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Strukturen von Recht und Herrschaft
2. Staatsbildungsprozesse
2.1. WACHSTUM DER STAATLICHKEIT
2.1.1. Kennzeichen moderner Staatlichkeit
2.1.2. Entwicklungsfaktoren
| 2.1.1. Kennzeichen moderner Staatlichkeit | |
Moderne Staatlichkeit ist idealtypisch gekennzeichnet durch:
In diesem Sinne gibt es in der FNZ noch keinen Staat (weder als Wort noch als Sache); er entsteht erst im Zuge eines langfristigen Prozesses. Kennzeichen dieses Prozesses sind:
| 2.1.2. Entwicklungsfaktoren | |
Eine Mehrzahl hochadeliger europäischer Dynastien konkurrieren miteinander um die
Verfügung über materielle (Land, Leute, Güter, Geld) und immaterielle (Ruhm, Ehre) Ressourcen. Dabei stützen sie sich auf zunehmend professionelle Machteliten mit Expertenwissen
(gelehrtes Recht!), die ihren Status dem Fürsten verdanken und daher gleichgerichtete Interessen haben. Das Wachstum der Staatlichkeit verschärft die Rivalität; jeder sucht auf Kosten des anderen zu expandieren, und zwar u.a. mittels organisierter Gewalt. Krieg unterliegt dem
Einfluss der Geldwirtschaft und der technologischen Innovation und wird immer teurer. Das
stimuliert den Aufbau eines stetigen Steuersystems, wozu ein entsprechender
Erzwingungsapparat erforderlich wird, der wiederum mehr Finanzmittel erfordert und so fort, ein sich selbst verstärkender Prozess
(Extraction-Coercion-Cycle nach
Charles Tilly). Je nach Umständen können ständische Mitwirkungsorgane von diesem Prozess profitieren oder nicht; jedenfalls funktioniert Wachstum der Staatlichkeit nicht ohne deren Integration, wie das Negativbeispiel des Alten Reiches zeigt. Unterwerfung und Kontrolle der Kirche verstärkt den
Staatsbildungsprozess. Der konfessionelle Pluralismus, der sich in den europäischen Religionskriegen langfristig etabliert, zwingt schließlich dazu, die Legitimation der zentralen Herrschaft von der Konfession unabhängig zu machen, und führt zur Herausbildung neuer
Legitimationsgrundlagen (Naturrecht, wohlfahrtsstaatlicher Utilitarismus).
2. Staatsbildungsprozesse |
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