• Francesco Kardinal Coccopalmerio - Wer gehört zur kirchlichen Gemeinschaft

    Münster – Hoher Besuch aus dem Vatikanstaat fand sich mit Erzbischof Prof. Dr. Francesco Coccopalmerio am 29. November an der Universität Münster ein. Der Präsident des „Päpstlichen Rates für Gesetzestexte“ (PCLT) in Rom referierte über die Voraussetzungen der Zugehörigkeit zur kirchlichen Gemeinschaft („communio“). Der Gastvortag fand vor über 70 interessierten Zuhörern und geladenen Gästen im Rahmen der Reihe „Vorträge auswärtiger Gelehrter“ an der Katholisch-Theologischen Fakultät statt.

    Wann ist eine Person vollwertiges Mitglied der Katholischen Kirche? In seinen Ausführungen arbeitete der römische Kurienerzbischof Coccopalmerio die bedingenden Elemente der Eingliederung heraus. Genau diejenigen sind ein Teil der Kirchengemeinschaft, die „im Besitze des Geistes Christi“ (lat.: „Spiritum Christi habentes“) seien, erklärte der Kirchenrechtler mit Bezugnahme auf die entsprechenden Passagen der Dogmatischen Konstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche (Lumen Gentium 14,2). Mit seinem Gastvortrag „Die kirchliche Communio - Was das Konzil sagt und worüber die Codices schweigen“ folgte der Jurist und Kanonist der Einladung des Instituts für Kanonisches Recht und zeigt damit die enge Verbundenheit zwischen dem Münsteraner Institut und dem PCLT in Rom.

    Eine einmalige Gelegenheit erwartete die Studierenden Lizentiat-Studiengangs „Kanonisches Recht“ des Institutes für Kanonisches Recht, der maßgeblich zukünftige kirchliche Richter und Verwaltungskanonisten für die Bistümer im deutschsprachigen Raum ausbildet. Exklusiv und im kleinen Rahmen durften sie im Anschluss an den öffentlichen Vortrag mit PCLT-Präsident Coccopalmerio über die aktuellen Tendenzen des katholischen Kirchenrechts diskutieren.

  • Wilhelm Rees - Erasmus-Lehrenden-Mobilität

    Wilhelm Rees, Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Innsbruck, ist in dieser Woche "Gast-Professor" an unserer Fakultät. Im Rahmen des Programms "Erasmus Lehrenden Mobilität" übernimmt er zahlreiche kanonistische Lehrveranstaltungen von der Vorlesung bis zu Kolloquien. "Zwischen unseren Fakultäten und unseren Lehrstühlen besteht ein reger Austausch", sagt Prof. Dr. Thomas Schüller, der von der Anwesenheit seines Kollegen profitiert. "Es ist gut zu vergleichen, welche kirchenrechtlichen Möglichkeiten etwa in der Seelsorge es in verschiedenen Ländern gibt", ergänzt Wilhelm Rees.

  • Volker Beck (B 90 Die Grünen) - Unser Religionsrecht ist veraltet

    „Unser Religionsrecht ist veraltet“

    Grünen-Politiker Volker Beck plädiert am Exzellenzcluster für Modernisierung
    der Religionspolitik – „Kirche, Synagoge und Moschee im Dorf lassen“ – „Über
    religiöse Identitäten ohne schrille Zwischentöne diskutieren“

    Münster, 19. Juni 2014 (exc)*Der Grünen-Politiker Volker Beck hat sich für
    grundlegende Veränderungen in der Religionspolitik ausgesprochen. „Wir brauchen
    eine Modernisierung des Religionsverfassungsrechts und eine neue Verständigung
    über dessen Begründung“, sagte der religionspolitische Sprecher von Bündnis
    90/Die Grünen im Bundestag am Mittwochabend in Münster. Dabei gehe es vor allem
    um eine neue Interpretation der Verfassung, nicht unbedingt um eine Korrektur
    des Rechtstextes. Fast 40 Prozent der Menschen in Deutschland seien
    konfessionslos. Sie forderten immer lauter Mitbestimmung und Gleichstellung.
    „Aus ihrer Perspektive werden Religionsgemeinschaften rechtlich privilegiert und
    Nichtgläubige diskriminiert“, unterstrich Beck. Er warnte zugleich vor einem zu
    scharfen Tonfall in Diskussionen über Religion und Weltanschauung. „Die
    Heftigkeit mancher Auseinandersetzungen und schrille Zwischentöne zeigen, dass
    die Debatten auch Identitätsfragen berühren.“

