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| LINKWEG ::: Inhalt / Haus, Ehe, Geschlecht / Ehe und Sexualität / Sexualität, Ökonomie, weibliche Ehre / | ||
Soziale Ordnung
1. Haus, Familie, Ehe, Geschlechter
1.3. Ehe und Sexualität
1.3.3. SEXUALITÄT, ÖKONOMIE UND SPEZIFISCH WEIBLICHE EHRE
von Christina Rolf
Aufgrund des Umstandes, dass die Ehe in der FNZ die Basis häuslichen Wirtschaftens darstellte, waren Sexualität und Ökonomie unmittelbar aufeinander bezogen und miteinander verknüpft. Dabei ist allerdings nicht davon auszugehen, dass, wie Max Weber es formulierte, die Sexualbeziehungen des Menschen die Basis „eines ‚spezifisch ökonomischen Verbandes’ der Hausgemeinschaft bzw. des Haushalts“
(
Mitterauer/Sieder, Patriarchat, 146) bilden, sondern dass sie vielmehr als eine „Folgeerscheinung der wirtschaftlich vernünftigen und notwendigen Heirat oder ebenso der wirtschaftlich bedingten Unmöglichkeit der Heirat“
(
Mitterauer/Sieder, Patriarchat, 146) aufzufassen sind.
In neueren Arbeiten wird der Zusammenhang von Sexualität und Ökonomie als Tauschbeziehung dargestellt, die außerdem enge Verbindungen zu einem spezifisch weiblichen Ehrkonzept aufweist: Hier wird der gute Ruf, die Ehre und damit verbunden die intakte Jungfräulichkeit einer ledigen Frau als deren soziales Kapital begriffen, welches es innerhalb sexueller Beziehungen in handfestes materielles Kapital – nämlich die mit einer Eheschließung verbundenen Versorgungsleistungen – umzusetzen galt. In diesem Zusammenhang erscheint die Sexualität weniger als Selbstzweck denn als „Mittel zum Zweck“
(
Benker, Ehre, 16f.).
In der zeitgenössischen Wahrnehmung war die Jungfräulichkeit einer Frau unmittelbar an ihre Ehre geknüpft und wurde gleichsam zu einem Handelsgut: Die Jungfernschaft wurde eingetauscht gegen das Heiratsversprechen und die konkret daraus erwachsenden Versorgungsansprüche. Besonders deutlich wird dieser „Warencharakter“ weiblicher Ehre und Jungfernschaft bei missglückten Tauschgeschäften. Wurde ein Eheversprechen vom Mann nicht eingelöst und/oder kam es nach dem vorehelichen Geschlechtsverkehr zu einer Schwangerschaft, so forderten die betroffenen Frauen häufig vor Gericht eine finanzielle Entschädigung (die Summen konnten sich, je nach Tathergang und Stand der jeweils Beteiligten auf einige Monats- oder gar Jahreslöhne belaufen), beteuerten, sie hätten dem Geschlechtsverkehr nur aufgrund des zuvor vom Mann gegebenen Heiratsversprechens zugestimmt und versuchten vielfach, die Einlösung des Eheversprechens einzuklagen. Je nach Stadt und/oder Region hatten sie damit mehr oder weniger Erfolg.
Der Verlust der Jungfräulichkeit vor der Ehe musste aber nicht immer automatisch auch den Verlust der Ehre bedeuten. Die Zusammenhänge zwischen Sexualität, Ökonomie und Ehre gestalteten sich sehr viel komplexer; wichtig sind die jeweiligen sozialen Zuschreibungen: Zwar sanken mit dem Verlust der Jungfräulichkeit und damit einhergehend der spezifisch weiblichen Ehre
potenziell die Chancen auf dem Heiratsmarkt, doch bestand etwa die Möglichkeit, diesen Verlust durch entsprechende finanzielle Entschädigungsleistung des betroffenen Mannes auszugleichen und so die „Einbuße an Heiratschancen“
(
Burkhartz, Jungfrauen, 178) wettzumachen und die Ehre der Frau wieder herzustellen. Die Einlösung des Eheversprechens durch den Mann war dazu nicht zwangsläufig nötig.
Die Ehre und der gute Ruf einer Frau „scheint also davon abhängig gewesen zu sein, dass sie es verstand, den Preis für die ‚gestattete Sexualität’, d.h. die Leistung ökonomischer und sozialer Sicherheiten seitens des Mannes zu realisieren.“
(
Benker, Ehre, 16).
Die weibliche Ehre war somit in einem sehr viel stärkeren Maße als die männliche an den weiblichen Körper geknüpft, wobei den jeweiligen sozialen Zuschreibungen eine mindestens ebenso wichtige Position zukommt. Es handelt sich beim weiblichen Ehrkonzept der FNZ also nicht um ein „rein körperliches Konzept“; vielmehr wird es „von der Wahrnehmung durch das soziale Umfeld mit definiert.“
(
Dinges, Ehre, 137).
1.3.2. Norm und Praxis |
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