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Evaluation der Lehre in den Fächern des Fachbereichs 06

Das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und die Verfassung der Universitä Münster sehen vor, dass die Erfüllung der Aufgaben der Universität insbesondere in Forschung und Lehre regelmäßig evaluiert wird.

Näheres zu Zielen, Verantwortlichkeiten, Verfahren und Koordinierung regeln die Evaluationsordnung der Universität Münster und die Leitlinien zur Evaluation von Forschung und Lehre. Diese werden durch Datenschutzrichtlinien ergänzt.

Technisch unterstützt wird die Evaluation von der Betrieblichen Datenverarbeitungssoftware "EvaSys". Wenn Sie Fragen zur technischen Umsetzung haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Dr. Sven Niehues.

Studentische Lehrveranstaltungskritik

Die Bewertung der Lehre in Form studentischer Veranstaltungskritik dient der Sicherung und Verbesserung der Qualität der wissenschaftlichen Einheiten im Sinne der Studierenden.

Für die Durchführung der Evaluation sind im Fachbereich 06 die Institute zuständig. Hier wird individuell geregelt, welche Veranstaltungen jeweils evaluiert werden. So können beispielsweise alle angebotenen Veranstaltungen, Stichproben oder einzelne Lehrende pro Semester bewertet werden. Für alle Fragen zur Abwicklung des Evaluationsverfahrens wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpersonen in den Instituten.