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Soziale Ordnung
5. Adel
5.1. Definition und Allgemeines
5.1.2. Herrschaftsteilhabe
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„Also ist der Adel erblich von tugent / vernunfft/ und geschicklicheyt ankommen […] daran soll ein jeder / gedencken / daß er seinem Titel ein volge und genügen thu / daß er den mit ehren und warheyt tragen möge / und sich liederlicher stück nicht befleiß / und den untüglichen gleich mache / sonder bei seinen ehren bleibe / darnach handeln und gedencken / das ist der höchste Adel.“
aus: Reinhard Graf von Solms, Vom Ursprung des Adels.
1564.
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