DFG Projekt Kindeswohl

Seit Juni 2013 läuft das DFG geförderte Forschungsprojekt zum Thema Kindeswohl.

Im Hinblick auf das Kindeswohl ergeben sich zwei in gesellschaftlicher und theologisch-ethischer Perspektive gravierende Problemanzeigen: Erstens wird die Subjekthaftigkeit von Kindern bis hin zu juristisch relevanten Straftaten – teilweise sogar im Namen des Kindeswohls (z.B. Heimerziehung der 50er/60er Jahre, Odenwaldschule, kirchliche Missbrauchsfälle) ignoriert. Zweitens wird dieser Verletzung theologisch-sozialethisch wenig entgegengesetzt. Die Anerkennung des Subjekt status von Kindern und ihrer Beteiligungsrechte stellt ein Desiderat der theologischen Ethik dar. Diese am Thema Kindeswohl erhobenen Probleme verweisen auf ein Theoriedefizit der Christlichen Sozialethik: Das Konzept von Autonomie in Beziehung, als Bestandteil einer Konzeption des guten Lebens, ist im Vergleich mit philosophischen Debatten bislang unterentwickelt. Der eine Lösung anbietende sozialethische Begriff der Beteiligungsgerechtigkeit sieht sich dem Vorwurf ausgesetz, nicht wirklich auf Autonomie und Veränderung zu zielen, sondern zum Erhalt bestehender Strukturen beizutragen. Zur Behebung dieses Defizits soll das Projekt beitragen.

Es verfolgt drei Ziele: (1.) Die Analyse der normativen Implikationen des Kindeswohlbegriffs in den relevanten Diskussionszusammenhängen; (2.) die Erarbeitung normativer Kriterien zur systematischen Grundlegung eines sozialethisch konsistenten Kindeswohlbegriffs, und (3.) Bearbeitung des erhobenen Theoriedefizits Christlicher Sozialethik. In Auseinandersetzung mit der postmodernen Subjekt- und Machtkritik sollen dafür die im Vorfeld des Beteiligungsdiskurses liegenden Fragen von Subjektwerdung, Macht und Asymmetrie näher beleuchtet werden. Diese geschieht in Auseinandersetzung mit der Anerkennungstheorie Judith Butlers, die mit ihrer Betonung intersubjektiver Aspekte eine deutliche anerkennungstheoretische Schärfung sowohl der Diskusrtheorie als auch des Person- und Beteiligungsbegriffs der Sozialethik verspricht.

Das Projekt wird von Anna Maria Riedl M.A. bearbeitet und von einem internationalem, wissenschaftlichen Beirat begleitet. Ihm gehören an:

  • Prof. Dr. Sabine Andresen, Pädagogin, Schwerpunkt empirische Arbeit mit Kindern
  • Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M., Universität Hannover, Juristin, Schwerpunkt Familienrecht
  • Prof. Dr. Annemie Dillen, Universität Leuven, Pastoraltheologin, Kindertheologie
  • Prof. Dr. Michael-Sebastian Honig, Universität Luxemburg, Soziologe, Schwerpunkt Kindheitsforschung
  • Prof. Dr. Bernhard Kalicki, Leiter Abteilung Kinder und Kinderbetreuung am Deutschen Jugendinstitut, München, FH Dresden, Psychologe, Schwerpunkt frühkindliche Bildung
  • Prof. Dr. Lothar Krappmann, FU Berlin; ehem. UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, Soziologe, Pädagoge, Schwerpunkt Kinderrechte