sind.
Die bisher genannten Kriterien bestimmen wesentlich die Akzeptanz der Konversionsformen bei den Nutzern. Diese wird aber weiterhin durch die Zweckmäßigkeit der Infrastruktur an leistungsfähigen Geräten und Zugriffshilfen bestimmt, die dem Nutzer zur Verfügung stehen, um mit den Konversionsergebnissen zu arbeiten.
Konversionen sollen schon aufgrund der großen Massen, die potentiell mit Hilfe der Konversion zu erhalten sind, kostengünstig sein und nachhaltig im vorgenannten Sinne wirken, um für die Bestandserhaltung einen Nutzen zu haben. Die Originale sollen nicht immer wieder herhalten müssen. Dies ist zugleich auch ein Gebot der Wirtschaftlichkeit, da Aufwendungen für die Bestandserhaltung naturgemäß über lange Zeiträume wirken und Folgeaufwendungen überflüssig machen sollen.
Worauf man beim Digitalisieren achten sollte
Standards für die Digitalisierung von Archiv- oder Bibliotheksgut sind derzeit (noch?) nicht verfügbar [6]. Qualitätsanforderungen sind jedoch aus den internationalen und nationalen Normen für die Mikrographie abzuleiten, da man sich dabei hinreichend Gedanken gemacht hat, welche Qualität Mikrobilder haben müssen, um nicht mehr vorhandene Originale ersetzen und vor Gericht als Beweismittel dienen zu können. So ergeben sich derzeit die Anforderungen an zweckgerechte Wiedergabequalität und Lesbarkeit aus den Anforderungen an mikrographische Aufnahmen. Die griffige Formel von der Qualität als Eignung für den Verwendungszweck sei im Anschluss an die mikrographischen Normen für die beim Digitalisieren zu wählende Auflösung erläutert. Die Auflösung soll nicht vom technisch Machbaren eines bestimmten Scanners bestimmt werden, sondern vom ganzen System und seiner Wirtschaftlichkeit, wobei zum System auch der Bildschirm mit einer maximalen Auflösung von ca. 100 dot per inch (dpi) gehört. Die Frage ist, welche Auflösung ist erforderlich, um das kleinste Zeichen, das auf dem Original vorkommt, so zu konvertieren, dass es als solches einwandfrei zu erkennen ist. In der Reprographie und Mikrofilmtechnik besteht dazu schon seit Jahrzehnten mit dem Qualitätsindex eine internationale Normvorschrift, die mit Hilfe eines amerikanischen Normberichts auf die digitale Welt zu übertragen ist [7]. Die jeweils notwendige Auflösung lässt sich so exakt errechnen, wenn man die Schriftgrößen eines Buches kennt oder die Schlingenweiten von Handschriften ausgemessen hat.
Die Wahl der Auflösung beim Digitalisieren wird aber auch wesentlich von der Frage bestimmt, ob die Konversionsform nur die Zugänglichkeit verbessern und Schutzzwecke erfüllen soll, oder aber sofort oder auf Dauer das Original ersetzen muss. Im ersteren Fall sind bei normalem Schrift- und Druckgut 300-400 dpi (bitonal) oder 200-300 dpi (Graustufen) voll ausreichend. Im letzteren Fall ist in Anlehnung an den genannten Qualitätsindex die deutlich höhere Auflösungsstufe von 600 dpi (bitonal) oder 400-500 dpi (Graustufen) erforderlich. Übrigens übertrifft ein normaler korrekt verarbeiteter Mikrofilm auch die Auflösung von 600 dpi noch deutlich und weißt zudem Graustufen auf.
Mindestens ebenso entscheidend für die Wiedergabequalität ist neben der Auflösung die Wiedergabe der aufgelösten Bildpunkte in Graustufen oder in Farben. Auch dies ist heute kein technisches Problem, aber eine Frage von Aufwand, Kosten und Folgekosten. Graustufen und erst recht Farben verursachen größere Dateien und längere Verarbeitungszeiten. Daher gilt auch bei diesen Bildattributen, dass sie Vorlagenabhängig und in Abhängigkeit vom Verwendungszweck eingesetzt werden sollen: Druckschriften, Laserdrucke und Strichzeichnungen lassen sich ohne weiteres im kostengünstigten bitonalen schwarz weiß wiedergeben, während für Handschriften, Zeichnungen mit Bleistift oder Farbstift, Schriften mit Gewebefarbbändern, Illustrationen und Photographien die aufwendigere Digitalisierung in Graustufen erforderlich ist. Farbige Vorlagen werden nur als Farbscans Akzeptanz finden, die dann noch deutlich mehr kosten.
