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Gerade erschienen:

  • Vergessenes Recht – die sog. „Würzburger Kirchliche Verwaltungsgerichtsordnung“, in: Pastoraltheologische Informationen 31 (2011), 171 - 187.
  • zs. mit J. Könemann, Das Memorandum - Anlass, Grundgedanke und Inhalte, in: J. Könemann/T. Schüller (Hg.), Das Memorandum. Die Positionen im Für und Wider, Freiburg 2011, 19-27.
  • Kirchliche Rechtskultur, in: M. Heimbach-Steins/G. Kruip/S. Wendel (Hg.), Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch. Argumente zum Memorandum, Freiburg i. Br. 2011, 224-229.

  • Gemeindeleitung durch Laien? Von Möglichkeiten und Grenzen einer überraschenden Norm des kirchlichen Gesetzbuches (CIC), in: imprimatur 44 (2011) 1-5.
  • Das geltende Kanonische Recht und seine Sorge für das kirchliche Archivwesen, in: H. P. Neuheuser (Hg.), Kirchenrechtsgeschichtliche Quellen (= Rechtsgeschichtliche Schriften Bd. 26), Wien Köln Weimar 2011, 309 - 334.
  • Partikularrechtliche Umsetzung des c. 517 § 2 CIC in den deutschsprachigen Bistümern, in: T. Schüller/M. Böhnke (Hg.), Gemeindeleitung durch Laien? Internationale Erfahrungen und Erkenntnisse, Regensburg 2011, 226 - 251.
  • zs. mit M. Böhnke, Gemeindeleitung durch Laien? Internationale Erfahrungen und Erkenntnisse, Regensburg 2011.

  • zs. mit Michael Böhnke, Zeitgemäße Nähe. Evaluation von Modellen pfarrgemeindlicher Pastoral nach c. 517 §2 CIC (= Studien zur Theologie und Praxis der Seelsorge 84), Würzburg 2011.

