|
|
||
| LINKWEG ::: Inhalt / Politische Theorie, Naturrechtslehre / Modernes Naturrecht / | ||
Strukturen von Recht und Herrschaft
6.Politische Theorie und moderne Naturrechtslehre
6.7 MODERNES NATURRECHT
von Tim Neu
Das ‘moderne Naturrecht’ (ius naturae) entstand in der zweiten Hälfte des 17. Jhs. und stellt damit eine der jüngsten Strömung in der politischen Theorie der FNZ dar. Für die meisten der bisher vorgestellten Ansätze war das 16. Jh. ausschlaggebend: In diesem wurden politica christiana und Aristotelismus humanistisch erneuert (vgl.
6.5.1 und
6.7.2), die zentralen Konzepte von ‘Staatsräson’ (Machiavelli) und ‘Souveränität’ (Bodin) formuliert (vgl.
6.4) und später im unverdächtigen Gewand des
Tacitismus vorgetragen. Zudem erschienen die neuen naturrechtlichen Ansätze aufgrund ihrer von der ebenfalls neuen, nämlich rationalistischen Philosophie inspirierten Methode extrem ‘avantgardistisch’ und konnten sich daher erst seit dem letzten Viertel des Jhs. in größerem Maße in gelehrten Diskussionen und akademischen Institutionen durchsetzen. Wenn die modernen Naturrechtslehren trotzdem im Titel dieses Kapitels explizit erwähnt werden und einen eigenen Abschnitt erhalten, so liegt dies an ihren - langfristig gesehen - überragenden Auswirkungen, denn sie "revolutionierten das juristische und politische Denken" (
Stollberg-Rilinger, Europa, 200) und bildeten danach "die Grundlagenwissenschaft für die Politik, daneben auch für Ethik und Jurisprudenz" (
Denzer, Spätaristotelismus, 239).
Entstehung und Erfolg des modernen Naturrechts, wie es von Thomas Hobbes (1588-1679) begründet wurde, lagen vor allem darin begründet, daß es die vielen verschiedenen Einzelfragen, die sich aus den beiden zentralen inhaltlichen Herausforderungen an die politische Theorie - "der Ruf der erschöpfen Religionsparteien nach einem über allem Streit geltenden Recht" und der "Prozeß der Machtkonzentration beim ‘modernen Staat’" (
Stolleis, Reichspublizistik, 22f. vgl.
6.3.1 und
6.3.2) - ergaben, erstmals umfassend und in systematischer Form behandelte. Möglich wurde dies durch die Adaption der neuen wissenschaftlichen Methoden, wie sie die rationalistische Philosophie und die modernen Naturwissenschaften etabliert hatten (vgl.
6.3.3), für den Bereich der Politischen Theorie.
Bis zum Aufkommen des modernen Naturrechts war der
Spätaristotelismus die herrschende Lehre an den Universitäten. Da sich die naturrechtlichen Ansätze gegen diese Vormachtsstellung erst durchsetzen mußten, wird zuerst der Spätaristotelismus skizziert, gleichsam als ‘Negativfolie’, vor der die Eigenschaften des modernen Naturrechts noch deutlicher werden. Dessen Darstellung ist dann vierfach unterteilt: Am Anfang steht eine allgemeine Charakteristik, die den Kern naturrechtlichen Denkens deutlich macht (
6.7.2). Mit den Konzepten ‘Naturzustand’ und ‘Vertrag’ werden dann die beiden wesentlichen argumentativen Grundfiguren näher konturiert (
6.7.3), um darauf aufbauend die Positionen zu beschreiben, die das moderne Naturrecht in Bezug auf den Menschen im Naturzustand (
6.7.4) und das durch Vertrag gegründete Gemeinwesen (
6.7.5) bezieht.
6.7.1 Vorgänger und Konkurrent: Der Spätaristotelismus
6.7.2 Was ist modernes Naturrecht?
6.7.3 Argumentative Grundfiguren: Naturzustand, Vertrag
6.7.4 Der Mensch im Naturzustand (Hobbes, Pufendorf)
6.7.5 Das vertragliche begründete Gemeinwesen (Hobbes, Pufendorf, Locke)
| © 2003 by Barbara Stollberg-Rilinger • mail: fnz.online@uni-muenster.de | |