    Der religionspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion sprach am Exzellenzcluster
    „Religion und Politik“ der Uni Münster. Er unterstrich, dasStaatskirchenrecht
    stamme teils aus vergangenen Jahrhunderten und spiegle nicht den
    gesellschaftlichen Wandel wider. „Angesichts einer wachsenden Pluralisierung und
    Säkularisierung sind Korrekturen nötig, damit die Freiheitsrechte der
    unterschiedlichen Gläubigen und der Religionsfreien gewahrt bleiben.
    Grundsätzlich aber ist das korporative Verhältnis von Staat und Religion
    zukunftstauglich.“Die Modernisierung des Religionsrechts sei wichtig für den
    gesellschaftlichen Frieden. „Ob Minarettverbot, Kruzifixstreit oder Tanzverbote
    an Feiertagen – die Rolle der Religionen in der Gesellschaft, die Rechte von
    Atheisten und Gläubigen unterschiedlicher Provenienz stehen immer öfter zur
    Debatte.“

    Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und die Weimarer
    Reichsverfassungsartikel im Artikel 140 des Grundgesetzes sollten nach Meinung
    von Beck als „organisches Ganzes“ verstanden werden. Deshalb komme es in erster
    Linie auf eine grundrechtsfreundliche Lesart des verfassungsrechtlichen
    Staatskirchenrechtes an.

    Dabei deute der Begriffswandel vom „Staatskirchenrecht“ zum zunehmend
    gebräuchlichen „Religionsverfassungsrecht“ an, dass stärker auch über
    nicht-christliche Gemeinschaften nachgedacht werden müsse, so Beck. „Gerechte
    Lösungen sollten möglichst breite Akzeptanz finden.“ Auch deshalb sei die
    Tonlage der Diskussion entscheidend. „Respekt vor den Weltanschauungen und dem
    Glauben anderer gehört zum demokratischen Miteinander.“

    Der öffentliche Vortrag trug den Titel „Kirche, Synagoge und Moschee im Dorf
    lassen“. Das solle zeigen, dass alle Religionsgemeinschaften auch in der
    Zivilgesellschaft ihren Platz hätten, sagte Beck. Eine demokratische
    Religionspolitik müsse diesen Platz in einer pluralistischen Gesellschaft
    bestimmen. Der Untertitel der Veranstaltung lautete „Für eine Religionspolitik
    des Respekts und der Freiheit“.

    Religionsfreiheit und Neutralität des Staates

    Als Maßstab für eine Modernisierung des Religionsrechts nannte Volker Beck
    „Respekt, Glaubensfreiheit und weltanschauliche Neutralität des Staates“. Die
    historisch gewachsene Verbindung von Staat und christlichen Kirchen wirke im
    Recht immer noch nach, andererseits sollten Staat und Politik „sehr sensibel“
    sein, wenn es um die Rechte von Glaubensgemeinschaften gehe.

    „Ausgangspunkt einer demokratischen Religionspolitik ist die Religionsfreiheit“,
    erklärte Beck. Sie beinhalte das positive Recht, das Verhalten am eigenen
    Glauben auszurichten, zweitens bedeute sie negativ, keinen Glauben und keine
    Weltanschauung besitzen zu müssen und nicht vom Glauben anderer beeinträchtigt
    zu werden. Drittens heiße Religionsfreiheit, dass Menschen sich kollektiv zu
    einer religiösen oder weltanschaulichen Vereinigung zusammenschließen und
    gemeinsam nach außen treten dürften.

    Der Vortrag fand auf Einladung von Sozialethikerin Prof. Dr. Marianne
    Heimbach-Steins vom Exzellenzcluster und Kirchenrechtler Prof. Dr. Thomas
    Schüller von der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster
    statt. Beck sprach als erster religionspolitischer Sprecher einer
    Bundestagsfraktion am Exzellenzcluster. (vvm)

  • Vorträge 2015

    12.01.2015  Epiphaniastreffen Münster zu: „Kirche(n) und ihr Umgang mit dem Geld“
    23.01.2015 Zdk Hauptauschuss in Bonn zu: „Kirchenrechtliche Perspektiven für eine neue deutsche Nationalsynode (Plenarkonzil)“
    12.02.2015 Behinderteneinrichtung Schönau, Vortrag vor Vorstand zum Thema: „Profil katholischer Einrichtungsträger“
    19.02- 20.02.2015 Deutscher Caritasverband, Fachverband Bildung Vorträge zum Oberthema „Barmherzigkeit“ unter besonderer Berücksichtigung des kirchlichen Dienstrechts
    25.02.2015 Demokratieforum Hambacher Schloss (SWR), Hambach, Teilnahme an Podiumsdiskussion zum Thema: „Hat die kath. Kirche mit Papst Franziskus eine neue Chance?“
    25.04.2015 Hochschule St. Georgen, Gesellschaft für Europäische Theologie, Frankfurt am Main, Vortrag zu: „Kirchenrechtliche Grundlagen für ein Plenarkonzil“
    04.05.2015 Friedrich-Ebert-Stiftung, Religionspolitischer Arbeitskreis, Berlin, Vortrag: „Zur Zukunft des Religionsunterrichts aus katholischer Perspektive“
    08.05. 2015  3. Oberurseler Wirtschafts- und Wertekongress, Oberursel, Vortrag: „Transparenz im Umgang mit kirchlichem Vermögen“
    08.05.2015

