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Hoffnungen und Befürchtungen
Die Fortschritte auf den Sektoren der Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Präsentation sowie der Netze summierten sich in den letzten Jahren in einem Ausmaß, dass die Digitalisierung von primär in Form von Druckschriften, aber auch von Still- und Bewegt-Bildern und Musikaufnahmen publizierten Informationen als neue Aufgabe ins Blickfeld der Öffentlichkeit rückte. Und wie immer, wenn langwährende Grenzen fallen, neigen die ersten Reaktionen zunächst dazu, Extrempositionen zu besetzen.
Auf der einen Seite meldeten sich diejenigen zu Wort, die eine Ablösung der traditionellen Buchkultur propagierten. Diese Aussicht wurde vorzugsweise von all jenen, die durch die Unvollkommenheiten dieses Systems in der Vergangenheit besonders tangiert waren, als bevorstehender Sieg gefeiert. Sie erkannten - nunmehr als Autoren wie als Leser emanzipiert - mit Erleichterung (und Genuss) in den Verlegern, Buchhändlern und Bibliothekaren jene den Informationsfluss hemmenden Berufsgruppen, die es verdient hätten, binnen Kürze zu verschwinden. Der Direktkontakt zwischen Autor und Leser machte aus ihrer Sicht die Kette vermittelnder Leistungen überflüssig. Lediglich bei der Aufgabe, historisch relevante Dokumente rasch retrospektiv zu digitalisieren, würden die sterbenden Berufe - gleichsam sich selbst bestattend - noch für eine gewisse Zeit von Nutzen sein. Dann aber könnte die Welt total digital werden. Medienbrüche werde es künftig nicht mehr geben, alles könne über einen einzigen Kanal konsumiert werden.
Die soeben charakterisierte Gruppe unterschied sich grundsätzlich keineswegs von denjenigen, die derartige Vorstellungen als reale Bedrohung auf sich zukommen sahen, also mit negativen Vorzeichen. Sie setzten das Szenario mit dem Untergang der abendländischen Kultur gleich und befürchteten das Ende der wissenschaftlichen Kultur schlechthin. Die Vorstellung einer totalen Revolution, die alle Kommunikations- und Informationsformen uniformieren würde, einte auf diesem Weg merkwürdigerweise Fortschrittsoptimisten wie Kulturpessimisten. Außerhalb der Informations- und Bibliotheksprofession pflichteten derartigen Anschauungen nicht nur Journalisten bei, sondern auch Unterhaltsträger und Finanzpolitiker, die in der zu erwartenden Entwicklung Chancen einer definitiven Entpflichtung erahnten, den teuren Erwerb von Literatur und die Erstellung von immer mehr Raum für ständig wachsende Bibliotheken zu finanzieren.
Fortschrittspessimisten wie eingefleischte Traditionalisten hingegen gingen davon aus, dass es sich um eine Mode wie andere, schon überstandene, handeln dürfte. Wenn man nur lange genug Widerstand leistete - und sei es Widerstand durch Nicht-Beachtung -, werde die überkommene Buch- und Druckschriftenkultur langfristig unbeschadet aus einer mehr oder minder doch eingestandenen Krise herauskommen. Die Freude an jedem technischen Versagen und an jedem misslungenen Projekt war groß, begleitet von dem Hinweis und von der Erwartung, dass damit der Kulminationspunkt einer Fehlentwicklung überschritten und der freie Fall für einen fundamentalen Irrweg eingeleitet sei. Anstehende Probleme wurden - ungeachtet ihrer Bedeutung und Tragweite - zu grundsätzlich unlösbaren Fragen hochstilisiert und ohne Blick auf ihren Stellenwert verabsolutiert.
Obwohl diese Sätze in der Vergangenheitsform geschrieben sind, existieren und agieren die knapp und holzschnittartig apostrophierten Gruppen unverändert weiter.
Eine dritte Position ließ und lässt sich bei jenen ausmachen, die neugierig genug sind, herausfinden zu wollen, ob die offenkundig innovativen Technologien geeignet sein könnten, bislang als unzulänglich empfundene Fakten in der Informationsbranche bessern zu helfen, und wo möglicherweise ihre Chancen und Risiken lägen. Diesem Flügel rechnet der Verfasser den Gefeierten ebenso zu wie sich selbst. Der differenzierten Auseinandersetzung mit Nutzen und Problemen gilt das Augenmerk, um in angemessener Zeit die Digitalisierung als alltägliche Methode überall dort einzusetzen, wo es Sinn macht, um aber auch Fehlentwicklungen zu stoppen und um aus den entstehenden Produkten jene Elemente herauszupräparieren und durch Veränderung zu optimieren, die geeignet sind, der Befriedigung von Bedarf zu dienen.
