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Strukturen von Recht und Herrschaft
6.Politische Theorie und moderne Naturrechtslehre
6.4 STAATSRÄSONLEHREN
von Tim Neu
Die hier vorgestellten Ansätze und Autoren eint die Vorstellung, daß es eine Eigengesetzlichkeit des politischen Handelns gibt, die grundsätzlich unabhängig ist von moralischen und religiösen Ansprüchen, eine Konzeption, die für das traditionelle politische Denken eine extreme Provokation darstellte. Ausgehend von dieser Prämisse der Eigenlogik des Staates, seit dem frühen 16. Jh. unter dem Terminus ‘Staatsräson’ bekannt und berüchtigt, stehen im Mittelpunkt der Schriften dieser Autoren Versuche, möglichst konkret und wertneutral die Techniken der politischen Machtgewinnung und -erhaltung zu beschreiben, oder wie es Giovanni Botero, einer der frühen Autoren dieser neuen Lehre, 1589 mustergültig formulierte: "Staatsraison ist Kunde von Mitteln, die geeignet sind, eine Herrschaft zu begründen, zu erhalten und zu erweitern" (zitiert nach
Reinhard, Humanismus, 252). Zentralbegriffe waren daher utilitas (Nützlichkeit) der Mittel und necessitas (Notwendigkeit), die von moralischen, rechtlichen und religiösen Rücksichten dispensieren konnte.
Diese Ansätze zu einer solchermaßen hauptsächlich empirisch fundierten Analyse der staatlichen Machttechniken sind am
besten zu verstehen als Reaktion auf das beginnende
Wachstum der Staatsgewalt und die damit einhergehenden Schübe der
Ausdifferenzierung des Politischen, bzw. als Versuch, diese Entwicklungen zu legitimieren und in das politische Denken einzubinden. Man kann pointiert sagen, daß die Eigengesetzlichkeit des Politischen im Italien der Renaissance ‘entdeckt’ und zu einer Politischen Klugheitslehre (6.4.1) entwickelt wurde, die die zum Machterhalt nötigen Mittel beschrieb, wobei diese jedoch noch relativ unverbunden nebeneinander standen. Erst in der Lehre von der Souveränität (6.4.2) wurde diese Vielzahl von politischen Mitteln zu einer (zumindest in der Theorie!) einheitlichen staatlichen Kompetenz ‘vereinheitlicht’, nämlich zur Gesetzgebungsgewalt. Diese Steigerung der Autonomie des Politischen stand in Verbindung mit dem inzwischen eingetretenen
Verlust der religiösen Einheit, der für die Politische Klugheitslehre eines Machiavelli noch kein Problem darstellte. Eine weitere und ins Normative umschlagende Überhöhung der protostaatlichen Zentralgewalt findet man dann in den absolutistischen Lehren des Patriarchalismus und des Gottesgnadentums (6.4.3), die zwar die Wertneutralität der politischen Klugheitslehren aufgeben, aber die ebenfalls die Staatsräson zum Zentrum ihrer Überlegungen machten.
6.4.1 Politische Klugheitslehre (Machiavelli)
6.4.2 Souveränitätslehre (Bodin)
6.4.3 Patriarchalismus und Gottesgnadentum
| © 2003 by Barbara Stollberg-Rilinger • mail: fnz.online@uni-muenster.de | |