Im Systemvergleich zwischen Mikrofilm und digitalen Konversionsformen gibt der gängige schwarz weiß AHU-Mikrofilm mehr Graustufen wieder als ein bitonaler Scan aber weniger als ein Scan mit 256 Graustufen. Ein spezieller Halbton-Mikrofilm löst mehr als 256 Graustufen auf. Auch Farbmikrofilme geben mehr Farben wieder, als dies ein RGB Scan mit 3 x 256 Farben vermag.
Die Größe der Dateien, die beim Digitalisieren entstehen, bestimmt sich unmittelbar durch die Menge der aufgelösten Bildpunkte (Pixel) und die Zahl der Graustufen oder Farben, die je Pixel dargestellt werden sollen. So benötigt bei der gleichen Vorlagengröße ein mit 600 dpi Auflösung digitalisierte Konversionsform die doppelte Speicherkapazität von einem mit 300 dpi aufgelösten Scan. Eine Wiedergabe mit 256 Graustufen erfordert jeweils noch einmal das vierfache einer bitonalen Konversionsform und die Farbwidergabe mehr als das zehnfache. Das Farbbild einer Seite DIN A 4 mit 400 dpi aufgelöst benötigt so fast 50 Megabyte Speicherkapazität. Wiedergabequalität kostet also ihren Preis, erst recht überzogene Anforderungen. Diese Dateigrößen bestimmen nicht nur durch die längeren Digitalisierungszeiten die unmittelbaren Scankosten, sondern auch den meist nicht in die Digitalisierungskosten eingerechneten Aufwand für Nebenarbeiten beim Dienstleister wie für das Speichern der Daten, das Brennen auf CD-R und die Kontrolle mit erheblichen Zusatzkosten, sie bestimmen auch den Speicher-, Organisations- und Pflegeaufwand bei der verwahrenden Bibliothek und vor allem zumindest indirekt auch die Übertragungszeiten in Netzen. Auch hier unterscheiden sich digitale Konversionsformen grundlegend von analogen: eine qualitätsvolle analoge Konversion in Farbe auf einem Mikrofilm beansprucht nicht mehr Platz als eine schwarz-weiße. Höhere Qualität wird in diesem Fall kaum ein Raumproblem werden.
Selbstverständlich ist aus der Sicht der Bestandserhaltung die Unschädlichkeit des Konversionsverfahrens selbst ein wichtiges ergänzendes Kriterium für die Systemauswahl. Das Potential von Schäden, die von Scannern unterschiedlichen Bautyps ausgehen, ist identisch mit dem, das mit Kopiertechnik und Mikrofilmtechnik verbunden ist. Ein Flachbettscanner ist in dieser Hinsicht im Prinzip wie ein Kopiergerät zu beurteilen und kann dieselben mechanischen Schäden auslösen, wenn Vorlagen auf die Glasplatte aufgelegt oder gegen diese gepresst werden. Ein Kamerascanner, auch Buchscanner genannt, gleicht einer Schrittkamera, wobei zu beachten ist, dass bis auf wenige Ausnahmen für Kamerascanner noch nicht so weit entwickelte vorlagenschonende Aufnahmevorrichtungen verfügbar sind, wie dies in der Mikrofilmtechnik inzwischen Gang und Gäbe ist [8]. Für Archiv- und Bibliotheksgut wird bei der Direktdigitalisierung der Kamerascanner dennoch das einzig geeignete Gerät sein. Einzugscanner sind mit Mikrofilm-Durchlaufkameras oder Kopiergeräten mit automatischem Vorlageneinzug zu vergleichen und wie diese nur für gut erhaltene, einfache und glatte Vorlagen in Loseblattform geeignet. Das Einspannen von Archivalien oder Büchern in Trommelscanner ist unter Erhaltungsaspekten ebenso befremdlich wie das Digitalisieren mit Handscannern.