Eine Milchmädchen-Rechnung
Dass wir in der Frage der Digitalisierung von analog gespeicherten Informationen nicht ohne Differenzierungen, nicht ohne Selektion und nicht ohne Priorisierung des grundsätzlich Selektierten auskommen, belegt eine kleine überschlägige Kalkulation, die der Verfasser gern anstellt. Der Handelswert des Bestands der Bayerischen Staatsbibliothek dürfte - bei aller Vorsicht, die bei derartigen Aussagen geboten ist - in einer Größenordnung von zehn Milliarden DM liegen. Die sieben Millionen Bände entsprechen bei einem Durchschnitt von 300 Seiten je Band - ein Wert, der bei Untersuchungen immer wieder als realistisch bestätigt wird - rund zwei Milliarden Seiten. Die Volltext-Erfassung kostet bei dem notwendigen hohen Grad der Genauigkeit je Seite nicht unter zehn Deutsche Mark. (Es ist trotz allen Fortschritts nicht anzunehmen, dass sich dieser Wert drastisch ändern wird. Denn bekanntlich gleicht kein Buch dem anderen und bei der Konversion ist die vermittelnde Mitwirkung von Menschen unvermeidlich; Arbeitskosten werden jedoch keinesfalls sinken.) Also würde die Digitalisierung des Bestandes der Bayerischen Staatsbibliothek etwa doppelt soviel kosten, wie er wert ist. (Nicht in dieser Rechnung berücksichtigt sind die Speicher- bzw. Präsentationskosten. Möglicherweise wird dies langfristig kein entscheidendes Kostenproblem mehr darstellen, weil die hierfür zu veranschlagenden Kosten sinken. In der gegenwärtigen Lage muss jedoch gesagt werden, dass der laufende Unterhalt eines Büchermagazins zur Zeit die billigste Variante der Speicherung darstellt. Daher könnte die Rechnung auch noch ungünstiger gestaltet werden.) Aus diesen Überschlagsrechnungen folgt:
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Die totale Digitalisierung ist nicht finanzierbar. |
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Die totale Digitalisierung ist unwirtschaftlich. |
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Es ist notwendig, eine Auswahl nach strengsten Maßstäben zu treffen. |
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Die digitale Version muss gegenüber der originalen Form einen Mehrwert aufweisen. |
Informationsbedarf
Auf dem Weg zur Selektion von Material, das zweckmäßigerweise digitalisiert werden sollte, kommt niemand darum herum, den Informationsbedarf und das Informationsverhalten gründlich zu analysieren. Auch hier führen schon sehr einfache Überlegungen zu wesentlichen Differenzierungen.
Fachwissenschaftler haben zwar nicht hinsichtlich des Gegenstands, wohl aber als Gruppe andere Bedürfnisse als Studenten; diese wieder andere als Fachfremde oder im Beruf stehende Hochschulabsolventen. Denn in der Forschung tätige Wissenschaftler streben auf ihrem Gebiet nach Vollständigkeit und hoher Aktualität der Information, während sich Studenten mit einem Überblick über das anerkannt Relevante begnügen und Praktiker bevorzugt punktuelle Information oder eine rasche Aktualisierung ihres Wissens bevorzugen. Differenzierend wirkt auch der jeweilige Zweck der Informationsaufnahme. Punktuelles Nachschlagen vollzieht sich, lernpsychologisch betrachtet, anders als das Lesen eines Gedichtes; dieses wiederum verläuft anders als das Lernen eines Stoffes oder eine kontextuelle Reflexion.
Von Fach zu Fach und von Literaturtyp zu Literaturtyp unterschieden sind schließlich der Umfang der jeweiligen Informationseinheit und der Grad der Zugänglichkeit. Ein Chemiker ist in einen globalen, riesigen Informationsmarkt eingebunden; die Dokumente sind kurz und über eine klare Formelsprache erschlossen. Ihr Nachweis ist durch weltweit vertriebene Datenbanken geregelt, die Dokumentlieferung teilweise bereits digitalisiert. Ganz anders sieht es beim Kunsthistoriker aus, dessen Arbeit personen- oder regionalbezogen ist; es dominieren umfangreiche Werke mit Text- und Bildmaterial, die Nomenklatur ist nicht genormt, der Inhalt erschließt sich nur kontextuell. Der Nachweis erfolgt im allgemeinen über lokale, bestenfalls regionale Bibliothekskataloge und Datenbanken. Die Originaldokumente sind häufig nur in Lesesälen benutzbar.
Angesichts dieser Unterschiede erscheint die Utopie, künftig ohne Medienbrüche leben zu können, als ein höchst gefährliches Ziel. Denn die Digitalisierung beschert uns die Freiheit, das jeweils am besten geeignete Medium zu wählen. So kann und wird es von jeder Information unterschiedliche Ausgabeformen geben, von denen in der Regel unter dem Gesichtspunkt der Zweckoptimierung nur eine angemessen ist. Das wird häufig nicht der Bildschirm sein. Vielmehr ist leicht vorstellbar, dass ein Archäologe, dessen Arbeit vom Vergleich lebt, lieber und besser mit mehreren aufgeschlagenen Druckwerken hantiert als mit verschiedenen Fenstern eines Bildschirms, die den gleichzeitigen Blick auf verschiedene Objekte geradezu verhindern und nicht fördern. (Möglicherweise tut er aber gut daran, die Motive, die verglichen werden sollen, zuvor anhand einer Datenbank zu ermitteln.) Medienbrüche werden wir auf Jahrzehnte hinaus nicht aufheben können. Daraus folgt eine neue Strategie: Aus dem Ziel, Medienbrüche zu beseitigen, wird das neue Ziel, Medienbrüche funktional zu überbrücken.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Informationsmarkt also keineswegs einheitlich ist. Vielmehr sind wir mit einer Vielfalt unterschiedlich strukturierter Märkte konfrontiert, auf denen die einzelnen Faktoren qualitativ wie quantitativ wirksam sind. Langfristig wird genau dort der Erfolg zu finden sein, wo es gelingt, fachimmanenten, gruppen- und zweckspezifischen Bedarf mit dem am besten geeigneten Medium zu versorgen. Die auftretenden Fragen und Probleme sind nicht theoretisch-systematisch und auch nicht durch bloße Übertragung der Muster der bisherigen Informationswege und -praktiken auf die neuen Möglichkeiten lösbar, sondern nur durch die praktische Anwendung.
