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1. Reformation
Glossar
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bezeichnet nach dem katholischen Kirchenrecht den Nachlass zeitl. Strafen vor Gott für Sünden, deren Schuld schon getilgt ist (Corpus Iuris Canonici: Can. 992 ). Der Ablass entstand auf dem Boden der frühmittelalterlichen Bußpraxis in der lat. Kirche und wurde erstmals im 11. Jh. in Frankreich gewährt. Zunächst noch mit dem Bußsakrament verbunden, wurde er im 13. Jh. von diesem abgetrennt und in der Folge oft als „Bußersatz“ missverstanden. Die Kommerzialisierung des Ablasses (Verkauf von Beichtbriefen) setzte im 14. Jh. ein und erreichte am Anfang des 16. Jh. im planmäßigen, von der Kirche geförderten Ablasshandel ihren Höhepunkt. Gegen diese Praxis trat Luther 1517 mit seinen 95 Thesen gegen den Ablass auf; der Missbrauch wurde jedoch erst durch das Konzil von Trient (1545-63) abgestellt.
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Ächtung: Ausschluss aus der Gemeinschaft. Die so aus dem Rechtsverband ausgestoßenen wurden rechtlos, ehrlos und vogelfrei. Die räumliche Wirkung erstreckte sich auf den Gerichtsbezirk des Gerichts, das die Acht ausgesprochen hatte, später auf das übrige Territorium.
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(jl) Antiklerikalismus bezeichnet eine Haltung der mehr oder weniger radikalen Kritik an Erscheinungsbild und Legitimation des Klerus-Standes.
Der Antiklerikalismus entwickelte sich vor dem Hintergrund der seit dem 12. Jh. kirchenrechtlich festgeschriebenen Trennung von Klerikern und Laien. Diese durch das Weihe-
Sakrament begründete Trennung manifestierte sich in der ungleichen Stellung von Klerikern und Laien, die in verschiedenen Bereichen während des Spätmittelalters zunehmend zum Gegenstand der Kritik wurde. Vor allem die Kritik an:
Diese Formen der vorreformatorischen Kleruskritik blieben auch in der Reformationszeit präsent, verbanden sich aber mit einer viel grundsätzlicheren Kritik an der generellen theologischen Berechtigung der Trennung von Klerikern und Laien. Unter Bezugnahme auf die reformatorische Vorstellung vom
Priestertum aller Gläubigen wurde nicht mehr nur eine partielle Verbesserung kirchlicher Missstände, sondern die generelle Abschaffung des Kleriker-Standes gefordert.
Der Antiklerikalismus bestimmte die Durchsetzung des Reformationsprozesses in Dynamik und Duktus und wirkte durch die gemeinsame Abgrenzung nach außen (gegenüber der römischen Kirche und dem Klerus) identitätsbildend und einheitsstiftend nach innen. Der anfangs noch nicht weiter ausdifferenzierte Antiklerikalismus der frühen Reformationsphase bildete die gemeinsame Front aller reformatorischen Bewegungen und überdeckte zunächst die bald auftretenden Differenzen (Wittenberger Unruhen,
Bauernkrieg) innerhalb der reformatorischen Bewegung.
Aus dem Phänomen des Antiklerikalismus entwickelte sich seit den späten 1980er Jahren ein eigener Forschungsansatz zur Erklärung der Genese des Reformationsprozesses. Zu Problemen und Tendenzen dieses Antiklerikalismuskonzepts siehe
Mörke, Reformation S. 121-125.
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(af) Nach der siegreichen Beendigung des Schmalkaldischen Krieges hatte Karl V. auf dem Augsburger Reichstag von 1548 eine neue Ausgangsbasis für eine religiöse Einigung unter kaiserlicher Oberhoheit gewonnen. Das dafür von gemäßigten evangelischen und katholischen Theologen ausgearbeitete Augsburger Interim war doch vor allem katholisch-kaiserlich geprägt. Inhaltlich gestand das Interim den evangelischen Ständen die Priesterehe und den Laienkelch zu, wobei ansonsten die katholischen Traditionen verbindlich bleiben sollten (und damit auch die bischöfliche Jurisdiktion). Für die katholischen Reichstände galt das Interim nicht, stattdessen erließ der Kaiser die Formula reformationis.
Das Augsburger Interim wurde zwar erlassen, war aber nicht durchführbar, da es von Katholiken wie Protestanten abgelehnt wurde. Theologisch war diese Lösung für beide Seiten nicht weitgehend genug, politisch war man nicht bereit dem Kaiser diese Kompetenz in Religionssachen zuzusprechen.