Gemeindeleitung: Weltkirche als Experimentierfeld
Bei einer Tagung in Münster ging es kürzlich um Gemeindeleitung durch Laien in weltkirchlicher Perspektive. Diese ist vielerorts gängige Praxis, wobei die Möglichkeiten des Kirchenrechts unterschiedlich genutzt werden.
 „Gemeindeleitung durch Laien. Internationale Erfahrungen und Erkenntnisse zu c. 517 § 2 CIC“ – der Titel dieser Fachtagung im Münsteraner Franz-Hitze-Haus klang eher spröde. Behandelt wurde aber eine Fragestellung, die für die Zukunft der katholischen Kirche von erheblicher Bedeutung ist, sowohl in theologischer wie in praktischer Hinsicht. Schließlich gibt in es vielen Teilen der Weltkirche schon seit längerem Gemeinden, die zumindest de facto von Nichtpriestern geleitet werden, entstehen dadurch Folgeprobleme der Zuordnung von Priestern und anderen Dienstämtern und dadurch auch im Blick auf die Rolle des Priesters im kirchlichen Gefüge.
Den Ausgangs- und Bezugspunkt der Tagung vom 12. bis zum 15. Oktober bildete eine Bestimmung des 1983 von Johannes Paul II. promulgierten neuen Kirchenrechtskodex, die sich Anstößen vor allem aus Lateinamerika verdankt: „Wenn der Diözesanbischof wegen Priestermangels glaubt, einen Diakon oder eine andere Person, die nicht die Priesterweihe empfangen hat, oder eine Gemeinschaft von Personen an der Wahrnehmung der Seelsorgsaufgaben einer Pfarrei beteiligen zu müssen, hat er einen Priester zu bestimmen, der, mit den Vollmachten und Befugnissen eines Pfarrers ausgestattet, die Seelsorge leitet“ (c. 517 § 2).
Veranstaltet wurde der Austausch denn auch vom Institut für Kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster mit seinem Leiter Thomas Schüller. Es war auch mitbeteiligt an einem Forschungsprojekt zur Evaluation von Modellen pfarrlicher Pastoral in den Diözesen Aachen und Limburg (vgl. HK, September 2009, 451 ff.), über das jetzt Michael Böhnke (Wuppertal) bei der Tagung berichtete.
Gemeinschaft von Gemeinschaften
Es machte ansonsten den Charme der ungemein dichten Tage im Hitze-Haus aus, dass sie unter der Leitkategorie „Gemeindeleitung durch Laien“ einen Blick quer durch die katholische Weltkirche ermöglichten und dadurch die vielgestaltige Wirklichkeit von Gemeinde beziehungsweise Pastoral konkret nahe brachten, von der pastoralen Planung im Bistum Münster bis zu den Erfahrungen indischer, mexikanischer oder australischer Diözesen.
Die erste grundlegende Einsicht, die sich ergab: Das System fest errichteter Pfarreien, wie es in der katholischen Kirche Europas und Nordamerikas besteht und für sie bis heute typisch ist, hat im „Süden“ der Kirche keine Entsprechung: „Von gewissen Ausnahmen abgesehen, wurde das Pfarreisystem im größten Teil des globalen Südens nie etabliert“ – so der amerikanische Praktische Theologe Bryan Froehle (Miami). Vielmehr herrscht dort ein lockeres Netz von kleineren Gemeinden vor. In den meisten davon liegt die Pastoral in den Händen von Laien oder auch Ordensschwestern. Gleichzeitig findet aber c. 517 § 2 eher selten Anwendung.
So berichtete Alfons Vietmeier, Supervisor und Praxisberater für soziale und kirchliche Prozesse in Mexiko, über den dort vorherrschenden Typ der Pfarrei als „Gemeinschaft von Gemeinden“, sei es als ländliche Großpfarrei mit bis zu dreißig oder vierzig kleinen Dorfgemeinden oder als Gemeinschaft von „Wohnviertelgemeinden“ im großstädtischen Kontext. Unterhalb der Großpfarreien sei in den letzten Jahrzehnten eine neue Ebene von Kirche entstanden. In Lateinamerika werde derzeit vielfach ein Paradigmenwechsel vom Begriffspaar „Klerus/ Laien“ zu „Gemeinde/Dienste“ eingefordert.
Die Soziologin Silvia Regina Alves Fernandes (Rio de Janeiro) zitierte aus einem Dokument der Brasilianischen Bischofskonferenz über Sendung und Dienst der Laien in der Kirche. Demzufolge entfallen auf einen Priester in der Gemeinde mehr als 50 Laien, die pastorale Dienste übernehmen. Es gebe schätzungsweise 70 000 Gemeinschaften, die am Sonntag einen (priesterlosen) Wortgottesdienst feierten; Eucharistie werde wegen des Priestermangels teilweise nur wenige Male im Jahr gefeiert. Alves Fernandes skizzierte die Spannungen zwischen Basisgemeinden einerseits und von der charismatischen Erneuerung geprägten Gemeinschaften andererseits und sprach davon, dass, einem Ondit zufolge, die jüngeren Priester in Brasilien immer klerikaler würden.
Als Teil der pastoralen Erneuerung nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wurde in der kongolesischen Erzdiözese Kinshasa unter dem damaligen Erzbischof Joseph Malula in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts das Laiendienstamt der „Bakambi“ eingeführt. Marco Moerschbacher (Aachen/Löwen) stellte bei der Münsteraner Tagung dieses Modell vor, das auf eine neue Aufteilung der Seelsorgsaufgaben zwischen „Bakambi“ und moderierendem Priester und auf eine Überwindung der Dichotomie von Priestern und Laien zielte. Der Vorstoß ist allerdings weitgehend Geschichte: Inzwischen werden in der Diözese Kinshasa keine „Bakambi“ mehr berufen; es sind nur noch zehn Inhaber dieses Laiendienstamtes übrig.
Im Schwinden begriffen
In Indien, so konnte Alex Vadakumthala nicht ohne Stolz vermelden, gebe es seit dem 16. Jahrhundert Katechisten als Missionshelfer. Auch heute seien Katechisten der einzige Typ von Laienmitarbeitern. Nach einer Umfrage in einigen indischen Diözesen stehen 75 Prozent der Katechisten liturgischen Feiern vor; 90 Prozent von ihnen sind als Taufspender tätig und 70 Prozent nehmen Beerdigungen vor.