Selektionskriterien
Die Kriterien, nach welchen die Auswahl der originär analog gespeicherten Dokumente, die digitalisiert werden sollen, erfolgt, unterscheiden sich grundsätzlich nicht von den allgemein bei der Bucherwerbung üblichen Gesichtspunkten. Neben die Einschätzung der Qualität und wissenschaftlichen Relevanz treten die Aspekte der aktuellen wie der längerfristigen Nachfrage. Hinzu kommen jedoch einige medienspezifische Aspekte. Die Entscheidung zur Digitalisierung zieht sofort die Frage des Wie nach sich oder - besser - schließt diese Frage gleich mit ein. Im Folgenden seien einige Anmerkungen zu den Selektionskriterien gemacht. Wie immer bei komplexen Entscheidungen, liegen die Argumente Pro und Contra auf verschiedenen Ebenen, so dass eine Saldierung letztlich nicht leicht fällt.
Selektionskriterium Relevanz
Diese Feststellung lässt sich gleich beim ersten Selektionskriterium, dem der Qualität und Relevanz belegen. Der wichtigste Unterschied, der im Vergleich zur Neuerwerbung bei der Entscheidung für eine Digitalisierung erleichternd ins Gewicht fällt, liegt im Wissen um die Akzeptanz und Relevanz des jeweiligen Titels; das rückt die Entscheidungssituation paradoxerweise in die Nähe antiquarischer Erwerbung. Jedes Werk, das dokumentarischen Quellencharakter hat, gilt naturgemäß als langlebig und dauerhaft wichtig, weil es zwar an Aktualität Einbußen verzeichnen mag, aber aufgrund der Authentizität letztlich nie überholt sein wird, so wie eine Altauflage durch eine Neuauflage oder durch ein anderes, aktuelleres Werk im Regelfall obsolet wird. Unter dem Blickwinkel der Aktualität kommen vor allem jene Werke in Betracht, die wegen ihrer Eigenschaft, den neuesten Forschungsstand in kompakter Form darzubieten, heute in Lesesälen und Freihandzonen zu finden sind. Die durchschnittliche speziellere Monographie hingegen wird trotz ihrer möglichen dauerhaften Bedeutung ins zweite Glied treten.
Eine erhebliche Nachfrage nach digitalen Versionen ist bei Nachschlagewerken mit (ggf. immer noch) aktuellem Inhalt zu unterstellen. Die Vorteile des schnellen ubiquitären Zugriffs und die punktuelle Recherche verschaffen digitalen Versionen erhebliche Vorteile. Daher wird dieser Literaturtyp wohl allgemein relativ schnell digital werden. Der retrospektiven Digitalisierung aber werden sich Probleme in den Weg stellen, die im wesentlichen auf den hohen Kosten - eine inhaltlich strukturierte Volltexterfassung ist unvermeidlich - und ggf. einem kleinen Markt beruhen. Umso mehr sind hier Bibliotheken oder Konsortien von Bibliotheken gefragt, die gegebenenfalls abseits des Marktes wichtige ältere Informationsinstrumente für die Forschung konvertieren sollten.
Eine wichtige Rolle dürfte auch die Digitalisierung von ausgewählten Kern-Zeitschriften spielen, insbesondere wenn es gelingt, den bereits vorliegenden oder entstehenden Erschließungsdiensten den jeweiligen Volltexten zuzuordnen, so dass der Benutzer in der Lage ist, an eine Recherche sofort den Auftrag der Dokumentlieferung anzuschließen. Das amerikanische Unternehmen JSTOR hat methodisch einen sinnvollen und kostengünstigen Weg aufgezeigt. Auf der einen Seite werden die ausgewählten Zeitschriften in langen Reihen mit Image-Scanning abgebildet. Darüber laufen OCR-Programme und schaffen auf diese Weise Findhilfen auf Volltext-Ebene. Zusätzlich werden die bibliographischen Daten jeweils strukturiert erfasst und stehen als primäre Erschließung zur Verfügung. Diskussionen mit Fachwissenschaftlern haben gezeigt, dass es hinsichtlich der Priorisierung bei der Digitalisierung von Druckschriften sowohl zwischen den Disziplinen als auch innerhalb eines Faches Unterschiede gibt. Sie lassen sich - vergröbernd - letztlich auf die Menge der verarbeitenden Information zurückführen. So wie die Klassischen Philologen bei der im wesentlichen konstanten und begrenzten Überlieferung ihre Forschung auf Details richten können, konzentriert sich auch der früh- und hochmittelalterliche Historiker oder Philologe auf die intensive Analyse einer begrenzten Textmenge. Im Vordergrund des Interesses steht für beiden Gruppen bei der Digitalisierung daher idealiter die perfekte Edition mit Volltext-Retrieval. Von dieser Position heben sich die Vertreter der großen Philologien und die Zeithistoriker ab, um nur zwei Beispiele zu nennen. Sie sind es gewohnt, mit riesigen Informationsmengen umzugehen, und sehen daher die Digitalisierung eher als Chance, Hilfe beim Auffinden des noch Unbekannten in der Masse der Information und beim anschließenden Verarbeiten zu erhalten. Das Geschäft der Editionen ist zwar auch für sie wünschenswert, beansprucht indessen angesichts des bis auf weiteres uferlosen Unterfangens zumindest im Anfangsstadium der digitalen Konversion keine Vorrangstellung.
Von Wichtigkeit ist hingegen möglicherweise für alle Bibliothekare (und Forscher) die Zugehörigkeit eines Werkes zu einer wichtigen Sammlung. Nicht nur in den Vereinigten Staaten kommt dem Gewicht geschlossener Sammlungen eine gewisse eigenständige Bedeutung zu; auch hierzulande werden Sammlungen zu einer Person oder zu einem Sachgebiet gern erworben, gepflegt und erschlossen - überregionale Förderung unterstützt diese Tendenz sogar noch. Insofern verstärkt es durchaus Argumente für eine Digitalisierung, wenn seltene oder herausragende Sammlungen betroffen sind. In diesen Fällen kommt es dann weniger auf die Bewertung der darin enthaltenen Einzelstücke an, sondern auf Bedeutung und Profil der gesamten Sammlung an.