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(af) Der Bauernkrieg ist keine geschlossene in sich zusammenhängende Bewegung, sondern erhielt diese Bezeichnung aus der Perspektive der betroffenen Obrigkeiten, die die parallelen Bewegungen als einheitliche Bedrohung ansahen. Er stand in der Tradition zahlreicher bäuerliche Unruhen seit dem 14. Jh. (z.B. Aufstand des Armen Konrad, 1514 in Württemberg, Bundschuhaufstand am Oberrhein zwischen 1493 und 1517). Die Berufung auf die Heilige Schrift verlieh herkömmlichen Beschwerden eine neue Radikalität, religiöse Legitimation und überregional integrierende Wirkung. Schon 1524 kam es u.a. in Forchheim in der Nähe von Nürnberg und in der Landgrafschaft Stühlingen zu Unruhen, in denen die Wiederherstellung verletzten „alten Rechts“ verlangt wurde. In Oberschwaben begann die Erhebung des „gemeinen Mannes“ Anfang 1525 (v.a. drei Bauernbünde: Baltringer Haufen, Allgäuer Haufen, Seehaufen). Ende Februar fasste der Kürschnergeselle Sebastian Lotzer in Memmingen die Beschwerden in „Zwölf Artikeln“ zusammen, in denen die bäuerlichen Forderungen ( außer der freien Pfarrerwahl durch die Gemeinde betrafen diese alle den Agrarbereich, wie Abschaffung des
kleinen Zehnten, Aufhebung der Leibeigenschaft) mit dem Evangelium, dem „göttlichen Wort“, begründet wurden; aus der Forderung nach der Wiederherstellung des „alten Rechts“ wurde nun die Forderung nach dem „göttlichen Recht“.
Bis Anfang Mai erfasste der Aufstand den Südwesten und Süden des Heiligen Römischen Reiches einschließlich der Alpenländer (außer Bayern), Teile der Schweiz sowie die Pfalz, das Elsass und Thüringen/Vogtland. Auch landesherrliche Städte und Teile der reichsstädtischen Unterschichten schlossen sich an. Thomas Müntzer, ein Vertreter der radikalen Reformation, der sich im März in der Reichsstadt Mühlhausen durchgesetzt hatte, suchte die Aufständischen in den Dienst einer radikalen Verchristlichung der Welt zu stellen. Nachdem die oberschwäbischen Bauern sich zunächst um einen gütlichen Ausgleich mit den Herren bemüht hatten, kam es seit Ende März zu den ersten Gewalttaten. Luther grenzte sich radikal von den bäuerlichen Aufstandsbewegungen ab (Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der andern Bauern).
Die Organisation des Aufstandes erfolgte in bündischen Formen, durch lokale Bündnisse mit Bergleuten und mit Städten. In Heilbronn wurde die Bildung eines Bauernparlaments versucht. Doch diese Ansätze zu einem gesamtheitlichen politischen Reformprogramm wurden durch die Niederlage in Böblingen gesprengt.
Die fehlende politische und militärische Geschlossenheit des Aufstandes, der größten politisch-sozialen Massenbewegung der deutschen Geschichte, erleichterte seine Niederwerfung durch Georg Truchseß von Waldburg, den Heerführer des Schwäbischen Bundes, durch Herzog Anton II., den Guten, von Lothringen sowie durch Landgraf Philipp I., den Großmütigen, von Hessen (Schlachten: Leipheim (4.4.), Wurzach (14.4.) sowie - nach der Wende des Bauernkrieges durch den Vertrag von Weingarten (17.4.) Böblingen (12.5.), Königshofen (2.6.), Zabern (16.5.) und Frankenhausen (15.5.).
In der marxistischen Forschung wurden Reformation und Bauernkrieg in der Tradition Friedrich Engels als „frühbürgerliche Revolution“ gedeutet
(
Vogler, Gehalt).
Die Niederlage der Bauern wurde in der Forschung lange als Ende der evangelischen Bewegung und der Bauern als politischer Kraft interpretiert. Nach der Niederschlagung des Bauernkrieges sei die Gemeindereformation von der Fürstenreformation abgelöst worden, die Reformation habe sich damit von einer Massenbewegung mit durchaus gesellschafts- und herrschaftskritischer Problematik zu einer obrigkeitlichen Veranstaltung gewandelt
(
Blickle, Gemeindereformation, 205-215). Dieser Antagonismus von Reformation „von oben“ und „von unten“ wird u.a. von Bernd Hamm kritisiert
(
Hamm, Reformation). Außerdem begann sich die soziale und wirtschaftliche Lage der Bauern seit der zweiten Hälfte des 16. Jh.s zu stabilisieren, die obrigkeitliche Sorge vor neuen Erhebungen hatte zu einer teilweisen Beseitigung der Missstände geführt.
Quelle: Die 12 „Hauptartikel aller Bauernschaft“ 1524
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(af) geb. Noyon 10. 7. 1509, gest. Genf 27. 5. 1564;
1535 kam der Franzose Calvin als Flüchtling nach Basel und veröffentlichte dort 1536 sein Hauptwerk „Christianae Religionis Institutio“ (Unterricht in der christlichen Religion). Im selben Jahr wurde er nach Genf berufen, aber wegen des Versuches, eine strenge Kirchenzucht einzuführen, 1538 aus der Stadt ausgewiesen. 1541 nach Genf zurückberufen, legte Calvin dem Rat der Stadt eine auf strenge Gemeindezucht angelegte Kirchenordnung (Ordonnances ecclésiastiques) zur Beschlussfassung vor; sie wurde vom Rat angenommen und in den folgenden Jahren konsequent durchgeführt. 1542 erschien der Genfer Katechismus als weitere reformierte Bekenntnisschrift.
