Politische Ereignisse und Entwicklungen
4. RAHMENBEDINGUNGEN INTERNATIONALER POLITIK
4.4.2. Souveränität
| 4.4.2. Balance of power und Convenance |
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Souveränität als Grundlage der internationalen Beziehungen bedeutet, daß es sich allein um die Beziehungen zwischen Staaten, die untereinander prinzipiell gleich sind und ihre inneren Angelegenheiten frei bestimmen können. Daß Souveränität in diesem Sinne keine Selbstverständlichkeit ist, zeigt die Entwicklung der letzten Jahre, die für viele durch einen Bedeutungsverlust von Souveränität gekennzeichnet ist. Nicht umsonst ist selbst der Begriff "Internationale Beziehungen" als Fachbezeichnung in die Kritik geraten. (anstelle zahlloser Verweise:
Scholte
Charakteristisch für die internationalen Beziehungen der Epoche zwischen 1648 und 1789 sind dagegen die zunehmende Bedeutung von Souveränität und die Probleme, die mit ihrer Durchsetzung verbunden sind. Die Beschränkung der Teilnehmer an den internationalen Beziehungen auf eine kleine und klar abgegrenzte Gruppe von Akteuren schreitet wesentlich voran. Nur diese werden schließlich anerkannt als Verhandlungs- und Bündnispartner, legitime Kriegsgegner - und als Teilnehmer am Heiratsmarkt der hochfürstlichen Familien.
Die Lehre von der Souveränität ist Teil und Grundlage der Völkerrechtstheorie. Grundlegend für das Völkerrecht des 17. und 18. Jh. ist auch in dieser Hinsicht Hugo Grotius'
Werk "De iure bello ac pacis". Souverän sind diejenigen Mächte, die keine höhere Gewalt über sich anerkennen. Sie sind die prinzipiell gleichberechtigten Mitglieder der Völkerrechtsgemeinschaft, die nun theoretisch klar von nicht völkerrechtsfähigen Akteuren unterschieden sind - den Untertanen. Unabhängig von anderen Eigenschaften wie ihrer Macht sind die souveränen Herrscher bzw. die souveränen Staaten untereinander völkerrechtlich gleich.
Souveränität beinhaltet wesentlich das Recht zur Kriegsführung als Mittel zur Rechtsverfolgung in Abwesenheit einer höheren Autorität; die Untertanen sind dagegen auf den regulären Rechtsweg verwiesen. Der Krieg ist damit einerseits nicht aus beliebigen Gründen erlaubt, aber die Auffassung, daß nur jeweils eine Partei einen (absolut) "gerechten Krieg" führen kann, wird verabschiedet.
Praktisch findet die Durchsetzung der Souveränität als Grundlage der Internationalen Beziehungen sowohl nach innen im Prozeß der Staatsbildung (
Strukturen von Recht und Herrschaft 2.1. Wachstum der Staatlichkeit) wie im "Theatrum Europaeum"
der Kriegführung (
4.3. Krieg) und Diplomatie (
4.2. Diplomatie) statt. Dieser Prozess hat schon lange vor dem Westfälischen Frieden begonnen, ist allerdings auch nicht einfach mit dem Vertragsschluß von 1648 abgeschlossen. Noch fügen sich allerdings bei weitem nicht alle Herrschaftseinheiten in Europa in dieses dichtotmische Schema. Außerdem sind die Macht der Staaten, ihre (völker-) rechtliche Qualität und die soziale Rolle der jeweiligen Fürsten unter den europäischen Potentaten in der Praxis noch keineswegs so ausdifferenziert, wie die Theorie es verlangt.
Selbst für Könige sind Würde und Vorrang unter ihresgleichen nach wie vor wichtige Handlungsmotive - auch wenn ihre Rolle als voll handlungsfähige Teilnehmer an den internationalen Beziehungen schon lange im wesentlichen unbestritten ist. Anders ist die Lage etwa bei den deutschen Reichsfürsten. Trotz der im Westfälischen Frieden zugesicherten Bündnisfreiheit sind ihre Ansprüche auf Gleichbehandlung mit den Königen - gerade im diplomatischen Verkehr - lange gefährdet. (
4.2.3 Zeremoniell) Das führt zu dem Versuch zahlreicher europäischer Fürsten, ihre Ansprüche durch den Erwerb eines Königstitels endgültig abzusichern. (
Duchhardt)