|
|
||
| LINKWEG ::: Inhalt / Politische Theorie, Naturrechtslehre / Bürgerhumanismus und Tugendlehren / | ||
Strukturen von Recht und Herrschaft
6.Politische Theorie und moderne Naturrechtslehre
6.5 Bürgerhumanismus und Tugendlehren
6.5.1 CHRISTLICH-HUMANISTISCHE POLITIK (ERASMUS)
von Tim Neu
Die traditionelle christliche Lehre nahm gegenüber dem Handlungsraum weltlicher Politik eine im Wesentlichen negativ-pessimistische Haltung ein. Für den maßgeblichen Lehrer der spätantiken und mittelalterlichen Christenheit, Aurelius Augustinus (354-430), entspricht "die Herrschaft von Menschen über Menschen nicht der Ordnung der Natur, sondern beruht auf der Sündhaftigkeit des Menschengeschlechts" (
Bosl, Grund, 178). Dieser Ursprung machte es notwendig, daß weltliche Herrschaft eingebunden wurde in einen Rahmen religiös-moralisch bestimmter Gerechtigkeit. Der
Humanismus teilte nun zwar die christliche Auffassung, daß Politik eines religiös-moralischen Fundaments bedürfe, aber an die Stelle der grundsätzlichen Ablehnung alles Weltlichen als notwendig sündhaft setzten die Humanisten eine Aufwertung der weltlichen
vita activa im Verbund mit einem optimistischen Glauben an die positive Veränderbarkeit des Menschen durch Bildung. Der christliche Humanismus z.B. eines
Erasmus von Rotterdam (1466/69-1536) übernahm daher die Inhalte der politica christiana, aber unter einer veränderten Bewertung des Politischen: Normative Anleitung der Politik war nun eine Frage der Verbesserung durch Erziehung, nicht mehr eine der Eindämmung von Sündhaftigkeit.
Es ist behauptet worden, "Erasmus’ politische Theorie bestehe im Fehlen einer politischen Theorie". Diese scheinbar paradoxe
Äußerung hilft aber das Grundanliegen christlich-humanistischer Ansätze zu verstehen, nämlich die Führung der
Politik durch die christliche Ethik, bzw. damit auch die konsequente Ablehnung des Weges von Machiavelli, "eine autonome Sphäre
des Politischen mit einem eigenen Regelkanon aus der gesellschaftlichen Welt auszudifferenzieren" (beide Zitate:
Münkler, Humanismus, 592).
Ins Zentrum der Aufmerksamkeit trat damit die Erziehung des jungen Fürsten zu einer tugendhaften Amtsführung. Herrschaft wird so noch stärker, als es z.B. auch noch in den
Politischen Klugheitslehren der Fall ist, personal gedacht, denn eine transpersonale, institutionelle Staatsgewalt, wie sie spätestens die
Souveränitätslehre konzipiert, kann man nicht mehr mit individualethischen Kategorien beschreiben oder beeinflussen. Inhaltlich vertraten christlich-humanistische Ansätze zumeist konventionelle Positionen: Sie votierten für monarchische, aber durch demokratische und aristokratische Elemente beschränkte Gemeinwesen und bestimmten Gemeinwohl und Frieden als Prinzipien der Amtsführung. Die praktischen und institutionellen Dimensionen stehen jedoch in der Regel zurück hinter "dem Optimismus, daß die moralische Unterweisung allen Übeln abhelfen könne und den vollkommenden Herrscher garantiere" (
Christian, Einleitung, XVII). Die Bedeutung dieser normativen Ansätze lag weniger in neuen, zukunftsweisenden Theorien, sondern in ihrer ungebrochenen Popularität bis zum Ende des Ancien Régime. Anders als die ‘unmoralische’ Staatsräson und das ‘avantgardistische’ moderne Naturrecht repräsentieren die christlich-humanistischen Ansätze den ‘Mainstream’ populären politischen Denkens (vgl.
Schorn-Schütte, Obrigkeitskritik).
| © 2003 by Barbara Stollberg-Rilinger • mail: fnz.online@uni-muenster.de | |