Über Genf hinaus hatte Calvin an der Durchsetzung der Reformation in ganz Europa erheblichen Anteil. Genf wurde zum Zentrum der Reformierten und zu einem Vorbild eines nach der göttlichen Offenbarung gestalteten Gemeinwesens, geprägt durch eine äußerst strenge Kirchenzucht (z.B. Verbot von Tanzveranstaltungen, Würfel- und Glücksspiel etc.). Die ganze Härte der Kirchenzucht zeigte sich an der berühmten Verurteilung des Naturphilosophen Michel Servet (Entdecker des doppelten Blutkreises). Auf der Flucht vor der Inquisition wurde Servet 1553 in Genf erkannt und auf Betreiben Calvins verurteilt und öffentlich verbrannt.
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(af) Augsburger Bekenntnis, grundlegende Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche. Auf dem Augsburger Reichstag von 1530 versuchte Karl V., die kirchliche Einheit wiederherzustellen. Dafür legten die evangelischen Stände die von Philipp Melanchthon verfasste Confessio Augustana als Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche vor. Sie war ursprünglich nicht als bleibendes Dokument des evangelischen Glaubens gedacht, sondern als Arbeitspapier für die Reichstagsarbeit. So stellte sie die Einheit der Kirche nicht in Frage und betonte das Gemeinsame von lutherischer und katholischer Lehre stärker als das Trennende. Die oberdeutschen Städte Straßburg, Memmingen, Lindau und Konstanz hatten die Zustimmung zur Confessio Augustana wegen der lutherischen Abendmahlslehre verweigert, und stattdessen die Confessio Tetrapolitana vorgelegt. Die katholische Antwort auf die Confessio Augustana war die Confutatio. Trotz der in vielen Verhandlungen erreichten Annäherung scheiterte der Versuch der Kircheneinigung.
Die Confessio Augustana wurde schnell als Lehrnorm der lutherischen Landeskirchen verbreitet und war seit Schmalkalden (1535) für alle neu aufzunehmenden Bundesmitglieder verbindlich.
In der Konkordienformel von 1577 erlangte das Augsburgische Bekenntnis offizielle Anerkennung und wurde in das Konkordienbuch (1580), die bis heute gültige Sammlung lutherischer Bekenntnisschriften, aufgenommen.
Bildquelle: Übergabe der Confessio Augustana
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(af) Religiöse Erneuerungsbewegung des 14. und 15. Jh.
Die Devotio moderna ging von dem niederländischen Buß- und Reformprediger Gert Groote (1340-1384) aus und wurde hauptsächlich von der Gemeinschaft der Brüder vom gemeinsamen Leben getragen. Sie fand Eingang in nahezu allen Ländern Europas; in den Niederlanden und Deutschland wurde sie von der Windesheimer Reformkongregation gefördert. Als einflussreicher Vertreter der Devotio moderna gilt Thomas a Kempis (1379/80-1471), dessen Namen mit dem im 15. Jh. weit verbreiteten Erbauungsbuch „De imitatione Christi“ (Nachfolge Christi) verbunden ist. Die Devotio moderna betonte statt der an äußere Formen gebundenen Frömmigkeit des Mittelalters das Ideal der vita communis der Urkirche (Gemeineigentum, apostolisches Leben), konkrete Frömmigkeit und persönliche Nachfolge Christi in Armut und Demut. Im 15. Jh. gewannen die Devoten Bedeutung für die Schullehre und den Schulhumanismus.
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Das Kirchenrecht beinhaltete viele Ver- und Gebote (vgl. Fasten, Ehehindernisse). Wenn diese nicht eingehalten werden konnten, gab es die Möglichkeit, sich bei der zuständigen kirchlichen Autorität (Pfarrer, Bischof, Papst etc.) davon befreien zu lassen. Der Papst kann für alle kirchlichen Gesetze (aber nicht für die göttlichen) einen solchen Dispens erteilen.
Die Dispenspraxis war ein wichtiges Thema reformatorischer, aber auch vorreformatorischer Kirchenkritik. Dabei wurde vor allem die Verbindung der Dispenserteilung mit einer Geldgebühr immer wieder in den Vordergrund gerückt.
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(jl) Flugschriften sind preisgünstige und handliche Druckerzeugnisse zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung.
"Flugschrift" ist jedoch lediglich ein Sammelbegriff für ein sehr heterogenes literarisches Phänomen, weshalb eine eindeutige Definition schwer fällt. Die wichtigsten Merkmale sind Mehrblättrigkeit, keine Periodizität, fehlender fester Einband, aktuelles Thema, Ziel der Agitation (d. h. der Beeinflussung des Handelns) und/oder der Propaganda (d. h. der Beeinflussung der Überzeugung), nichtspezifisches Publikum und öffentliche Verbreitung (
Schwitalla, Flugschrift,
Moeller, Flugschriften).