In den USA spielen beim Kriterium Relevanz - abweichend von unserer Lage in Deutschland - noch weitere Aspekte eine wichtige Rolle. Sie wurzeln in einer anderen Tradition und Mentalität sowie gehen auf die Tatsache zurück, dass die Errichtung digitaler Bibliotheken wesentlich auf Public-Private-Partnership gründet. Die digitale Bibliothek war in den Vereinigten Staaten von vornherein als ein Ereignis von nationaler Bedeutung gesehen und geplant worden. Durch den Innovationssprung sollte die globale Wettbewerbsfähigkeit verbessert und gesichert werden. Daneben wurde aber auch der Einsicht gehuldigt, dass nur eine gut informierte Gesellschaft der Garant für die Erhaltung der Demokratie ist. Schließlich ist damit auch eine Bildungsoffensive verbunden, die nicht nur auf die Hochschulen des Landes, sondern auch auf die Schulen zielt. Bei der Realisierung des Programms sind auffällig viele historisch-nationale Materialien stark in den Vordergrund getreten; u.a. auch deshalb weil die nationale Betonung geeignet war, das Nationalgefühl privater Sponsoren anzusprechen.
Selektionskriterium Zugänglichkeit
Digitale Bibliotheken werben zu Recht mit einem ihrer Hauptmerkmale, der verbesserten Zugänglichkeit. Sie bezieht sich einmal auf die Aufhebung der zeitlichen und räumlichen Restriktionen, weil digitale Bibliotheken grundsätzlich an sieben Wochentagen zu 24 Stunden geöffnet haben und nicht nur in einem speziellen Lesesaal einsehbar, sondern überall und ortsunabhängig zugänglich sind. Zum anderen meint verbesserte Zugänglichkeit auch die Möglichkeit weiter Verbreitung über den engen Forscherkreis hinaus.
Begründet werden Benutzungsbeschränkungen vorrangig mit konservatorischer Fürsorge. Diese Argumente sind leicht einsichtig, weil es nur sorgsamer Behandlung zu verdanken ist, wenn Zeugnisse früher Jahrhunderte heute noch gut erhalten sind. Gegenbeweise sind häufig erbracht worden und stehen heute - durch übermäßige oder unsachgemäße Benutzung sowie durch falsche Lagerung geschädigt - als warnende Torsi verblasst oder gar gänzlich unbenutzbar in den Regalen. Eine elektronische Wiedergabe wäre geeignet, die Bibliotheken der Notwendigkeit einer Vorlage von Originalen sogar völlig zu entheben. Auf diese Weise könnte sich der Nutzen liberalen Umgangs zum Nutzen der Schonung des Originals fügen. Diese Intention setzt aber voraus, dass eine adäquate Form der Digitalisierung gewählt wird, die dem Grundsatz der allgemeinen Verfügbarkeit ohne Qualitätseinbuße folgt. Nur Investitionen, die ein originalähnliches Ergebnis bringen, sind angemessen, wenn die Indikation Schutz des Originals Hauptgrund für eine Digitalisierung ist.
Das Erschwernis beschränkten Zugangs trifft natürlich nicht nur die besonders alten und seltenen Kulturdenkmäler, sondern leider auch das Massengut des Zeitsegments zwischen 1840 und 1960, das wegen säurehaltigen Papiers nach und nach zerfällt. Bei diesen, in großen Bibliotheken nach Millionen zählenden Einheiten könnte die Digitalisierung ein effektiver Weg sein, die Benutzung zu liberalisieren bzw. zu normalisieren. In den meisten Fällen genügte bereits das vergleichsweise preiswerte Verfahren des Image-Scannens.
Konservatorische Gründe sind unter Bibliothekaren gelegentlich auch ein probates Mittel, sich aus anderen Erwägungen heraus zwischen Buch (bzw. Dokument) und Benutzer zu stellen. Jeder kennt den Hang von Bibliothekaren, Sonderkataloge und Handkarteien anzulegen oder Sonderaufstellungen zu praktizieren. Nicht selten ist dieses Verhalten durch den Wunsch, die Benutzung einzuschränken, motiviert. Ob es sich um alte Schallplatten, Fotos oder Nachlassmaterialien, um Adelskalender oder die neuesten Illustrierten handelt - was ehemals nur auf dem Weg der Restriktion geschützt werden konnte, steht nun zur freien Entscheidung der Liberalisierung an. In den Vereinigten Staaten sind gerade derartige Materialien in das Blickfeld des Interesses gerückt. Urkunden und fragile Zeugnisse der eigenen Vergangenheit, historische Fotosammlungen sowie Nachlässe werden im Großprojekt American Memory bevorzugt digitalisiert. Die große Zahl digitalisierter Dokumente kommt sogar weitgehend dadurch zustande, dass gerade kleine Informationseinheiten gewählt wurden und wesentlich weniger Druckschriften (die allgemein als vergleichsweise gut zugänglich gelten). Dahinter steht der bewusste politische und bibliothekarische Wille, die Zugänglichkeit gerade der bisher restriktiv gehandhabter Bestände zu verbessern. An dieser Stelle ist die Diskussion in Deutschland unter Bibliothekaren und Archivaren erst noch zu eröffnen, bis eine pragmatische Haltung definiert werden kann. In jedem Fall regt der direkte Vergleich zwischen den beiden Ländern an, die Unterschiede in den Grundsätzen bibliothekarischen Handelns offenzulegen und zu hinterfragen.
