Unter dieser Headline informiert die Steuerberaterkammer München in ihren Kammermitteilungen (Nr. 2, Mai 2001), dass Belege aus thermosensitiven Papieren gemäß steuerlicher Vorschriften nicht hinreichend alterungsbeständig sind.
Im Einzelhandel, in der Gastronomie und von Tankstellen etc. werden verstärkt thermosensitives Papier zur Ausstellung von Rechnungen verwandt. Dies sei höchst problematisch, denn die Haltbarkeit von Thermopapier liege je nach Qualitätsstufe zwischen 4 und 12 Jahren, führte die Kammer aus. Nach Feststellung der Finanzverwaltung würden nahezu ausschließlich Papiere der geringsten Haltbarkeitsstufe dafür eingesetzt. Dies bedeute, die entsprechenden Belege seien auch bei sorgfältiger Aufbewahrung in 4 Jahren nicht mehr lesbar. Es bestehe aber für die wichtigsten steuerlichen Unterlagen eine Aufbewahrungs- (und das heiße auch eine Lesbarkeits-) Frist von 10 Jahren. In Fällen noch schwebender Verfahren könne sich diese Frist auf 12 und mehr Jahre verlängern, Wenn also Unterlagen eines Gewerbebetriebes oder Selbstständigen nach mehr als 4 Jahren geprüft würden - was der Regelfall sei - und Belege nicht mehr lesbar seien, würden die zugrunde liegenden Kosten von den Finanzbehörden nicht mehr als Betriebsausgaben bzw. Vorsteuern anerkannt. Dies könne zu sehr erheblichen steuerlichen Auswirkungen führen. Zwar sei der Rechnungsaussteller (nach § 145 Abs. 2A0 i. V. m § 144 AO) verpflichtet, Belege so zu erstellen, dass sie für das Besteuerungsverfahren geeignet seien. Dies helfe den Betroffenen allerdings nicht, wenn seine Unterlagen unlesbar geworden seien. Und es würde für ihn dann auch schwierig gegenüber dem Rechnungsaussteller einen Schadenersatzanspruch zu beziffern und durchzusetzen. Daher empfiehlt die Kammer, auf thermosensitivem Papier gedruckte Belege sofort nach Erhalt zu fotokopieren und die Kopie mit dem Beleg zu verbinden.
Die Steuerberaterkammer München hat jetzt an die Bundessteuerberaterkammer in Bonn die Empfehlung herangetragen, das aufgezeigte Problem mit den Spitzenorganisationen aus Industrie und Handel erörtern zu wollen. Nach ihrer Auffassung kann die Lösung mittelfristig nur lauten, auf alterungsbeständige Papiere umzusteigen.
Von uns Papiermachern kann niemand guten Gewissens behaupten, er hätte dies nicht gewusst. Belege von Computern und Kassensystemen werden in steigendem Ausmaß auf thermosensitivem Papier erstellt. Der Grund, warum diese Papiere sich so erfolgreich durchsetzen, liegt darin, dass sie extrem einfach und kostengünstig zu realisieren sind. Aber thermosensitive Papiere sind nicht überall einsetzbar, wenn es um die Garantie der Einhaltung von vorgeschriebenen Verwahrfristen geht. Wie steht es z. B. mit Elektrokardiogrammen?
Wir Papiermacher und Papierveredler müssen uns hier einmischen. Wir haben die Verantwortung für unsere Produkte und Verpflichtung, einer Fehlentwicklung gegenzusteuern. Jede sich bietende Gelegenheit dazu sollten wir nutzen. So auch den Vorschlag der Steuerberatungskammer München.