Aufgrund ihrer propagandistisch-agitatorischen Intentionen wurden Flugschriften zum "Druck"-Mittel für gesellschaftliche Veränderungen. Dies gilt besonders für die Zeit der Reformation, in der sich die Flugschriften zur Massenware entwickelten und an der Herstellung von "Öffentlichkeit" (
Die Rolle der ref. Bewegung für den Buchdruck) wesentlich beteiligt waren (
Köhler, Flugschriften als Massenmedium). Die Flugschriften behaupteten auch während der gesamten FNZ eine Schlüsselstellung im publizistischen Meinungskampf.
Sie erreichten nicht nur Gebildete und Lesekundige, sondern durch gemeinschaftliches Vorlesen und im Verbund mit anderen Medien (z. B. Predigt, illustriertes Flugblatt) auch Analphabeten. Aus ökonomischen Erwägungen, vor allem aber wegen des Willens zur Einflussnahme auf die Meinungsbildung waren die Autoren bestrebt, möglichst große Rezipientenkreise anzusprechen und bezogen daher die Erwartungshaltungen und Interessen ihrer erhofften Leser und Hörer mit ein. Aufgrund dieser Rezipientenorientierung ermöglichen die Flugschriften als historische Quellen Einblick in die Meinungen, Überzeugungen und Wertvorstellungen der Autoren, Leser und Hörer.
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„Gemeindereformation“ heißt das von Peter Blickle entwickelte Konzept, dass die Verwurzelung des reformatorischen Anliegens in den städtischen und ländlichen Gemeinden beschreibt, und damit ein Gegenkonzept zur Konfessionalisierung darstellt. Zentral für Blickle ist dabei die Übereinstimmung bürgerlich-städtischer und bäuerlich-ländlicher Frühreformation, die einen gemeinsamen kommunalen Erfahrungshintergrund teilten. Außerdem wird durch dieses Konzept eine originäre und spezifische Form der Aneignung der reformatorischen Theologie durch den „gemeinen Mann“ herausgestrichen.
„Gemeindereformation heißt theologisch-ethisch, das Evangelium in reiner Form verkündet haben zu wollen, und danach das Leben auszurichten; organisatorisch, Kirche auf die Gemeinde zu gründen; politisch, die Legitimität von Obrigkeit an Evangelium und Gemeinde zu binden“
(
Blickle, Gemeindereformation, 112).
Kritik wurde vor allem an einer Überzeichnung der Gemeinsamkeiten zwischen Stadt und Land geübt sowie an der regionalen Begrenzung des Konzeptes auf Oberdeutschland (vgl.
Schilling, Gemeindereformation).
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„An den christlichen Adel deutscher Nation von des christlichen Standes Besserung“ Aufforderung an Kaiser und Reichsfürsten, das „römische Joch“ abzuwerfen.
Die theologische Wende wird umgemünzt in praktische Reformvorschläge |
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„Über die Freiheit eines Christenmenschen“ „Ein Christenmensch ist ein freier Herr über alle Dinge und niemand untertan. Radikale Gegenüberstellung des äußeren und inneren Menschen, des Gesetzes (AT) und der Gnade (NT) des Reiches Christi und des Reiches der Welt |
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„De captivitate Babylonica ecclesiae praeludium“ Theologischer, lateinisch verfasster Traktat über die Sakramentenlehre der Kirche; konzipiert als erster Teil einer umfassenden Reaktion auf die päpstliche Bannbulle. Polemik gegen den Papst als Antichrist, der die Gläubigen um ihr Seelenheil betrügt. Sakramente als „Zeichen“ für die Verheißung Christi; reduziert auf die nach dem Zeugnis der Hl. Schrift von Christus selbst eingesetzten: Taufe, Abendmahl, Buße. |
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| 24.2.1500 | geboren in Gent; |
| 1506 | Herzog von Burgund und nominell König von Kastilien; |
| 1516 | regierender König der vereinigten spanischen Königreiche Kastilien und Aragon (als Karl I.); |
| 1519 | Wahlmann, König und Kaiser des Hl. Röm. Reiches dt. Nation, Erzherzog von Österreich; |
| 1521 |
auf dem Reichstag zu Worms, an dem Karl V. erstmals teilnimmt, erhält er Reichshilfe für seinen bevorstehenden Krieg gegen Frankreich; |
| 1521-1526 |