Für das Digitalisieren ist ebenso wie für das Verfilmen Licht erforderlich. Licht hat Wärmstrahlung zur Folge [9]. Zu photographischen Verfahren besteht hier kein prinzipieller, sondern ein gradueller Unterschied. Das Produkt aus Lichtmenge und Einwirkungszeit, das für lichtinduzierte Schäden entscheidend ist, ist beim Digitalisieren durch die regelmäßig längere Zeit der Lichteinwirkung signifikant größer als beim Verfilmen. Höhere Auflösung beim Digitalisieren bedingt ebenso längere Zeiten wie Digitalisieren mit Graustufen oder gar Farbe. Für einen Farbscan sind dann Zeiten von 30 Sekunden bei einer Beleuchtungsstärke von deutlich mehr als 1000 Lux keine Seltenheit. Dennoch ist auch dieses Schadenspotential zu relativieren: derselbe lichtinduzierte Schaden tritt ein, wenn das Objekt im Handschriftenlesesaal bei 300 Lux Raumbeleuchtung nur wenige Minuten aufgeschlagen auf einem Tisch liegt. Dies soll jedoch nicht heißen, dass wie beim Verfilmen, so auch beim Digitalisieren durch reduziertes Licht beim Einstellen und wirksame Filterung nicht alles getan werden muss, um die Lichtbelastung zu minimieren. Vor allem sollte beim Digitalisieren das bei der Mikroverfilmung bewährte Prinzip beachtet werden, dass jede Vorlage nur einmal aufgenommen wird und dass die einmalige Aufnahme langfristig für möglichst viele Zwecke nutzbar gemacht wird.
Digitaliserung erfordert Kontextstabiliserung
Oft übersehen wird bei der Digitalisierung die Notwendigkeit, den Kontext der Vorlage, sofern es sich nicht um ein Einzelblatt handelt, durch technisch-organisatorische Maßnahmen zu stabilisieren. Bei der Verfilmung ist der Zusammenhang der Vorlage bereits durch das Medium selbst und durch die Aufnahmefolge dauerhaft fixiert. Man kann auf einem Rollfilm ohne weiteren Strukturierungs- oder Erschließungsaufwand "blättern" und sich zurechtfinden. Bei der Digitalisierung zerfällt ein Buch von 400 Seiten im Wortsinn in 400 Bilddateien. Sinnvoller Weise werden diese vom Dienstleister zumindest mit Dateinamen mit entsprechend aufsteigenden Ziffern versehen. Will man nicht die Seiten einzeln beim Namen aufrufen, muss bereits der Komfort des Vor- und Rückblätterns zusätzlich zur Digitalisierungsleistung als gesonderter Erfassungs- und ggf. Programmieraufwand bezahlt werden.
Die Attraktivität digitaler Konversionsformen insbesondere in ihrer online-Verfügbarkeit besteht nicht darin, dass man am Bildschirm wie im Buch blättern kann. Für eine sequentielle Nutzung lässt der Bildschirm Vorteile nicht erkennen, abgesehen davon, dass ein entspannter Lesegenuss vor einem solchen Gerät kaum aufkommen kann. Digitale Konversionsformen sind dann attraktiv, wenn sie gegenüber der digitalisierten Vorlage mit zusätzlichen Leistungen, mit einem "Mehrwert" verbunden sind. Dieser Mehrwert kann darin bestehen, dass über zusätzliche Erschließungsleistungen ein direkter und mehrdimensionaler Zugriff auf die einzelnen Seiten möglich wird oder dass digitale Konversionsformen so organisiert, strukturiert und verknüpft werden, dass sich neue Erkenntnisse durch Quervergleiche und Zugriffe über die Grenzen digitalisierter Bücher und Archivalieneinheiten hinweg ergeben. Die Herausforderung des Digitalisierens und das eigentlich Interessante liegt nicht in der Zerlegung von Texten oder Bildern in Bildpunkte, sondern in der intelligenten Verknüpfung digitaler Konversionsformen mit Erschließungsinformationen und in der objekt- und mediengerechten Aufbereitung für Zugang und Präsentation von Bildern, Texten und Metadaten ohne Medienbruch.
