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| LINKWEG ::: Inhalt / Soziale Ungleichheit u. ständische Ges. / Legitimität / | ||
2.2. Kriterien ständischer
Ungleichheit |
Soziale Ordnung
2. Soziale Ungleichheit und ständische Gesellschaft
2.3. LEGITIMITÄT SOZIALER UNGLEICHHEIT
Ein weiterer grundsätzlicher Unterschied gegenüber modernen Gesellschaften ist die fraglose Legitimität der rechtlich verfestigten sozialen Ungleichheit. Traditionelle hierarchische Ordo-Vorstellungen werden religiös und zugleich funktional begründet (oratores, bellatores, laboratores: Lehr-, Wehr-, Nährstand). Ständelehren schreiben jedem Stand seine spezifischen Tugenden vor (Weber: „Die Stände sind Träger aller Normen“). Erst im Lauf des 18. Jh.s setzt ein zunehmender Legitimitätsverlust der institutionalisierten Ungleichheit ein, zugleich werden Normen zunehmend generalisiert.
2.2. Kriterien ständischer
Ungleichheit |
| © 2003 by Barbara Stollberg-Rilinger • mail: fnz.online@uni-muenster.de | |