Ein Nebenaspekt, der bereits von der Mikroverfilmung bekannt ist, soll in diesem Zusammenhang erwähnt sein: die Vollständigkeit der Vorlage. Überall hat sich erwiesen, dass es bei größeren Werken, Serien oder Zeitschriften kaum wirklich vollständige Exemplare in Bibliotheken gibt. Es bedarf mühsamer Ermittlungen und oftmals sogar vieler Kontakte, bis es gelingt, durch Zulieferung von anderen Seiten ein völlig komplettes Exemplar zusammenstellen zu können. Der Gewinn, der durch ein Ersatzmedium eintritt, ist im Sinn der Informationserhaltung bedeutend. Er wird indessen mit zusätzlichen Personalkosten erkauft, ein Faktum, das in Kalkulationen mit einzubeziehen ist.
Selektionskriterium Nachfrage-Frequenz
Das Selektionskriterium verbesserter Zugänglichkeit führt nahtlos zum Selektionskriterium der Häufigkeit der Nachfrage. In dem Moment, in dem ein Dokument digitalisiert vorliegt, ist die Höhe der Nachfragefrequenz kein Hindernis für eine weite Benutzung mehr. Ungünstigenfalls gibt es Überlastungen der Netze oder der Server, was jedoch kein essentielles, sondern lediglich ein graduelles und überwindbares Hindernis darstellt. Dennoch hat der Aspekt der Benutzungshäufigkeit einen gegenüber der Relevanz und der Zugänglichkeit eigenständigen Wert.
Auch hier fällt wieder ein Unterschied zu den angelsächsischen Ländern auf. Dort ist es mehr als in Deutschland üblich, Literaturlisten für Lehrveranstaltungen zu erstellen und die Texte für die Teilnehmer vorzuhalten. Dieses temporäre Massengeschäft kann mit Hilfe der Digitalisierung von Auszügen aus Werken bis hin zu digitalen Skripten optimal verwaltet werden. Die Frage der Dauerhaftigkeit der vermittelten Information tritt hier nicht in den Vordergrund. Möglicherweise ist dieser Aspekt schon allein deshalb ohne jegliche Bedeutung, weil es aus urheber- und vertriebsrechtlichen Gründen gar nicht statthaft ist, derartiges Material über einen längeren Zeitraum zu speichern. In Nordrhein-Westfalen etwa wird über dieses Modell im Rahmen des Aufbaus einer digitalen Bibliothek nachgedacht. Es wird alle Hochschulbibliotheken zu beschäftigen haben.
Selektionskriterium Erschließung
Beim Selektionskriterium Erschließung ist schon in der kurzen Laufzeit von Digitalisierungsprojekten ein Sinneswandel zu konstatieren. Allen Beteiligten war von vornherein klar, dass die Kosten der Digitalisierung gigantische Ausmaße annehmen werde. Daraus folgte der Schluss, für die Erschließung möglichst wenig Mittel aufzuwenden und im Regelfall durch die Verknüpfung des digitalisierten Dokuments mit der traditionellen Erschließung (Link) oder durch bloße 1:1-Konversion der Erschließung zu ersetzen. Genährt wurde diese Ansicht auch durch amerikanische Projekte, die auf sehr pragmatischer Ebene (pro Dokument 15 Minuten Erschließungsarbeit) lediglich eine mehr oder weniger komfortable Attributierung der Dokumente vornahmen. Das DFG-Förderprogramm Retrospektive Digitalisierung sieht im Konsens aller an der Abfassung Beteiligten denn auch vor, dass die Erschließung kostenmäßig nachrangig sein müsse.
Sowohl von fachwissenschaftlicher Seite als auch aus den einzelnen Projekten heraus wächst indessen gleichermaßen die Erkenntnis, dass eine verbesserte oder - neutraler gesagt - eine angemessene Erschließung häufig den eigentlichen Mehrwert der Digitalisierung ausmacht. Der Sinn und Nutzen der bloßen Image-Abbildung eines Dokuments wurde rasch in Frage gestellt. (Schließlich lässt sich der Inhalt eines Buches wesentlich besser und, wie neueste Untersuchungen belegen, schneller aus dem Original aufnehmen als nach der Konversion und Lektüre vom Bildschirm.) Ebenso konnten Ad-hoc-Attributierungen ohne Anwendung von Regelwerken, die eine einheitliche Terminologie sichern, und ohne eine zumindest gewisse Formatkompatibilität (Metadaten) nicht befriedigen. Denn die erstrebenswerte Einbindung in Bibliothekssysteme sowie der Einsatz von globalen Suchmaschinen erhellten gleichermaßen, wie schlecht Retrievalergebnisse bei Vernachlässigung dieser Aspekte sein würden.
Die Bayerische Staatsbibliothek startete das bei ihr angesiedelte Digitalisierungszentrum der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit der Absicht, auf dem Programmpaket DocuWeb aufzusetzen, das mit und für die amerikanischen Universitäten Cornell und Yale von Rank Xerox entwickelt worden war. Im Lauf des Projekts der Digitalisierung der Stenographischen Berichte des Deutschen Reichstags stellte sich sehr bald heraus, dass die Software-Basis für eine Übertragung der gedruckten Inhaltsverzeichnisse und Register untauglich war. Der Grund lag in der zu simplen Architektur der Gupta-Datenbank, die lediglich lineare, nicht-hierarchische Beziehungen zwischen Index und Dokument herstellen konnte. Wäre dieses Verfahren für Monographien leidlich tragbar gewesen, so konnte die Leistungsfähigkeit für ein derartig komplexes Instrument wie Parlamentaria nicht ausreichen. Hinzu kamen formale Restriktionen der Datenbank sowie proprietäre Elemente, die einen Datenaustausch und eine herstellerneutrale Migration zumindest wesentlich behindert, wenn nicht gar unmöglich gemacht hätten. Gegenwärtig läuft ein Versuch mit der neuen Software-Basis eines klassischen Dokument-Management-Systems (Documentum), der in der Sache durchaus befriedigt und die genannten Kritikpunkte nicht enthält; er wird jedoch zu erheblich höheren Kosten führen. (Die Evaluation durch die Bayerische Staatsbibliothek hat im übrigen dazu geführt, dass die Firma das Produkt in der ursprünglichen Form und Zielsetzung vom Markt genommen hat.)
