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Soziale Ordnung
3. Ländliche Gesellschaft
3.6. BÄUERLICHER WIDERSTAND GEGENÜBER DER HERRSCHAFT
von Reemda Tieben
„Bäuerlicher Widerstand“ als Forschungsobjekt erfreut sich erst seit den 1970er Jahren eines wachsenden Interesses unter Historikern der Bundesrepublik
(
Forschungsüberblick). Damit errang die bäuerliche Widerstandsforschung einen festen Platz in der bundesdeutschen Geschichtswissenschaft. Begannen die Historiker mit einer Bestandsaufnahme und Klassifizierungsbestrebungen von bäuerlichen Unruhen, so wurden seit der Mitte der 80er Jahre neue Akzente gesetzt: Detaillierte Studien zur ländlichen Sozialstruktur und Geschlechtsspezifik innerhalb der bäuerlichen Aufstände (z.B.
Suter, „Troublen“ und
Luebke, His Majesty´s Rebels) wurden in den Blick genommen. Außerdem interessierte man sich nun auch verstärkt für die sozialen Werte und Normen wie „Gemeiner Nutzen“ oder die „Auskömmliche Nahrung“ (z.B.
Blickle, Hausnotdurft, 42-64;
Schulze, Vom Gemeinnutz, 591-626) und für die Entwicklung einer politischen Öffentlichkeit durch Unruhen (z.B.
Würgler, Modernisierungspotential).
Diese Studien haben vor allem gezeigt, dass man nicht unreflektiert von „den Bauern“ oder „den Gemeinden“ als Widerständigen sprechen kann, sondern die Beteiligten sozial und geschlechtsspezifisch differenzieren und die innergemeindlichen Auseinandersetzungen um Ressourcen berücksichtigen sollte.
Außerdem ist es ein großer Verdienst der bäuerlichen Widerstandsforschung, gezeigt zu haben, dass die ländliche Bevölkerung auch nach dem Bauernkrieg weder apolitisch war noch irrational gehandelt hat. Vielmehr versuchte man die ihren Handlungen innewohnende eigene Rationalität aufzudecken, die sich vor allem an der Norm der „gerechten Herrschaft“ orientierte. Dementsprechend stellt der bäuerliche Widerstand einen wichtigen Schlüssel zum zeitgenössischen Verständnis von Herrschaft und Beherrschung, zum Begriff der Gemeinde, zur ländlichen sozialen Differenzierung, der Rolle der Geschlechter und zum Einsatz bestimmter Normen zur Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung in der frühneuzeitlichen Kultur dar.
Auch die Definition von Widerstand wurde inzwischen präzisiert. Man geht nun nicht mehr nur davon aus, dass kollektive, gewaltsame und von der Obrigkeit als illegal eingestufte Aktionen von Bauern in gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, rechtlichen oder politischen Auseinandersetzungen mit ihren Grund- oder Landesherrschaften als Widerstand zu fassen sind:
3.6.1. Ursachen von bäuerlichem Widerstand
3.6.3. Mittel des Konfliktaustrages
3.6.4. Ziele bäuerlichen Widerstands und das „gute alte Recht“
3.6.6. Landgemeinde als Basis für Widerstand
3.5.4. Gesinde |
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