     Kath. Kirchengemeindeverband Ravensburg, Vortrag: „Wider die Fusion – zur Zukunft der Gemeinde“

    20.05.2015 Priesterfortbildung Osnabrück/Hamburg, Münster, Vortrag: „Zum Verhältnis von besonderem und allgemeinem Priestertum (LG 10)“
    17.06.2015  Studientag der Katholisch-Theologischen Fakultät Münster, zum Thema Bischofsynode aus kirchenrechtlicher Perspektive
    21.09.2015 Fachtagung Islamische Theologie an der Universität Osnabrück; Vortrag zum Thema: „Kirchensteuer – Vor- und Nachteile“
    01.10.2015 Erzbistum Paderborn, Fortbildung für Kirchenvorstände, Olpe, Vortrag, „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“
    18.10.2015  Institut für publizistischen Nachwuchs, Bonn, Vortrag: „Kirche und ihr Geld“ – was die Medien wissen sollten und könnten“
    12.11.2015  Deutscher Caritasverband, Fachverband Erziehung, Vortrag: „Neue Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht“
    25.11.2015  Kirche und ihr Umgang mit dem Vermögen, Pfarrei St. Bartholomäus in Frankfurt am Main
    01.12.2015  Wolfsburg, Kath. Akademie des Bistums Essen, Mühlheim an der Ruhr Podiumsdiskussion mit Vortrag zusammen mit Generalvikar Pfeffer zum Thema: „Kirche und ihr Umgang mit dem Geld“
    15.12.2015

    Franz-Hitze-Haus, Akademie des Bistums Münster, Vortrag: „II. Vatikanum – 50 Jahre und was nun?“

  • Vorträge 2014

    23.01.2014 Rahner-Akademie Köln, Thema: Beteiligung des Volk Gottes an der Bischofswahl – Streiflichter aus rechtsgeschichtlicher und kirchenrechtlicher Perspektive
    05.02.2014 Waldbreitbach, Edith-Stein-Akademie: Kirchliches Arbeitsrecht
    15.02.2014 Institut für Lehrerfortbildung, Essen: Kirchenrecht für Anfänger
    19.03.2014 Fachtagung Sexueller Missbrauch und das kirchliche Strafrecht, Münster: Erfahrungen als Erstansprechpartner von Opfern sexueller Gewalt
    26.03.2014 Deutscher Caritasverband, Fachtagung in Frankfurt am Main: Neuere Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht
    08.04.2014 Stipendiatengruppe KAS in Münster
    28.04.2014 Stadtconveniat Münster, Vortrag: Kirchenrechtliche und pastorale Hinweise zum Umgang mit dem Kirchenaustritt
    23-24.05.2014 Festakt 20 Jahre Lizentiat, dort Laudatio Lüdicke und Vortrag zum Thema: Zukunft der Bischofssynode
    29.05.2014 Katholikentag Regensburg, Vortrag: Zur Zulassung von evangelischen Christen/Innen aus konfessionsverbindenden Ehen zur Eucharistie
    26./27.6. 2014 Waldbreitbach, Vorträge zum Arbeitsrecht, Verfassung der Kirche
    19.09.2014 Haus am Dom, Frankfurt am Dom, Interne Fachtagung für Medienschaffende: Die Limburger Wirren aus kirchenrechtlicher Perspektive
    25./26.09. 2014 Waldbreitbach Edith-Stein-Akademie: Vorträge Arbeitsrecht, Verfassung der Kirche, Eherecht
    27.06.2014 Domjubiläum Münster, Kurzvortrag Kirche und ihr Geld
    15.10.2014 Konrad-Adenauer-Stiftung Internationale Fachtagung Religionsgemeinschaften und Finanzen, Vortrag: Kirche und Transparenz im Umgang mit ihrem Vermögen
    21.11.2014 Internationales Seminar der Universitäten Luzern, Basel und Münster, Festvortrag: Demokratie und Wahrheit
    25.11.2014 Katholisches Bildungswerk Dülmen, Vortrag: Kirche und ihr Umgang mit dem Vermögen
    02.12.2014 Kath. Hochschulgemeinde, Statement zu: Die Kath. Kirche und die Liebe