Die Projekte der Bayerischen Staatsbibliothek wurden bewusst höchst unterschiedlich gewählt, um Fachkompetenz auf möglichst breiter Basis zu erwerben:
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Edition des einbändigen Decretum Gratiani, dessen konvertierter Text von den Monumenta Germaniae Historica zur Verfügung gestellt wurde (die Images der kritischen Ausgabe, die neben dem Originallayout zusätzlich die Fußnoten enthält); |
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Stenographische Berichts des Deutschen Reichtstags (1867-1896 rund 100.000 Seiten); |
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Wiedergabe von Illustrationen deutscher Inkunabeln (etwa 6.400 Aufnahmen) aus dem Besitz der Bayerischen Staatsbibliothek; |
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kumulierte Konversion des Universal-Lexikons von Zedler und des Hochdeutschen Wörterbuchs von Adelung (zusammen rund 74.000 Seiten), beide aus dem 18. Jahrhundert. |
Aufgrund der Analyse der genannten Werke und ihrer Erschließung sowie aufgrund der nachfragegerechten Konzeption der Erschließung kamen wir zu der Einsicht, dass es wohl kaum eine Erschließungsmethodik gibt, die sich uniform für alle Dokumente eignet. Es wird unvermeidlich sein, jedes Werk für sich zu analysieren und angemessen umzusetzen: Denn kein Buch gleicht dem anderen; eine Binsenweisheit zwar, aber dennoch zutreffend. Diese Einsicht führt gleich weiter zu der Notwendigkeit, bei der Konzeption der Erschließung (und Präsentation) zumindest von schwierigeren Werken frühzeitig Fachwissenschaftler einzubeziehen, um nicht an den häufigsten Fragestellungen vorbei zu investieren.
Das reine Digitalisierungsgeschäft kann, stringente Vorgaben und ausgiebige Qualitätskontrolle vorausgesetzt, gut im Auftragsverfahren erledigt werden. Die Erschließung der Dokumente und die Einbindung in die bestehende oder geplante Retrieval-Welt sind zutiefst bibliothekarische Aufgaben, die bibliotheksfachliche wie fachwissenschaftliche Kompetenz voraussetzen.
Technologische, kostenmäßige und rechtliche Hemmnisse
Der Digitalisierung stellen sich nicht nur Hindernisse hoher Kosten in den Weg, sondern darüber hinaus auch eine Reihe von anderen Hemmnissen. Technologisch bieten vor allem Großformate, hohe Auflösung und Farbtreue zwar kein grundsätzliches Hindernis - die verbleibenden Probleme sind temporärer Natur und werden sich über kurz oder lang auflösen -, wohl aber bewirken sie eine Potenzierung des Aufwands.
Hinsichtlich der dauerhaften Archivierung gilt, dass die Anwendung der digitalen Technik Verfahren wiederholten Kopierens und wiederholter Migration nach sich zieht und einschließt. Durch die Wiederholung der Vorgänge entsteht zunächst kein Nachteil, weil - anders als bei analogen Medien - grundsätzlich kein Informationsverlust eintritt. Dies gilt vor allem für das Kopieren, das aufgrund der begrenzten Haltbarkeit der Medien in Abständen von Jahren bis Jahrzehnten anfällt. Schwieriger gestaltet sich die Migration von System zu System. Es vollzieht sich als Zeitfenster während einer Periode, in der das alte und das neue System gleichermaßen verfügbar sind. Eine verlustfreie Migration ist nur in dem Sinn denkbar, daß die Netto- oder Kern-Daten unverfälscht und vollständig übernommen werden. Das "Beiwerk" der Präsentation hingegen ist als zeitbedingt und systemabhängig zu werten und daher nicht ohne weiteres transferierbar. Um in der Buchwelt zu bleiben: Die Neuausgabe wird wie ein Neusatz und nicht wie ein Nachdruck aussehen; der Inhalt bleibt, das Layout ändert sich. Die Notwendigkeit von Kopieren und Migrieren verlangt eine sorgsame Überwachung der Zeitfenster sowie der Dauerhaftigkeit der Speicherung. Sie verursacht einen nicht unbeträchtlichen apparativen und personellen Aufwand, den sich nicht jede Bibliothek leisten können wird. Prototypen belegen, dass es möglich ist, das Geschäft zumindest teilweise automatisch ablaufen kann, indem sich der Rechner in Zeiten freier Kapazität die zu kopierenden oder zu übertragenden Informationen anhand der gespeicherten Systemdaten selbst heraussucht und die Arbeiten ausführt.
Ein auf Dauer entscheidender Faktor beim Digitalisierungsgeschäft ist der gesamte Komplex der Urheber-, Vertriebs- und Verwertungsrechte. Ohne hier ins einzelne gehen und ohne die nationalen Unterschiede sowie das zu erwartende europäische Recht auch nur in Grundzügen darstellen zu wollen, seien einige grundsätzliche Anmerkungen zu diesem Themenkomplex gemacht.