Erster Krieg Karls V. gegen Franz I. von Frankreich, in dem Franz vernichtend geschlagen und gefangengenommen wird; |
| 1521/1522 | Übertragung der österreichischen Erblande an seinem Bruder Ferdinand; |
| 1526-1529 | Zweiter Krieg gegen Franz I. und die hl. Liga von Cognac; |
| 1530 | Karl V. lässt sich in Bologna (als letzter Kaiser) vom Papst krönen; |
| 1530 | Reichstag zu Augsburg; |
| 1531 |
Protestanten formieren sich im Schmalkaldischen Bund zu einer Verteidigungsgemeinschaft gegen den Kaiser; |
| 1536-1538 | Dritter Krieg gegen Franz I.; |
| 1542-1544 | Vierter Krieg gegen Franz I.; |
| 1546-1547 | Schmalkaldischer Krieg gegen die Protestanten; |
| 1555/56 | Rücktritt in mehreren Schritten nach Scheitern seiner universalen Politik; |
| 25.10.1555 | Augsburger Religionsfriede, den Karl V. nicht mitträgt; |
| 25.10.1555 | Übertragung der Niederlande auf seinen Sohn Philipp (II.); |
| 16.1.1556 |
Verzicht auf seine Herrschaft in Spanien, auf italienische Besitzungen und auf überseeische Kolonien zugunsten seines Sohnes Philipp (II.); |
| 12.9.1556 | Verzicht auf das Kaisertum zugunsten seines Bruders, König Ferdinand (= Kaiser Ferdinand I.); |
| 1557 | Rückzug in das Kloster San Jerónimo de Yuste in Neukastilien; |
| 21.9.1558 | Gestorben ebenda. |
nach: Der Große Ploetz
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Deutscher Theologe und Reformator
* 1483 in Eisleben, Thüringen, als Sohn eines Bergmannes
Nachdem Luther an der Artistenfakultät in Erfurt sein Studium absolviert hatte, begann er zunächst auf Wunsch seines Vaters Jura zu studieren, brach dies jedoch bereits zwei Monate später ab. Grund dafür soll ein schweres Gewitter gewesen sein, bei dem Luther in Todesangst ein Gelübde ablegte - „Hilf Du, heilige Anna, ich will ein Mönch werden“. Zwei Wochen später (17.7.1505) trat er in das Kloster der Augustinereremiten in Erfurt ein, wurde 1507 zum Priester geweiht und nahm das Theologiestudium auf. 1512 promovierte er zum Doktor der Theologie und übernahm die Professur für Bibelauslegung. Ausschlaggebend für seine exegetischen Arbeiten waren sein starkes Sündenbewusstsein und die wachsende Gewissheit, dass der Mensch nicht aus eigener Kraft und auch nicht durch die von der Kirche angebotenen Mittel vor Gott bestehen und das Heil erlangen könne. Daraus entwickelte sich seine Rechtfertigungslehre, dassß die Rechtfertigung des Menschen vor Gott nicht durch seine eigene Leistung bewirkt werden könne, sondern ein Geschenk (Gnade) Gottes sei, und dass der Mensch nichts anderes zu tun habe, als dieses Geschenk in Demut anzunehmen. In der weiteren Ausarbeitung seiner Theologie wurde sich Luther immer deutlicher seines Gegensatzes zur scholastischen Theologie bewusst.
1517 veröffentlichte er, veranlasst durch die Ablasspredigten J. Tetzels, seine 95 Thesen gegen den Ablass. Ein Bruch mit der Kirche war damit keinesfalls beabsichtigt, doch es folgte eine Anzeige in Rom. Luther wurde in Augsburg durch Kardinal Thomas Cajetan verhört, lehnte aber den Wiederruf ab. 1519 kam es in Leipzig zur Disputation zwischen Luther und J. Eck, in welcher der Gegensatz Luthers zu Rom deutlich wurde. Die Antwort der Kurie war die Androhung des Banns in der Bulle Exsurge Domini vom 15.6. 1520. Statt binnen 60 Tagen zu widerrufen, antwortete Luther mit einer Gegenschrift („An den christlichen Adel deutscher Nation“) und verbrannte am 10.12. 1520 die Bulle zusammen mit scholastischen Schriften vor dem Elstertor in Wittenberg. Damit war der Bruch mit der Kirche vollzogen.
1521 erschien Luther auf dem Reichstag in Worms und verteidigte dort seine Positionen und lehnte erneut jeden Wiederruf ab. Nach der Verhängung des Wormser Edikts floh Luther unter dem Schutz seines Landesherren Friedrich des Weisen auf die Wartburg, wo er unter anderem das Neue Testament in die deutsche Sprache übersetzte. 1522 kehrte er nach Wittenberg zurück.
1525 grenzte sich Luther gegen drei, mit ihm sympathisierende Bewegung ab; den spiritualistischen reformatorischen Bewegungen (Schwärmer), den Täufern und den Bauern im Bauernkrieg.