Mehrere Bücher oder Objekte lassen sich mit komfortablem Zugriff nur über speziell konfigurierte Dokumenten-Management-Systeme verwalten. Im Gegensatz zum Film, dem die ursprüngliche Ordnung sozusagen immanent ist, muss die Ordnung digitaler Konversionsformen extern erfolgen und mit diesen zuverlässig verknüpft werden. Dies bedeutet aber auch, dass diese Ordnung mit den Zugriffsmöglichkeiten erarbeitet, fortgeschrieben und so lange stabil gehalten werden muss, so lange die Konversionsformen zugänglich sein sollen. Bei Digitalisierungsprojekten, die zugleich der Bestandserhaltung dienen sollen, müssen diese Zusammenhänge unbedingt beachtet werden.
Der attraktive "Mehrwert" zusätzlicher Erschließung, Strukturierung und Organisation ist zugleich der wesentliche Kostenfaktor der Digitalisierung: Bei vorsichtiger Schätzung kann man davon unterstellen, dass bei Verfilmungsprojekten die Verfilmung selbst 70-80% des Gesamtaufwands ausmacht. Bei Digitalisierungsprojekten ist die Digitalisierung selbst allenfalls mit 20-30% der Gesamtkosten zu veranschlagen, 70-80% gehen zu Lasten der objekt- und mediengerechten Aufbereitung, Präsentation und Zugänglichkeit.
Langzeitverfügbarkeit digitaler Konversionsformen
Die genannte Kostenverteilung lässt jedoch einen zusätzlichen, bisher kaum zu quantifizierenden Kostenfaktor unberücksichtigt: die Aufwendungen für die Langzeitverfügbarkeit der digitalen Konversionsformen. Wieder in Abhängigkeit von der Frage, ob die Digitalisierung zugleich Belange der Bestandserhaltung erfüllen soll, kommen unterschiedliche Konzepte der Langzeitsicherung in Betracht: Sind die Vorlagen ungefährdet oder ist ein Mikrofilm als mögliches Ersatzmedium vorhanden, genügt eine Datensicherung im Sinne einer verlustfrei komprimierten oder unkomprimierten Speicherung der Bilddaten auf zwei Datenträgern, die auf einwandfreie Lesbarkeit und auf inhaltliche Übereinstimmung gegeneinander geprüft worden sind. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Investition in Konversionsformen und Kontextinformationen sicher ist, so lange das System auf dem die digitalen Formen eingerichtet wurden, verfügbar ist und seinen Dienst tut. Denn die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit zu digitalen Konversionsformen ist, wie bei allen maschinenlesbaren Daten, weniger eine Frage der Dauerhaftigkeit der Speichermedien, als der längerfristigen Kompatibilität von Hardware, Software und Aufzeichnungsformaten. Nichts veraltet so schnell wie ein High-Tech-System, so paradox dies auch klingen mag. Im Prinzip gilt dies auch für die Speichersysteme der Zukunft. Auch zur Nutzung holographischer Speicher oder von codierten Iridium-Nadeln braucht es kompatibler Geräte und passender Software.
Soll oder wird die digitale Konversionsform (längerfristig) an die Stelle der Originalvorlagen treten, müssen mehr oder weniger aufwendige technische und/oder organisatorische Vorkehrungen für die Langzeitverfügbarkeit getroffen werden. Möglich aus heutiger Sicht erscheinen drei Methoden: Migration, Emulation oder Konversion.
