• Öffnungszeiten: 

    Montag-Donnerstag: 10-13 Uhr; 14-17 Uhr
    Freitag: 10-14 Uhr

Die Bibliothek am Institut für Ethnologie

Die Bibliothek des Instituts für Ethnologie umfasst z.Zt. etwa 35.000 Bände und bezieht 26 Periodika. Die regionalen Schwerpunkte der Bibliothek sind Süd- und Südostasien sowie Afrika. Darüber hinaus ist die Institutsbibliothek gut ausgestattet in den thematischen Schwerpunkten "Soziale Organisation", "Strukturale Anthropologie", "Kunstethnologie", "Medizinethnologie/Transkulturelle Psychiatrie", "Religionsethnologie", "Theorien und Methoden der Ethnologie" sowie genereller Ethnologie. Seit 2000 wurde die Bibliothek ausserdem mit einigen Schenkungen bereichert. Der Lesesaal der Bibliothek bietet ausreichend Arbeitsplätze für Literaturrecherche und -studium.


Zentraler ULB-Katalog (KatalogPlus)
(für Bücher in der Bibliothek des Instituts nutzen Sie den Filter "Ethnologie" unter dem Punkt Bibliothek)
Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB)
Virtuelle Fachbibliothek Ethnologie (EVIFA)
Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (HBZ)

  • 1. Benutzerregeln

    • Vor Betreten der Bibliothek bitte Taschen und Jacken in den Schließfächern im Keller einschließen.
    • Bücher sollen bitte nach Gebrauch nicht selber zurückgestellt werden, sondern entweder im Sekretariat abgegeben oder auf das Kaminsims gelegt werden.
    • Bücher, die z.B. für die Anfertigung einer Arbeit längerfristig benötigt werden, können im Lesesaal auf dem Tisch liegenbleiben. Bitte versehen Sie Ihren Bücherstapel mit einem Zettel, der über Ihren Namen und das Datum Aufschluss gibt.
    • In der Bibliothek darf weder gegessen, getrunken, noch geraucht werden.
    • Im Leseraum bitte Rücksicht nehmen. Es sollte möglichst nicht oder nur leise gesprochen werden, wenn andere lesen möchten. Für Referatsbesprechungen bitte im Sekretariat melden, damit ein geeigneter Raum gefunden werden kann
  • 2. Benutzungsordnung für die Bibliothek des Instituts für Ethnologie

    In Ausführung der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 29. Mai 2000 gelten folgende Regelungen für die Bibliothek des Instituts für Ethnologie. Sie können diese Benutzungsordnung auch hier herunterladen.

    § 1 Allgemeines

    Die Bibliothek dient vorrangig der Forschung und Lehre. Sie ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Die Kurzausleihe regelt § 7.

    § 2 Zulassung zur Benutzung

    Die Institutsbibliothek Ethnologie steht allen Mitgliedern und Angehörigen der West-fälischen Wilhelms-Universität zur Verfügung. Andere Personen kann die Leitung der Bibliothek zur Benutzung zulassen, soweit Aufgaben, Leistungsfähigkeit und Raumverhältnisse der Bibliothek dies erlauben.
    (1) Für Studierende der Westfälischen Wilhelms-Universität gilt der gültige Studierendenausweis als Nachweis der Benutzungsberechtigung.
    (2) Doktorandinnen und Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht Mitglieder der Westfälischen Wilhelms-Universität sind, werden zur Benutzung zugelassen, wenn sie einen Nachweis über das Bestehen eines Doktoranden- oder Beschäftigungsverhältnisses vorlegen. Gäste benötigen eine Bescheinigung der Westfälischen Wilhelms-Universität oder einer ihrer Einrichtungen.

    § 3 Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgegeben.