Am 13.6.1525 heiratete Luther die frühere Nonne Katharina von Bora. Die folgenden Jahre, die durch eine enge Zusammenarbeit mit Philipp Melanchthon geprägt waren, dienten der Festigung seiner Theologie (großer und kleiner Katechismus 1529, Abschluss der Bibelübersetzung 1534). 1525-1528 trug Luther einen heftigen literarischen Streit mit U. Zwingli über das Abendmahl aus (Abendmahlsstreit, Marburger Religionsgespräch). Am Augsburger Reichstag, 1530, konnte er als Geächteter selbst nicht teilnehmen. 1536 gelang mit der Wittenberger Konkordie die Beilegung des Abendmahlsstreits mit den Oberdeutschen, aber nicht mit den Schweizer Reformatoren.
Im Frühjahr 1546 starb Luther auf einer Reise nach Eisleben.
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(jl) Thomas Müntzer (1490-1525) war ein Theologe der sog. `
Radikale Reformation`, der (nach anfänglicher gegenseitiger Sympathie) zu einem der erbittertsten Gegner
Luthers wurde.
Er stammte aus einer Bürgerfamilie aus Stolberg am Harz und studierte 1506 in Leipzig und 1512 in Frankfurt a.d. Oder. In der Frühphase seines öffentlichen Wirkens ab 1520 wurde er immer wieder als Aufrührer vertrieben (Zwickau, Prag, Erfurt, Nordhausen, Halle). Erst in Allstedt 1523/24 konnte er Ansätze einer kontinuierlichen Gemeindearbeit verwirklichen. Dort reformierte er den Gottesdienst, gründete einen ersten Bund der Auserwählten und agitierte im Zusammenhang mit der Zerstörung der Mallerbacher Kapelle. In der als
Flugschrift veröffentlichten sog. "Fürstenpredigt" (1523) ermahnte er die Obrigkeit, ihren Auftrag der Trennung von Auserwählten und Gottlosen wahrzunehmen, andernfalls ginge das Recht der Obrigkeit auf das Volk über. Unter anderem auf
Luthers Intervention hin musste er Allstedt verlassen und vollzog mit seiner Flucht eine Wende seines theologischen Denkens: Was in der "Fürstenpredigt" noch als Ermahnung zur Umkehr formuliert war, wird in der
Flugschrift "Entblößung des gedichteten Glaubens" (1524) zum Befund: Die Obrigkeit habe ihren Auftrag korrumpiert, statt der Auserwählten schütze sie die Gottlosen; deshalb habe das Volk das Recht und die Pflicht, die Obrigkeit zu stürzen und die Trennung von Auserwählten und Gottlosen selbst zu verwirklichen.
Nach seiner Flucht aus Allstedt betätigte er sich an verschiedenen Orten und konnte in der Reichsstadt Mühlhausen vorübergehend Fuß fassen. Der beginnende
Bauernkrieg schien ihm Zeichen des anbrechenden Gerichts Gottes über die Gottlosen. Von Mühlhausen aus unterstützte er den Aufruhr, gründete einen neuen Kampfbund der Auserwählten und übernahm vor der Schlacht bei Frankenhausen (1525) eine Führungsrolle innerhalb der dort versammelten Aufständischen. Nach der Niederlage gegen den
Schwäbischen Bund wurde Müntzer gefangen genommen, gefoltert und öffentlichkeitswirksam hingerichtet.
Zustimmung oder scharfe Ablehnung kennzeichnete die Wahrnehmung der Anliegen Müntzers schon bei seinen Zeitgenossen - dieser polarisierenden Wirkung konnte sich auch die moderne Geschichtswissenschaft meist nicht entziehen (deutlicher Unterschied in der Wertung von Person und Werk Müntzers in der ost- bzw. westdeutschen Geschichtsschreibung; in der marxistischen Forschung galt Müntzer als Galionsfigur der `frühbürgerlichen Revolution`).
Literatur:
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nach altem Kirchenrecht ein Kirchenamt, das mit einer Vermögensausstattung (Land, Geldvermögen u. a.) verbunden war, deren Erträge zum Unterhalt des Amtsinhabers (Benefiziat; Pfründner) bestimmt waren. Mit dem Beginn der Neuzeit zerfiel das bis dahin eine rechtl. Einheit bildende Ortskirchenvermögen in zwei getrennte Vermögensmassen: in das Gotteshausvermögen (zur Sicherung des Sachbedarfs des Gottesdienstes und zum Unterhalt der Kirchengebäude und Dienstwohnungen) und in das Benefizialvermögen (Pfründengut), das als Stellenvermögen den Unterhalt des Klerus sichert.
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(jl) Das `Priestertum aller Gläubigen` (auch `allgemeines Priestertum`) basiert auf dem Gedanken, dass die Beziehung zwischen Gott und Mensch keiner Vermittlung durch Amtspriester bedarf.
Das kirchliche Amtspriestertum entwickelte sich seit der Zeit der Alten Kirche und erfuhr bis ins Spätmittelalter eine kontinuierliche Aufwertung: Im Akt der
sakramentalen Priesterweihe erhält der Amtspriester die Kompetenz, die Absolution zu erteilen und die Transsubstantiation in der Eucharistie zu vollziehen. Diese heilsvermittelnde Funktion des Weihepriestertums wurde im Mittelalter mit der Trennung von Klerikern und Laien manifestiert.