Durch die Migration soll erreicht werden, dass die Bilddateien mit ihren Kontext- und Erschließungsinformationen über sehr lange Zeiträume im Umfeld der jeweils zeitbezogenen Hard- und Softwareumgebungen verfügbar und lesbar bleiben. Dies geschieht einerseits durch Auffrischung der Signale, andererseits durch kontinuierliche Formatanpassung (refreshment and reformatting). Eine solches planmäßiges Migrationskonzept könnte so aussehen, dass erstens eine Sicherung auf zwei gegeneinander und mit der Datenquelle geprüften zuverlässigen und nicht löschbaren Datenträger vorgenommen wird und zweitens, rechtzeitig vor einem Systemwechsel, eine Parallelinstallation der beiden Systemgenerationen erfolgt, bis der Schritt der Datensicherung im Umfeld der neuen Systemgeneration erreicht ist. Dass ein solches Konzept keine Innovationszyklen auslassen darf, dass es hohe Kosten verursacht und dass sich seine wirtschaftliche Berechtigung vor allem von der Zugriffshäufigkeit her beantwortet, versteht sich von selbst.
Im Gegensatz zur Migration, welche auf die Anpassung digitaler Information an Systeme der Zukunft abzielt, ist der strategische Ansatz der Emulation von der Zukunft in die Vergangenheit gerichtet. Künftigen Systemen soll es möglich gemacht werden, die Systemvergangenheit zu emulieren, eine nicht mehr vorhandene Hardware- und Betriebssystemumgebung nachzuahmen, um die digitale Information in ihrer ursprünglichen Softwareumgebung zugänglich zu machen und zu halten. Dazu ist es erforderlich, neben den digitalen Konversionsformen die digitalen Kontextinformationen, die Anwendungssoftware und die Betriebssystemsoftware, auf denen diese Software lief, zusammen mit einer ausreichenden Dokumentation der Hardware und des Betriebssystems, einer Beschreibung der Anwendungssoftware und einer Beschreibung, wie alle Komponenten zusammenspielen, dauerhaft mit Hilfe der periodischen Auffrischung der digitalen Informationen und Speicherung auf jeweils gängige Informationsträger zu stabilisieren [10]. Mit Hilfe der Dokumentation und zweifellos nicht ohne erheblichen Aufwand sollte man mit dieser Methode Anwendungen der Vergangenheit mit eingebetteten digitalen Konversionsformen auf Systemen nächster und übernächster Generationen zum Laufen bringen, so wenigstens die Vorstellung. Der unbestreitbare Vorteil der Emulation gegenüber einer Migration wäre, dass die langfristige Zugänglichkeit vom jeweiligen Bedarf abhängig gewährleistet werden könnte und nicht digitale Informationen unabhängig vom Bedarf von Generation zu Generation transformiert werden müssten.
Die dritte Möglichkeit, die Langzeitverfügbarkeit digitaler Information sicherzustellen, ist die Konversion, oder die Rekonversion, die Umwandlung digitaler Information in analoge, menschenlesbare Form und die Speicherung auf einem alterungsbeständigen Informationsträger wie entsprechendem Papier oder Mikrofilm. Damit kann die Information zwar langfristig stabilisiert werden, verliert aber die Eigenschaft der automatisierbaren Veränderbarkeit und Verknüpfbarkeit mit anderen Informationen. Mit der Stabilisierung geht Attraktivität und medienspezifischer Mehrwert elektronischer Nutzungs- und Präsentationsformen verloren.
Hybride Systeme fördern Erhaltung und Zugänglichkeit zugleich
Wer verantwortungsbewusst über Digitalisierung und Bestandserhaltung nachdenkt, muss auch die Notwendigkeit und den Aufwand der Migration, Emulation oder Konversion in seine Überlegungen und Planungen sowie in sein Budget einbeziehen, es sei denn, er hat in der verständlichen Begeisterung über die neuen Möglichkeiten der digitalen Welt bewährte Errungenschaften der analogen Informationsspeicherung und Informationsverteilung wie den guten alten Mikrofilm nicht schon total abgeschrieben. Warum soll man sich nicht der Vorteile der analogen und digitalen Welt in einem System bedienen können, einem hybriden System, das Mikrofilm und digitale Konversions- und Zugriffsformen nutzt?