Der Start der Digitalisierung war in der ganzen Welt dadurch gekennzeichnet, dass zunächst ausschließlich rechtsfreie Materialien herangezogen wurden. Das war insofern nicht nur verständlich, sondern auch völlig richtig, als es darum gehen musste, Verfahren zu erproben und Erfahrungen im Umgang und Erfahrungen mit der Akzeptanz zu sammeln. Angesichts der großen Menge der zu digitalisierenden Information war dies auf Jahre hinaus auch kein Irrweg; denn nichts wurde bei richtiger Sachentscheidung vergeblich digitalisiert. Auf Dauer kann diese Haltung indessen nicht befriedigen, weil auf diese Weise nur alte oder urheberrechtsfreie amtliche Inhalte konvertiert werden. Eine Orientierung an der Nachfrage scheidet aus.
Es wird nicht anders gehen, als dass es zwischen denjenigen, die digitalisieren wollen (z.B. die Bibliotheken), und denjenigen, die die Vertriebsrechte besitzen (i.d.R. Verlage), zum Konsens kommt. Dieser Konsens wird sicherlich Geld kosten. Gegenwärtig sehen die Fronten leider verhärtet aus. Es wird nur dann gelingen, dies zu ändern, wenn sich Bibliothekare und Verleger in ihren allzu grundsätzlichen Positionen lockern. Bibliothekare dürfen nicht vergessen, dass die öffentliche Hand nur dort (subsidiär) tätig sein sollte, wo die freie Wirtschaft nicht agiert. Der Aufstieg von Bibliotheken zu Verlagshäusern scheidet schon aus diesen Gründen aus. Verleger ihrerseits sollten nicht die Tatsache aus dem Auge verlieren, dass sie zu keiner Zeit den gesamten Informationsmarkt bedient haben, sondern nur auf gewinnträchtigen Märkten aktiv waren. Für fundamentale Positionskämpfe gibt es also auf beiden Seiten keinen Grund. Die Erfolge von JSTOR, wo die neuesten fünf Jahrgänge von Verlagen, die älteren von den Bibliotheken angeboten werden, oder der bereits personell etablierte Rechte-Erwerb der Library of Congress belegen, dass hier vernünftige, die Interessen ausgleichende Regelungen möglich sind.
Selektionsentscheidung als Managementaufgabe
Anders als am Beginn der technischen Möglichkeit der Digitalisierung analog gespeicherter Information angenommen, erschöpft sich die Digitalisierung nicht in einer bloßen Konversion, wie wir es von Musik-CDs kennen. Auf diesem Sektor hat sich in verhältnismäßig kurzer Zeit ein wirklicher Medienwandel vollzogen. Die Langspielplatte ist der Compact Disk gewichen, die Konversion analog gespeicherter Aufnahmen auf CD zu niedrigen Preisen schließt die mediale Lücke. In der Welt der Drucke taugt die verlustfreie Übertragung nicht als alleiniges Ziel, selbst wenn Gründe der Nachfrage dafür und wirtschaftliche Gründe nicht dagegen sprechen. Denn das neue Medium CD-ROM wird das alte Medium Papier keineswegs verdrängen, und selbst wenn dies langfristig der Fall sein sollte, wird dies in überschaubaren Zeiträumen nicht so sein können. Dafür sind die Kosten pro Einheit bei wirklich digitaler Zeichen-Konversion viel zu hoch, die Auflagen zu klein, die Menge der relevanten "alten" Aufnahmen (Bücher) zu groß, die Zwecke, die mit der Informationsaufnahme verbunden sind, zu vielfältig. (Letzteres im Gegensatz zum alleinigen Zweck Hören.)
Aus dieser ganz anderen Konstellation heraus müssen andere Strategien gewählt, andere Tätigkeiten ausgeführt und andere Entscheidungen getroffen werden. Selektionsentscheidungen sind unter dem Aspekt von Kosten-Nutzen-Erwägungen mit einem relativ breiten Spektrum technischer Möglichkeiten zu fällen. Diese reichen vom einfachen Imaging über Imaging mit Index-Erschließung und unstrukturierter Zeichenkonversion bis hin zur inhaltlich und visuell strukturierten Konversion, die sich im Layout möglichst wenig vom Original unterscheidet. In diesem Spektrum ist das Maximum der Wirtschaftlichkeit zu ermitteln, d.h. die optimale Relation zwischen dem im Einzelfall anzustrebenden Mehrwert für die Nutzung und den Kosten, die dadurch verursacht werden. (In diesen Zusammenhang gehören nicht nur die Kosten für die Konversion, sondern auch die mögliche Einsparung von Folgekosten [Entlastung durch Selbstbedienung] sowie der Gewinn an Fläche.) Die Prüfung führt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Einmal wird eine Konversion völlig verworfen werden, ein anderes Mal wird Methode X, ein drittes Mal Methode Y zu wählen sein.
