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Soziale Ordnung
4. Städtische Gesellschaft
4.4. Sozialstruktur der Stadtbewohner/innen
4.4.1. PATRIZIER, GROßKAUFLEUTE
von Claudia Strieter
Das Patriziat stellte zu Beginn der FNZ in der sozialen Hierarchie insbesondere der Reichsstädte die Spitze dar und hielt vielfach die politische wie ökonomische Macht in seinen Händen. Im Mittelalter setzte sich das Patriziat aus alteingesessenen Geschlechtern von vom Lande zugezogenen Adligen, Ministerialen, Fernhändlern und Großgrundbesitzern zusammen. Es zeichnete sich durch eine spezifische Standesehre aus, die stark am adligen Ehrbegriff orientiert, aber durchaus mit bürgerlichen Wertsetzungen und stadtbürgerlichen Verpflichtungen verquickt war. Angehörige des Patriziats waren bis ins Spätmittelalter ausschließlich ratsfähig und besetzten die wichtigsten städtischen Ämter. Im Zuge der
Zunftkämpfe kam es in vielen Städten jedoch zu einer Aufteilung der Ratssitze und Ämter zwischen Patriziat und Zunftbürgertum.
Obgleich sich das Patriziat geburtsständisch definierte, musste es sich zuweilen aufstrebenden homines novi öffnen; prominentestes Beispiel: die Aufnahme der Fugger in das auf sieben Geschlechter geschrumpfte Augsburger Patriziat 1538. Die Bezeichnung Patrizier trugen in der FNZ weiterhin die alten und einflussreichen bürgerlichen Familien. Die Bezeichnung Patrizier trugen in der FNZ weiterhin die alten und einflussreichen bürgerlichen Familien. Diese gerieten jedoch – je nach Stadttyp in unterschiedlicher Weise – in ihrer Stellung als städtische Elite zunehmend unter Druck durch Akademiker, Beamte und Einwanderer. Den weitaus meisten Städten stand auch gar kein geburtsständisch abgeschlossenes Patriziat vor, sondern vielmehr eine relativ offene Oberschicht (vgl.
François, Eliten und Fallbeispiel Augsburg:
Burschel/Häberlein, Familie; aber auch
Isenmann, deutsche Stadt, 274-283 und
Knittler, europäische Stadt, 155ff.).
4.4. Sozialstruktur
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