    § 4 Allgemeine Benutzerbestimmungen

    (1) Jeder, der die Bibliothek benutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestand, Kataloge, Einrichtung und Gebäude keinen Schaden leiden.
    (2) Überbekleidung, Schirme, Gepäckstücke, Taschen u. ä. dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden.
    (3) In den Bibliotheksräumen ist größte Ruhe zu bewahren.
    Essen, Trinken und Rauchen ist nicht gestattet.
    Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.
    (4) Jeder, der die Bibliothek betritt, ist verpflichtet, sich dem Bibliothekspersonal gegenüber auf Verlangen auszuweisen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Mitgebrachte Schriften, Aktendeckel, Hefte u. ä. sind an den Kontrollstellen unaufgefordert vorzuweisen.
    (5) Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

    § 5 Benutzung der Schriften

    (1) Es darf nur eine angemessene Zahl von Schriften zur gleichen Zeit benutzt werden. Die Schriften sind nach Gebrauch stets auf den Kamin zu legen, spätestens jedoch bei der Ankündigung, dass die Bibliothek geschlossen wird.
    (2) Das absichtliche Verstellen von Schriften ist verboten. Auf § 11 wird verwiesen.
    (3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, dürfen keine Arbeitsplätze auf Dauer belegt werden. Das Bibliothekspersonal kann solche Arbeitsplätze räumen.

    § 6 Handapparate

    (1) Schriften können in geringer Zahl ständig oder für längere Zeit in Dienstzimmern aufgestellt werden (Handapparate), wenn der allgemeine Lehr- und Forschungsbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
    (2) Über die Zulassung von Handapparaten entscheidet die Leitung der Bibliothek.
    (3) Jede in einem Handapparat aufgestellte Schrift ist so nachzuweisen, dass Auffindung und Einsichtnahme in angemessener Zeit, längstens einer Woche, möglich sind. Auf § 8 wird verwiesen.

    § 7 Kurzausleihe

    (1) Die Leitung der Bibliothek kann die kurzfristige Ausleihe von Schriften zur Benutzung außerhalb der Bibliothek zulassen. Sie bestimmt insbesondere den berechtigten Personenkreis, die Dauer der Ausleihe, die Höchstzahl und die Art der entleihbaren Schriften.
    (2) Nicht rechtzeitig zurückgegebene Schriften können kostenpflichtig zurückgefordert werden. Unabhängig von einer Rückgabeaufforderung können bei einer Fristüberschreitung Gebühren nach der Gebührenordnung der Universitäts- und Landesbibliothek eingezogen werden.
    (3) Die §§ 20 Abs. 1 und 2, 4 – 6; 24; 26 und 27 der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek finden entsprechende Anwendung.

    § 8 Nachweis von Schriften

    Jede ausgeliehene oder in einem Handapparat aufgestellte Schrift ist durch Leihschein nachzuweisen.

    § 9 Schadensersatz

    Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Schriften haben die Benutzerinnen und Benutzer Schadensersatz zu leisten. Sie haben zu diesem Zweck nach Entscheidung der Bibliothek und innerhalb einer von ihr bestimmten Frist entweder den früheren Zustand wiederherzustellen oder ein vollwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen oder Geldersatz zu leisten. Die Bibliothek kann stattdessen gegen Erstattung der Kosten selbst ein Ersatzexemplar oder eine Reproduktion besorgen.

    § 10 Benutzung von EDV-Arbeitsplätzen

    (1) Die Bibliothek stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten EDV-Arbeitsplätze zur Verfügung, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Die Benutzung der EDV-Geräte kann bei starker Nachfrage zeitlich beschränkt werden.
    (2) Anweisungen zur Benutzung der EDV-Geräte, Datenbanken und Internetdienste sowie Urheber- und Lizenzbestimmungen sind einzuhalten. Änderungen der Systemeinstellungen, Netzkonfigurationen und der Software sowie die Installation zusätzlicher Programme sind nicht erlaubt und gelten als schwerwiegender Verstoß gegen die Benutzungsordnung.
    (3) Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für die Schäden, die durch Manipulation oder eine sonstige unerlaubte Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, sowie für alle Schäden, die auf unerlaubte Weitergabe der Zugangsberechtigung zurückzuführen sind.
    (4) Im übrigen gelten die Regelungen der Benutzungsordnung für das Zentrum für Informationsverarbeitung und die dezentralen IV-Versorgungseinheiten in ihrer jeweils geltenden Fassung.