Was damit gemeint ist, sei am konkreten Beispiel der Katalogsituation der Bayerischen Staatsbibliothek erläutert. Als 1982 das digitale Zeitalter mit einer Datenbank begann, lagen drei Katalogteile vor: ein Bandkatalog für die Zeit bis 1840, ein Blattkatalog zwischen 1841 und 1952, der zugleich den Ergänzungskatalog für Erwerbungen aus früheren Erscheinungsjahren darstellte sowie ein moderner Kartenkatalog mit Berichtszeit 1953-1981. Die Entscheidungen für die Konversion der alten Kataloge fielen unterschiedlich aus; und dies nicht nur aus Gründen, die im technischen Wandel liegen. Die intellektuelle Einarbeitung des Bandkatalogs und des entsprechenden Zeitsegments des Blattkatalogs war nicht nur in den 80er Jahren richtig. Stünde die Entscheidung heute an, würde sie nicht anders getroffen werden (Methode: inhaltlich strukturierte Zeichenkonversion als Einarbeitung in die Datenbank). Der Kartenkatalog wurde kürzlich gescannt und gleichzeitig grob strukturiert manuell erfasst (Methoden Imaging und inhaltlich strukturierte Zeichenkonversion). Es ist vorgesehen, Image und Feldinhalte in die lokale Datenbank und in den Bibliotheksverbund Bayern einzuspielen. Kostengesichtspunkte, aber auch Gesichtspunkte der Erhaltung der vollständigen Information im Original-Layout gaben den Ausschlag für dieses Vorgehen. Nach verschiedenen Anpassungen wird es zu einem wesentlich günstigeren Preis als es die klassische Konversion ermöglicht hätte Realität sein, dass der Benutzer - die ehemals getrennten Kataloge übergreifend - den Bestand ab 1953 mit einer einzigen Recherche konsultieren kann. Dieses Ergebnis wird dauerhaft sein. Es zeichnet sich trotz dieses Erfolgs ab, dass die ursprünglich intendierte Konversion des Blattkatalogs in gleicher Weise nicht umgesetzt wird. Zum einen sind die Kosten deutlich höher, zum anderen ist die bildhafte Wiedergabe des überwiegend handschriftlich geführten Katalogs keine Dauerlösung für Benutzer, die Schwierigkeiten haben, Handschriften des 19. Jahrhunderts zu lesen. Dieses Beispiel zeigt, dass selbst bei identischer Zielsetzung und gleichem Zweck unter Abwägung technischer und kostenmäßiger Aspekte sehr wohl unterschiedliche Ergebnisse herauskommen können. Cum grano salis ist dies letztlich bei jeder Konversion analog gespeicherter schriftlicher Information der Fall.
Verantwortete Entscheidungen in Einzelfällen ergeben - wie beim Erwerbungsgeschäft auch - noch lange keine Linie. Wie es üblich ist, Erwerbungsprofile zu entwickeln, die der sammelnden Tätigkeit der Bibliothekare Rahmen und Halt geben sowie bei Benutzern gleichzeitig einen grob umrissenen Erwartungshorizont definieren, muss es in Zukunft auch bibliotheks-individuelle Richtlinien für die Digitalisierung geben. Diskussionen über dieses Thema sollten geführt werden, wenngleich es noch zu früh ist, zu verlässlichen und dauerhaften Festlegungen zu kommen. Denn es gibt auf allen Gebieten zu wenig Erfahrungen, und die technische Welt ist noch zu stark in Entwicklung begriffen.
Schluss
Die Digitalisierung der Information vom Autor bis zum Leser bringt es zwar mit sich, dass die Publikationskette als geschlossenes System grundsätzlich zur Disposition steht. Das bedeutet jedoch keineswegs einen Funktionsverlust der bisherigen Leistungsträger. Ausgehend von ihren traditionellen Stärken werden Autoren, Verlage, Händler und Bibliotheken ihre Rollen jedoch überdenken müssen.
Unverändert werden Autoren danach streben, ihre Arbeitsergebnisse in allseits anerkannten Organen zu publizieren, weil diese ein Gütesiegel darstellen. Es ist eben ein Unterschied für das Ansehen wie für die Karriere eines Wissenschaftlers, ob es gelingt, die eigenen Erkenntnisse über die Hürde eines Herausgebergremiums zu bringen oder ob sie nur unzensiert in das Internet gestellt werden.
Bibliotheken garantieren durch Bereitstellung, Vermittlung und Beratung freien Zugang zur Information. Auf dem Gebiet der retrospektiven Digitalisierung sind sie zur Kooperation aufgefordert, zur Kooperation untereinander sowie zur Kooperation mit Verlagen. Denn nur so kann unnötige und kostenintensive Mehrfacharbeit vermieden werden, nur so kann es zu einem gesunden Interessenausgleich kommen.
Die Digitalisierung erweist sich in Bibliotheken als eine Managementaufgabe ersten Ranges. Eingeschlossen sind zunächst die klassischen Selektions-, Erschließungs- und Bereitstellungsaspekte. Hinzu kommen neue Arbeitsfelder wie Produktion (Inhouse, Outsourcing, Produktionsgemeinschaften), Rechtserwerb und -verwaltung sowie Kosten- und Rechnungswesen. Die Abwägung, welches Medium bei einer gegebenen oder ungewissen Nachfrage unter Kosten-Leistungsgesichtspunkten am angemessensten ist, liegt quer zu den soeben aufgeführten Aspekten. Die Informationswelt der Zukunft wird reicher und vielfältiger sein als je zuvor, die retrospektive Digitalisierung ist ein Weg, der alten und unveränderten Aufgabe von Bibliotheken, Informationen bereitzuhalten und zu vermitteln, gerecht zu werden. Am Ende sollten Bibliotheken stehen, die ihre Kunden nicht uniform, sondern - den jeweiligen Bedürfnissen angemessen - gegebenenfalls höchst unterschiedlich bedienen. Am Ende darf keine technologisch dominierte, sondern muss eine humane Bibliothek stehen, möglichst eine durch die Vielfalt der Leistungsangebote humanere als die, die wir jetzt kennen.
| Zum Autor: |
| Dr. Hermann Leskien, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek München. |
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| Zum Artikel: |
Vormals erschienen in: Otto Weippert (Hrsg.): Schritte zur neuen Bibliothek - Rudolf Frankenberger zum Abschied aus dem Dienst. K.G. Saur: München (1998), S. 81-95.
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