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Soziale Ordnung
3. Ländliche Gesellschaft
3.5. SOZIALSTRUKTUR DER LÄNDLICHEN GESELLSCHAFT
von Antje Flüchter
Die ländliche Gesellschaft mochte ihre eigenen, kommunalen Angelegenheiten genossenschaftlich regeln und auch der Obrigkeit gegenüber geschlossen auftreten, doch diese Gemeinschaft war alles andere als ein Verband gleichberechtigter Mitglieder.
Die soziale Differenzierung nahm im Laufe der FNZ immer mehr zu. Richard van Dülmen sieht sie im 16. Jh. beginnen und im 18. Jh. auf ihrem Höhepunkt
(
Dülmen, Dorf, 47).
Für ganz Deutschland wurde um 1800 eine ungefähre zahlenmäßige Parität von Vollbauern, Kleinbauern und Landlosen festgestellt
(
Saalfeld, Gliederung, 253). Für die einzelnen Regionen und Dörfer gestaltete sich die Lage dagegen sehr unterschiedlich. Die innerdörfliche Differenzierung hing zusammen mit Bevölkerungsbewegungen, aber auch mit agrarischen Krisen und Konjunkturen, wichtig war aber auch das geltende Erbrecht, der Anbau von Sonderkulturen oder einfachem Ackerbau.
Die soziale Differenzierung wurde aber nicht nur durch wirtschaftliche Faktoren und/oder die Zugehörigkeit zur politischen Gemeindeversammlung bestimmt, ebenso wichtig sind Abgrenzung der Lebensstile oder feste Heiratskreise, sowie die Einteilung in Geschlechts- und Altersklassen.
3.5.3. Unterbäuerliche Schichten
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