Digitale Konversionsformen sind flexibel, lassen sich in fast jede Systemumgebung integrieren, sind ubiquitär nutzbar, über Leitungen transportierbar, lassen sich verändern, von Maschinen verwalten und sind für mehrdimensionale Zugriffe adressierbar. Die digitale Welt hat ihre Stärke in der Veränderbarkeit, in der Dynamik. Mikroformen gehören der analogen Welt an, in der Aufzeichnungen dazu dienen, zu stabilisieren. Mikrofilme haben von digitalen Systemen bisher nicht erreichte Qualitätseigenschaften in der Bildwiedergabe, sind durch dichte Normung zukunftssicher, sind bei korrekter Verarbeitung und nicht einmal aufwendiger Lagerung alterungsbeständig, sind notfalls mit Lupe und Sonnenlicht lesbar und sind, wie alle analogen Medien, aufwärtskompatibel, d. h. auch künftige maschinenlesbare Systeme werden, solange sie dem Menschen nützen sollen, zwangsläufig Schnittstellen für analoge Informationen haben. Daher liegt es nahe, die Vorteile des Mikrofilms als wirtschaftlichem Langzeitspeichermedium mit den Vorteilen digitaler Konversionsformen als attraktive n Zugriffs- und Nutzungsmedien zu kombinieren.
Für alle Mikroformen sind Geräte und Verfahren verfügbar, um mehr oder weniger rationell, in jedem Fall aber rationeller und kostengünstiger als vom Original vom Film zu scannen. Am wirtschaftlichsten, weil weitgehend automatisch, ist dies vom 35 mm Rollfilm möglich. Insofern wird der Unterausschuss Bestandserhaltung der DFG, der beim Bestandserhaltungsprogramm am 35mm Rollfilm als Aufnahmefilm festgehalten hat, von dieser zukunftssicheren Entwicklung voll bestätigt. Je nach Ausgangsfilm kann vom Film bitonal, in Graustufen oder in Farbe gescannt werden. Da im Falle einer Ersatzkonversion regelmäßig der Mikrofilm als Langzeitspeicher eintritt, muss vom Film immer nur für die Präsentation in zweckgerechter Qualität digitalisiert werden, nie in unnötig hoher. Die Digitalisierung muss nicht auf Verdacht erfolgen, sondern bei Bedarf, und ändern sich Bedarf oder Anforderungen, lässt sich erneut vom Film digitalisieren, ohne die Originalvorlage erneut strapazieren zu müssen.
Ein solches Hybridsystem aus analogem Langzeitspeicher, von dem durchaus zusätzlich Arbeits- und Verteilungsduplikate gezogen werden können, und davon gewonnenen digitalen Konversionsformen für den attraktiven Zugriff passt sich den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft zweifellos flexibler an als heute für Quasi-Standard gehaltene Umgebungen der elektronischen Datenverarbeitung. Darüber hinaus scheint ein solches System nicht nur im Hinblick auf die Migrationsproblematik oder Emulationsproblematik die wirtschaftlichere Alternative, da Erschließungs-, Verwaltungs- und Zugriffsinformationen, die zweckmäßigerweise weiterhin digital vorgehalten werden müssen, im Vergleich mit digitalen Bilddateien relativ geringe Ansprüche an Speicherkapazität haben.
Vergleicht man heute die marktüblichen Preise für Digitalisierungsleistungen vom Original mit denen der Digitalisierung vom Mikrofilm, stellt man fest, dass es nicht nur vorteilhaft ist, vorhandene Filme statt der Originale selbst zu digitalisieren, sondern dass die Neuverfilmung und anschließende Digitalisierung vom Film in den meisten Fällen kostengünstiger ist als die Digitalisierung vom Original. Und, wie zuvor ausgeführt, ist die Verfilmung dazuhin etwas schonender für die Vorlage als die Digitalisierung vom Original.
