Einführung in die Frühe Neuzeit  
 
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Strukturen von Recht und Herrschaft
2. Staatsbildungsprozesse

2.1. WACHSTUM DER STAATLICHKEIT

 

nach unten 2.1.1. Kennzeichen moderner Staatlichkeit
nach unten 2.1.2. Entwicklungsfaktoren

 

  2.1.1. Kennzeichen moderner Staatlichkeit  
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Moderne Staatlichkeit ist idealtypisch gekennzeichnet durch:

  1. Staatsgewalt: souveräne, d.h. einheitliche höchste Gewalt nach innen und Unabhängigkeit nach außen, Monopol der legitimen physischen Gewaltanwendung;
  2. Staatsgebiet: Territorium mit linearen Grenzen, über das sich die Staatsgewalt erstreckt;
  3. Staatsvolk: homogene Staatsbürgerschaft mit gleichen Rechten und Pflichten.

In diesem Sinne gibt es in der FNZ noch keinen Staat (weder als Wort noch als Sache); er entsteht erst im Zuge eines langfristigen Prozesses. Kennzeichen dieses Prozesses sind: 

  2.1.2. Entwicklungsfaktoren  
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Eine Mehrzahl hochadeliger europäischer Dynastien konkurrieren miteinander um die Verfügung über materielle (Land, Leute, Güter, Geld) und immaterielle (Ruhm, Ehre) Ressourcen. Dabei stützen sie sich auf zunehmend professionelle Machteliten mit Expertenwissen (gelehrtes Recht!), die ihren Status dem Fürsten verdanken und daher gleichgerichtete Interessen haben. Das Wachstum der Staatlichkeit verschärft die Rivalität; jeder sucht auf Kosten des anderen zu expandieren, und zwar u.a. mittels organisierter Gewalt. Krieg unterliegt dem Einfluss der Geldwirtschaft und der technologischen Innovation und wird immer teurer. Das stimuliert den Aufbau eines stetigen Steuersystems, wozu ein entsprechender Erzwingungsapparat erforderlich wird, der wiederum mehr Finanzmittel erfordert und so fort, ein sich selbst verstärkender Prozess (Extraction-Coercion-Cycle nach Literatur Charles Tilly). Je nach Umständen können ständische Mitwirkungsorgane von diesem Prozess profitieren oder nicht; jedenfalls funktioniert Wachstum der Staatlichkeit nicht ohne deren Integration, wie das Negativbeispiel des Alten Reiches zeigt. Unterwerfung und Kontrolle der Kirche verstärkt den Staatsbildungsprozess. Der konfessionelle Pluralismus, der sich in den europäischen Religionskriegen langfristig etabliert, zwingt schließlich dazu, die Legitimation der zentralen Herrschaft von der Konfession unabhängig zu machen, und führt zur Herausbildung neuer Legitimationsgrundlagen (Naturrecht, wohlfahrtsstaatlicher Utilitarismus).

 

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