Der Gedanke vom `Priestertum aller Gläubigen` diente in der Reformation zur Bestreitung der Sonderstellung der Geistlichkeit: Die Heilsvermittlung durch einen geweihten Stand wurde für obsolet erklärt, und dem Mönchtum wurde seine heilsgeschichtliche Begründung entzogen. Vor allem
Luther machte die Vorstellung vom `Priestertum aller Gläubigen` öffentlich und populär. In der
Flugschrift "An den christlichen Adel deutscher Nation" (
Hauptschriften Luthers von 1520) stellte er die Gleichheit aller Gläubigen vor Gott und die dadurch bedingte gleiche und uneingeschränkte Vollmacht zum Dienst an Wort und
Sakrament heraus. Theologisch entfaltet vor dem Hintergrund des Rechtfertigungsgeschehens, begründen die Taufe und der Glaube das wahre Priestertum. Dessen Ausübung jedoch bleibt an die Ordination und die Berufung durch die Gemeinde gebunden (
Quelle).
Der Gedanke vom `Priestertum aller Gläubigen` entwickelte enorme gesellschaftliche Sprengkraft (
Antiklerikalismus): Die Abschaffung der Trennung von Klerikern und Laien erschütterte die hergebrachte kirchliche Hierarchie von Grund auf und begründete eine Neudefinition des laikalen Selbstverständnisses. Zudem wurde die theologische Forderung nach einem `Priestertum aller Gläubigen` schnell durch soziale und politische Entsprechungen ergänzt: Die Kommunalisierung der Kirche korrespondierte mit dem
Kommunalismus der politischen Gemeinde (
Gemeindereformation) und trug wesentlich zur Durchsetzung der Reformation bei (
Blickle, Reformation).
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(jl) "Radikale Reformation" ist ein Sammelbegriff der Forschung für die Gruppierungen der reformatorischen Bewegung, die nicht mit der
lutherischer oder
zwinglianischen Prägung konform gingen.
Die internen Unterschiede verhindern eine eindeutige inhaltliche Bestimmung des bis heute umstrittenen Begriffs. Alternative Begrifflichkeiten konnten sich nicht etablieren ("linker Flügel der Reformation", "Nonkonformisten"; "Randströmungen"). Die Unzufriedenheit mit der Bezeichnung hat jedoch forschungsgeschichtlich befruchtend gewirkt und dazu geführt, das Phänomen hinter dem Begriff differenzierter zu untersuchen.
Der Begriff `Radikale Reformation` will wertfrei und mit zweierlei Einschränkungen verstanden sein: a) Er bezeichnet keine einheitliche reformatorische Gruppierung oder Konzeption; b) Radikalität kann immer nur relational bestimmt werden - es bleibt immer anzugeben, worauf sie sich bezieht.
Radikalität ist in erster Linie eine Signatur der frühen Reformationszeit, verbunden mit Namen wie z. B. Thomas
Müntzer (zu einzelnen Vertretern der `Radikalen Reformation` siehe
Goertz, Radikale Reformatoren).
Hauptdifferenzen zur lutherischen und zwinglianischen Reformation:
Aufgrund ihrer Minderheitenposition gegenüber der römischen Kirche und den lutherischen und zwinglianischen Reformationsmodellen mussten die radikalen Reformatoren harte Verfolgungen erleiden (u. a. im Zusammenhang mit dem
Bauernkrieg und dem Münsteraner Täuferreich). Die polemischen Diffamierungen der Zeitgenossen wurden auch in der Forschung lange übernommen und reproduziert ("Schwärmer", "Wiedertäufer"). Mittlerweile werden die einzelnen Vertreter der `Radikalen Reformation` zunehmend in ihrer Eigenständigkeit gewürdigt, und ihre Beurteilung ist nicht mehr nur an das Verdikt ihrer historischen Gegner gebunden. Der `Radikalen Reformation` kommt trotz ihrer Verfolgungssituation kirchengeschichtliche Bedeutung zu, da von den einzelnen Strömungen im "Untergrund" oder am Rande der etablierten Kirchen kontinuierlich Impulse ausgingen, die im Verlauf der FNZ fortwirkten.
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(af) Die Reichsritterschaft befand sich zu Beginn des
16. Jh.s in der Krise, ihre Stellung und traditionelle
Lebensweise wurden durch die entstehenden
Territorialstaaten bedroht. Dieser Bedrohung begegneten
die Ritter vielfach mit Einungen (regionalen Zusammenschlüssen
zur Wahrung der eigenen Interessen, die sich oft gegen
einzelne Landesherren richteten). Gleichzeitig gehörte
die Reichsritterschaft schon früh zu der Luther unterstützenden
Fraktion.
