Zweite Fakultätsversammlung

„Wie inklusiv sind wir?“ lautete das Thema der zweiten Fakultätsversammlung, die am 12.1.2015 stattfand. Zahlreiche Angehörige der Fakultät informierten sich über den sensiblen Umgang mit Behinderungen an der Westfälischen Wilhelms-Universität und insbesondere an unserer Fakultät.  Neben Corinna Baumhoer als Behindertenbeauftragte der Fakultät, referierten Frau Prof. Dr. Christina Hoegen-Rohls als Rektoratsbeauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende an der WWU und Frau Ursula Bäumker, die als Ansprechpartnerin der Schwerbehindertenvertretung für alle Mitarbeiter_innen der WWU fungiert. In einer anschließenden Gruppenarbeitsphase wurden Wünsche und Ansatzpunkte für die Zukunft formuliert.

Corinna Baumhoer legte in einem Vortrag dar, dass Inklusion ein Menschenrecht sei und es um die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen gehe. Nicht nur sichtbare Behinderungen stellen dabei eine Benachteiligung dar, sondern beispielsweise auch psychische oder chronische Erkrankungen. Um nicht selber andere zu behindern, werden von den Lehrenden eine gerechte Ungleichbehandlung erwartet.  Der in der Fakultätsverordnung verankerte Nachteilsausgleich sieht individuelle Absprachen vor, die jedoch rückwirkend fast unmöglich durchzusetzen sind. So wurden alle Benachteiligten aufgerufen, sich frühzeitig beraten zu lassen.

Frau Hoegen-Rohls stellte drei Stellen vor, an die sich behinderte und chronisch kranke Studierende der WWU wenden können. So informiert und berät Frau Christiane Behr von der Zentralen Studienberatung aber auch die jeweiligen Beratungsstellen an den einzelnen Fakultäten. Zudem schilderte sie ihre eigene Aufgabe als Mittlerin, wenn Missachtung von Behinderungen nicht fakultätsintern geregelt werden können.

Frau Ursula Bäumker stellte ihre Aufgaben in der Schwerbehindertenvertretung dar und informierte über die statistischen Zahlen der Behinderungen an der WWU.

In der anschließenden Gruppenarbeitsphase formulierten die Teilnehmer_innen  unter anderem folgende Wünsche und Aufgaben für einen künftigen Umgang mit Behinderungen:

  • die eigene Wahrnehmung/ Sensibilität schulen,
  •  mehr Informationen zum Thema Nachteilsausgleich, um so auch die Vielfalt der eigenen Reaktionsmöglichkeiten (als Lehrende/r) besser ausschöpfen zu können,
  • gerechte Ungleichbehandlung,
  • Behinderung mehr zum Thema der Theologie machen.

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