Das vorgeschlagene Hybridsystem aus Langzeitspeicher Film und Zugriffsmedium digitale Form geht zunächst davon aus, dass vom Film digitalisiert wird. Untersuchenswert erscheint indes auch die Kompatibilität in die andere Richtung, von der digitalen Form zum Film. In recht erstaunlicher Aufzeichnungsqualität, aber nur bitonal ist es möglich mit sog. COM-Anlagen (Computer Output on Microfilm) bitmaps auf Mikrofilm auszugeben. Die bisher mit erheblichem Aufwand erzielbaren Ergebnisse sind gut lesbar, aber weit von einer erneuten Digitalisierbarkeit entfernt. Wenn der weitere technische Fortschritt uns eine volle Kompatibilität vom Film über digitale Form zum Film oder von der digitalen Form über Film zur digitalen Form beschert, wäre sozusagen das informationstechnische perpetuum mobile erfunden, das auch der Bestandserhaltung neue Möglichkeiten eröffnen könnte. Bis dahin sei es dem Autor erlaubt, bei aller Aufgeschlossenheit für den zweckentsprechenden Einsatz digitaler Formen dort, wo sie hingehören und ihre Stärke ausspielen können, mit der dem archivarischen Berufsstand eigenen konservatorischen Grundhaltung auf die Lösungen zu setzen, deren Effekt sich mit den menschlichen Sinnesorganen wahrnehmen lässt - und dies erst recht, wenn es um die Erhaltung unserer Kulturtradition geht.
Anmerkungen |
| [1] |
Bericht über Ursachen, Ausmaß, Wirkungen und Folgen des Papierzerfalls im Bibliotheks-, Archiv- und Verwaltungsbereich, vom 15. Juni 1992, Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut 1992, S. 6; vgl. dazu Hartmut Weber: ... laßt mich auch endlich Taten sehen! Zum Abschlußbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Papierzerfall", in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie, Jg. 39, 1992, H. 5, S. 386ff.  |
| [2] |
Marianne Dörr und Hartmut Weber: Digitalisierung als Mittel der Bestandserhaltung? Abschlußbericht einer Arbeitsgruppe der Deutschen Forschungsgemeinschaft, in: Zeitschrift für Bibliothekswesen und Bibliographie Jg. 44, 1997, H. 1, S. 53ff.  |
| [3] |
URL: http://www.landesarchiv-bw.de/web/47361  |
| [4] |
Vgl. Angelika Menne-Haritz und Nils Brübach: Der intrinsische Wert von Archiv- und Bibliotheksgut. Kriterienkatalog zur bildlichen und textlichen Konversion bei der Bestandserhaltung, Ergebnisse eines DFG-Projektes, Marburg: Archivschule, 1997  |
| [5] |
ebd., S. 44  |
| [6] |
Vgl. auch zum folgenden Marianne Dörr (wie Anm. 2), S. 62ff.; Die Retrodigitalisierung von Bibliotheksbeständen für eine Verteilte Digitale Forschungsbibliothek, in: Retrospektive Digitalisierung von Bibliotheksbeständen. Berichte der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft einberufenen Facharbeitsgruppen 'Inhalt' und 'Technik', Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut, 1998 (dbi-materialien 166), S. 37ff.; Anne R. Kenney and Stephen Chapman: Digital Imaging for Libraries and Archives, Ithaca, New York: Cornell University Library, 1996, S. 47ff.  |
| [7] |
Resolution as it Relates to Photographic and Electronic Imaging. Technical Report. Silver Spring: Association for Information and Image Management, 1993; Anne R. Kenney ans Stephen Chapman: Digital Resolution Requirements for Replacing Text-Based Material: Methods for Benchmarking Image Quality. Washington: Commission on Preservation and Access, 1995, S. 5ff.  |
| [8] |
Barbara Keimer: Mikroverfilmung von Büchern als bestandserhaltende Maßnahme, Berlin: Deutsches Bibliotheksinstitut, 1997 (dbi-materialien 154), S. 39ff.  |
| [9] |
ebd., S. 27f.  |
| [10] |
Jeff Rothenberg: Metadata to Support Data Quality and Longevity, 1996, S. 8ff. URL.: http://www.computer.org/conferen/meta96/rothenberg_paper/ieee.data-quality.html  |
| Zum Autor: |
| Prof. Dr. Hartmut Weber, Präsident des Bundesarchivs in Koblenz |
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| Zum Artikel: |
Erstmals erschienen in: Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz (Hrsg.): Wettlauf mit der Zeit - Bestandserhaltung in wissenschaftlichen Bibliotheken. Reichert, Wiesbaden (1998) S. 37-50 |
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