Selbst die Erfahrungen der katholischen Kirche in Australien wurden einbezogen. David Ranson vom Catholic Institute in Sydney berichtete über verschiedene Lösungsstrategien in den Diözesen seines Landes angesichts der Tatsache, dass es inzwischen mehr Pfarreien als verfügbare Priester gebe: Man setze teilweise auf die Zusammenlegung von Pfarreien, teilweise auch auf den „Import“ von Priestern aus Vietnam, Indien oder Korea. Schließlich würden auch Pfarreien von Ordensschwestern geleitet. Immer mehr australische Bistümer experimentierten mit Gemeindeleitung durch Teams von Laien („non ordained leadership“).
Welche neue Sozialgestalt?
In Europa gilt als Paradebeispiel für eine grundlegende Neustrukturierung der Seelsorge jenseits der klassischen Pfarrei die Diözese Poitiers im Südwesten Frankreichs. Hadwig Müller (Referentin bei „Missio“ Aachen) referierte bei der Münsteraner Tagung über den in Poitiers vollzogenen Abschied von der Pfarrei als einer kirchlichen Sozialform der Vergangenheit. Unterhalb der Bistumsebene gibt es in der französischen Diözese zum einen die von jeweils für drei Jahre ernannten Beauftragten („équipe pastorale d’animation“) geleiteten „örtlichen Gemeinschaften“, die wiederum in „Sektoren“ zusammengefasst werden. In diesen Sektoren gibt es vielfältige Dienstämter, darunter auch Priester. Sie könnten als Pfarrei errichtet werden. Insgesamt hob Hadwig Müller hervor, man sei in Poitiers immer noch auf dem Weg und akzeptiere strukturelle Ungleichzeitigkeiten.
Die Liste der Länder mit Pfarreien, in denen der c. 517 § 2 förmlich Anwendung findet, wird von den Vereinigten Staaten mit 503 Pfarreien (Stand 2008) angeführt. Auf den Plätzen zwei bis vier folgen Frankreich (409 Pfarreien), die Schweiz (315 Pfarreien) und Deutschland (256 Pfarreien). Diese Zahlen nannte in Münster Bryan Froehle in seinem Referat über internationale Erfahrungen und Perspektiven zum c. 517 § 2. Im Jahr 1981 sei erstmals ein Laie mit der Leitung einer Pfarrei in den USA betraut worden. Inzwischen gebe es schon in über 100 amerikanischen Bistümern den Dienst des „Parish life coordinator“ (PLC), etwa in den schnell wachsenden Diözesen im Westen des Landes.
Thomas Schüller gab einen Überblick zur „Partikularrechtlichen Umsetzung des
c. 517 § 2 in den deutschsprachigen Bistümern“, wobei er einleitend zu Protokoll gab, die Anwendung der besagten Bestimmung sei inzwischen deutlich im Schwinden begriffen: „Statt dieser kodikarischen Form werden von den jungen Diözesanbischöfen eher die Modelle der flächendeckenden Zusammenlegung von Pfarreien zu Großraumpfarreien, zumindest aber die verbindliche Zusammenarbeit von Pfarreien unter der Leitung eines Priesters, der nach c. 526 § 2 CIC mehrfach Pfarrer ist, favorisiert.“
Unter den deutschen Bistümern kam bisher Limburg eine herausragende Stellung bei der Anwendung von c. 517 § 2 zu. Daneben wurde auch in München-Freising, Mainz, Freiburg, Bamberg und Aachen „diese Form der Wahrnehmung von gemeindlicher Pastoral in pfarrerlosen Pfarreien in Einzelfällen gewählt“. Weit stärker ist das „Modell c. 517 § 2“ in den österreichischen Diözesen verbreitet (einzige Ausnahme bildet das Bistum Graz-Seckau) sowie auch in den beiden Schweizer Bistümern Basel und Chur. Schüller resümierte nach einem detaillierten Durchgang durch die rechtlichen Einzelprobleme, die sich bei der Umsetzung des Kanons stellen, dieser sei ein sicher zeitlich befristetes Planungsinstrument des Bischofs, um die pastoralen Strukturveränderungsprozesse in seiner Diözese „zum Wohl der Gläubigen vor Ort“ zu gestalten.
Nach der „Gemeindeleitungspoblematik im Kontext der Konstitutionsprobleme der katholischen Kirche in den entwickelten Gesellschaften Europas“ fragte bei der Tagung in Münster der Grazer Pastoraltheologe Rainer Bucher: Dabei bezeichnete er c. 517 § 2 als Ausläufer eines klerikalen Herrschaftsanspruchs, der nicht die neue Situation der Selbstbestimmung der Kirchenmitglieder reflektiere, aber auch als „flexible Irritation“ zwischen alter und neuer Gestalt von Kirche.
Für die zukünftige Sozialgestalt von Kirche unter den Verhältnissen hierzulande prognostizierte Bucher, sie werde nie mehr Herrin der religiösen Bestimmung ihrer Mitglieder sein und müsse deshalb Selbstlosigkeit lernen. Ihr „religionsgesellschaftlicher Abstieg“ sei nicht aufzuhalten. Es brauche flexible Sozialformen für das kirchliche Leben, viele vernetzte und kreative Orte für die Vermittlung zwischen Evangelium und Leben. Dabei dürfe man keine Sozialgestalt theologisch aufladen.
Klaus Müller, Dekan der Münsteraner katholisch-theologischen Fakultät, hatte bei seiner Begrüßung der internationalen Teilnehmer zu Anfang der Tagung formuliert, man müsse lernen, dass die gelebten Gestalten des kirchlichen Lebens unbeständig seien. Diesen Eindruck bestätigten jeweils auf ihre Weise alle Beiträge aus der Weltkirche. Vielerorts existieren im Bezug auf die Gemeindeleitung Grauzonen. Ob sie als Laboratorien für die Kirche der Zukunft dienen können, wird sich herausstellen.
Ulrich Ruh

Dieser Beitrag ist erschienen in: Herder Korrespondenz, 64. Jahrgang (2010), Heft 12, S. 603-605.
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