Ein typischer Vertreter war Franz von Sickingen
(1481-1523), der 1522 zum Hauptmann eines Bundes der schwäbischen
und fränkischen Reichsritterschaft gewählt wurde. Damit
glaubte er eine ausreichende Machtbasis zu haben, um gegen
den Kurfürsten von Trier vorgehen zu können. 1522 brach
Sickingen in Trierer Gebiet ein, doch die geplante
Eroberung misslang. Sickingen wurde vom Reichsregiment in
die Acht erklärt. 1523 musste er sich den verbündeten Fürsten
von Trier, Hessen und Pfalz ergeben.
Nach der Niederschlagung der Sickingschen Fehde war die
Reichsritterschaft als gestaltende Kraft im Reich
ausgeschaltet. Die Territorialfürsten waren die neue
entscheidende Macht.
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bezeichnen in der christlichen Theologie, die die Gnade Gottes vermittelnde kirchliche Zeichenhandlungen; in ihrem Vollzug wird die im Erlösungswerk Jesu Christi vermittelte Gnade an die Glaubenden weitergegeben. Während es in der frühen Kirche noch keine Festlegung auf eine bestimmte Zahl von Sakramenten gab, kam es in der mittelalterlichen lateinischen Kirche zu einer allmählichen Beschränkung des Sakramentbegriffs auf wenige, für die kirchliche Praxis zentrale Vollzüge. Die Zahl von sieben Sakramenten ist erstmals im 12. Jh. bezeugt und setzte sich in der Folgezeit, vor allem nach dem Tridentinum, durch. Sakramente spiegeln im Sinne von Rites de passage entscheidende Zäsuren des (christlichen) Lebens (Taufe, Firmung, Ehe, Krankensalbung, Ordination/ Priesterweihe) und weitere konstitutive Elemente des Christentums: die Darstellung und Feier des Glaubens (Eucharistie), die neue Umkehr (Buße). Theologischer Maßstab für die Auswahl der sieben Sakramente war ihre (vermeintliche) Einsetzung durch Jesus Christus. Aufgrund dieses Maßstabes erkennen die evangelischen Kirchen in der Regel nur zwei (Taufe und Eucharistie) oder drei (außerdem die Buße) Vollzüge als Sakrament an.
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(af) 1488 auf Betreiben des Kaisers (schwäbischer Territorialherr) gegründete Vereinigung der schwäbischen Reichsstände zur Sicherung des Landfriedens (Landfriedenseinung), der später auch die Kurfürsten von der Pfalz, Mainz und Trier, ferner Hessen, Bayern und die meisten oberdeutschen Stände beitraten. Der schwäbische Bund entsprach der Bundesidee Karls V. für die Reichsexekution. Im Bauernkrieg 1525 besiegte der Feldhauptmann des Schwäbischen Bundes, Georg Truchseß von Waldburg, die Bauern. Später lockerte sich der Schwäbische Bund und löste sich 1533/34 auf.
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auf dem Reichstag von Worms 1521 über M. Luther verhängtes Edikt, das das Datum (8.5.) seiner Billigung durch Kaiser Karl V. trägt, aber erst am 26.5. von den nicht mehr vollzählig anwesenden Reichsständen gebilligt und vom Kaiser unterzeichnet wurde. Trotz Verhängung der Reichsacht über Luther und des Verbots von Lektüre und Verbreitung seiner Schriften vermochte das Wormser Edikt, das auf dem Reichstag von Nürnberg (1524) seine Anerkennung als Reichsgesetz fand, der Ausbreitung der Reformation nicht wirkungsvoll entgegenzutreten.
Brockhaus - Die Enzyklopädie: in 24 Bänden.
Quelle: Die Reichsacht gegen Luther und seine Anhänger: Das Wormser Edikt 1521
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| 1.1.1484 | geboren in Wildhaus, Toggenburg; |
| 1498 | Beginn des Studiums in Wien; |
| 1502-06 | Ausbildung in Basel im Geist der via antiqua; |
| 1506 | Priesterweihe; |
| 1506-16 | Pfarrer in Glarus; |
| seit 1514/15 | starker Einfluss des Humanisten Erasmus von Rotterdam; |
| 1516-18 | Leutpriester in Einsiedeln; |
| 1518 | Wahl zum Leutpriester des Großmünsters zu Zürich; |
| 1519/1520 | Annäherung an Luthers Lehre; |
| 1523 |
Zürcher Disputationen: Der Rat der Stadt Zürich entschied positiv über Zwinglis 67 Thesen → erster Durchbruch der Reformation in der Schweiz; |
| 1524 | heimliche Heirat mit der Witwe Anna Reinhard; |
| 1225 | Veröffentlichung „De vera et falsa religione Commentarius“; |
| seit 1525 | Konflikt mit Luther über die Abendmahlfrage; |
| 1526 |
Badener Disputation: Verurteilung Zwinglis, der versuchte, die Reformation auf die übrige Schweiz auszudehnen; |
| 1528 | Disputation in Bern: Durchsetzung seiner Lehre in Bern; |
| 11.10.1531 | gestorben im zweiten Krieg von Kappel als Feldprediger; |
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