Einführung in die Frühe Neuzeit  
 
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Strukturen von Recht und Herrschaft

6.Politische Theorie und moderne Naturrechtslehre
6.2 Zum Gegenstand: Politische Theorie

6.2.3 AUSDIFFERENZIERUNG DES POLITISCHEN IN DER FNZ

von Tim Neu
 

Im letzten Abschnitt wurde gezeigt, daß die Beziehung von Politischer Theorie und Staat generell und speziell in der FNZ merkwürdig ambivalent ist: Zieht man einerseits die oben entwickelte systematische Fassung des Begriffs des Politischen heran, so konstituiert der Staat keineswegs den einzigen politischen Handlungsraum und in der FNZ hat es den Staat im klassischen Sinne nicht einmal gegeben. Andererseits stellten die herrschafts- und gewaltbezogenen Intensivierungsprozesse in der FNZ eine so zentrale theoretische Herausforderung dar, daß die politische Theorie oftmals als Theorie vom Staat ansprechbar ist.

Neben der Nicht-Identität von Staat und Politik ist jedoch hier noch auf eine weitere Schwierigkeit bei der Beschäftigung mit der frühneuzeitlichen Politischen Theorie und damit auch indirekt der politischen Praxis hinzuweisen. In der heutigen, modernen Gesellschaft ist der Handlungsraum der Politik ‚autonom’, d.h. er funktioniert ausschließlich nach eigenen Regeln, und ‚selbstreferentiell’, bezieht sich also nur auf die in ihm selbst stattfindenden, eben ‚politischen’ Handlungen. Selbiges gilt für alle anderen gesellschaftlichen Handlungsräume, z. B. den wirtschaftlichen oder religiösen. Diese Form des Gesellschaftsaufbaus nennt man gemeinhin verwandte Themen funktionale Differenzierung, denn für diese ist bezeichnend, "daß jede Funktion, die am Differenzierungsschema teilnimmt ... , in nur einem Teilsystem der Gesellschaft bedient wird." (Literatur Luhmann, Politik, 76f.). Zu diesen Funktionssystemen gehören neben der Politik u.a. Religion, Wirtschaft und Wissenschaft. Ein gutes Beispiel, an dem man sich klar machen kann, was mit funktionaler Differenzierung gemeint ist, ist das Phänomen der politischen ‚Korruption’. Diese liegt nach heutigem Empfinden vor bei Fällen, "in denen politische Entscheidungen wirtschaftlich (...) begründet werden. Korruption ist der Fall, wenn Systeme sich durch andere Bedingungen als die eigenen konditionieren lassen" (Literatur Baecker, Korruption, 14). Hier ist die Autonomie des politischen Handlungsfeldes gerade nicht gegeben und nicht umsonst ist daher Korruption bei Strafe verboten.

Nun ist es aber so, daß vollständig funktional differenzierte Gesellschaften sich erst in der Moderne durchgesetzt haben. Die frühneuzeitlichen Gemeinwesen kannten hingegen zumeist keine solchen ‚autonomen’ Handlungsräume, auch und gerade im Falle der Politik nicht. Natürlich gab es eindeutig als ‚politisch’ erkennbare und klassifizierte Handlungen und Strukturen, aber diese waren aufs engste verzahnt mit und beeinflußt von nicht-politischen Faktoren. Daher waren die Rahmenbedingungen vormoderner Politik geprägt von "Verhältnissen, in denen politische Macht sowohl hinsichtlich der Entscheidungsfindung wie auch ihrer Durchsetzung sich in erster Linie aus der (persönlichen) Verfügung über soziale oder ökonomische Machtmittel und der (individuellen) Fähigkeit zur Gewaltausübung begründet." (Literatur Schlögl, Vergesellschaftung, 22f.) .

Diese vormodernen Rahmenbedingungen von Politik in der FNZ, die sich massiv von denen heutiger Gesellschaften unterschieden, als auch sich verstärkende Prozesse der schrittweisen Entwicklung hin zu einer Autonomie des Politischen, die erhebliches Konfliktpotential innerhalb der alten Ordnung generierten, sind daher bei der Analyse der Politischen Theorie der FNZ zu beachten.

 

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