Aus aktuellem Anlass verweisen wir auf die gerade im Eos-Verlag erschienene Lizentiatsarbeit von Dr. Georg Müller (Priester der Diözese Speyer), die sich mit der Frage beschäftigt, was ein Papst vorbeugend kirchenrechtlich für den Fall der gesundheitlich bedingten völligen Behinderung des päpstlichen Stuhls zu tun hat. Papst Benedikt XVI. hat zwar dieses päpstliche Spezialgesetz genauso wie sein Vorgänger hierzu nicht erlassen, aber mit seinem Schritt rechtzeitig dafür gesorgt, dass die römisch-katholische Kirche nicht handlungsunfähig wird. Die Lizentiatsarbeit von Dr. Müller wurde von Prof. Dr. Thomas Schüller betreut und kann zur Lektüre nachdrücklich empfohlen werden.
http://www.eos-verlag.de/theologie/kirchenrecht/sedes-romana-impedita