    § 11 Ordnungsmaßnahmen

    (1) Wer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Ordnung verstößt, kann von der Leitung der Bibliothek dauernd oder zeitweise von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
    (2) Als schwerwiegender Verstoß gilt insbesondere das Beschädigen von Schriften, auch durch Anstreichen oder Beschreiben, das Heraustrennen von Seiten, die Wegnahme von Schriften oder Teilen davon, auch ohne Zueignungsabsicht, sowie das absichtliche Verstellen von Schriften.

    § 12 Schlussvorschrift

    (1) Im übrigen gelten die Vorschriften der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der Westfälischen Wilhelms-Universität.
    (2) Die Benutzungsordnung der Bibliothek des Instituts für Ethnologie tritt am 1.12.2017 in Kraft und wird durch Aushang oder Auslage in der Bibliothek bekannt gegeben.

  • 3. Ausleihbedingungen

    • Leihfrist für Bücher: 1 Woche; 2 x Verlängerung um jeweils eine Woche möglich (telefonisch oder persönlich - bitte die Signaturen angeben!)
    • Bücher aus den Handapparaten, Prüfungsliteratur sowie Zeitschriften, JdJ- und W-Signaturen werden nicht verliehen.
    • Generell dürfen nicht mehr als 5 Bücher gleichzeitig entliehen werden.
    • Für Studierende in der Prüfungsphase (angemeldete Bachelor- oder Masterarbeit) gelten folgende Konditionen: Maximal 10 Bücher dürfen für 3 Wochen entliehen werden, Verlängerung um weitere 3 Wochen ist einmalig möglich.
    • Bei Überschreiten der Leihfrist werden automatisch Gebühren fällig:

    Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist pro Buch:

    01. - 10. Tag nach Überschreitung der Leihfrist 2,00 €
    11. - 20. Tag nach Überschreitung der Leihfrist 5,00 €
    21. - 30. Tag nach Überschreitung der Leihfrist 10,00 €
    31. - 40. Tag nach Überschreitung der Leihfrist 20,00 €

    Nach Fristüberschreitung von mehr als 40 Tagen tritt eine Benutzersperre für den Rest des Semesters ein. Bei wiederholter Überschreitung bis zur zweiten Mahnung erfolgt eine komplette Benutzersperre sowie die Auflage, das betreffende Buch auf eigene Kosten neu zu beschaffen.

  • 4. Aufbau der Bibliothek

    Die Anordnung der Bücher erfolgt nach Signaturen. Die Signaturen setzen sich folgendermassen zusammen:

      Regionalkennung + Sachkennung + Nummer
    Beispiel AsS Eth 3

    Zeitschriften sind nach Regionen und alphabetischer Reihenfolge des Titels geordnet und stehen in den letzten zwei Räumen.

    Der genaue Signaturenschlüssel liegt in der dunkelroten Mappe im Leseraum aus.

    Besondere Signaturen:

    K Karten und Pläne befinden sich im Sekretariat
    L Lexika und Atlanten befinden sich jeweils hinter den Regionalsignaturen
    Fi Mikrofilme (Akten etc.) befinden sich im Archiv
    C Mikrofiches befinden sich im Archiv
    T Tonträger befinden sich im Archiv
    V Videos im Sekretariat nachfragen

    Wenn Bücher aus dem Archiv benötigt werden, bitte im Sekretariat nachfragen.

    Recherchen sind über den Benutzer-PC und über den Autorenkatalog im Lesesaal möglich.