Opening hours

Between 18th – 22th March 2024 the Institute of Ethnology opens as follows:

Tuesday, Thursday, Friday:  10 a.m. – 1 p.m.

 

 

Monday - Thursday: 10 a.m. - 1p.m.; 2 - 5 p.m.
Friday: 10 a.m. – 2 p.m

 

The Library at the Department of Social and Cultural Anthropology

The department’s library presently has about 35.000 printed books and 26 periodicals. The regional specialisations of the library are South and Southeast Asia as well as Africa. Moreover, this library is well equipped with books. They are arranged according to different subjects and areas of study such as “Social Organization” “Structural Anthropology” “Anthropology of Arts”, “Medical Anthropology/Transcultural Psychaitry”, “Anthropology of Religion”, “Theories and Methods of Social/Cultural Anthropology” as well as general themes in the discipline. Since 2000 the library has been furnished with some accessories. The reading room provides enough workspace for researchers and readers.


Central University Catalogue (KatalogPlus)
(for books available in the depatments library use the filter "Ethnologie" in subitem "Bibliothek")
Electronic Journals Library (EZB)
Virtual Library of Social Anthropology (EVIFA)
Hochschulbibliothekszentrum des Landes Nordrhein-Westfalen (HBZ)

  • 1. Library Regulations for Users

    • Bags, Jackets and other portable items should be deposited in lockers found in the cellar.
    • Books are to be reshelved only by the library staff. Users are required to return books that are no longer needed either to the staff, or to place them on the mantelshelf near the reading area.
    • Books needed for longer periods could be deposited on the tables in the reading area. Please make sure to tag these books with the user’s name and date.
    • Neither eating nor drinking and smoking are allowed in the library.
    • Absolute silence is not required. But please keep noise to a minimum in the reading areas to avoid disturbing other library users. Please switch off all mobile phones. Please inform the reception if any group wants to have short discussions concerning paper presentations, so that a suitable place for the discussions may be found.
  • 2. Benutzungsordnung für die Bibliothek des Instituts für Ethnologie

    In Ausführung der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 29. Mai 2000 gelten folgende Regelungen für die Bibliothek des Instituts für Ethnologie. Sie können diese Benutzungsordnung auch hier herunterladen.

    § 1 Allgemeines

    Die Bibliothek dient vorrangig der Forschung und Lehre. Sie ist grundsätzlich eine Präsenzbibliothek. Die Kurzausleihe regelt § 7.

    § 2 Zulassung zur Benutzung

    Die Institutsbibliothek Ethnologie steht allen Mitgliedern und Angehörigen der West-fälischen Wilhelms-Universität zur Verfügung. Andere Personen kann die Leitung der Bibliothek zur Benutzung zulassen, soweit Aufgaben, Leistungsfähigkeit und Raumverhältnisse der Bibliothek dies erlauben.
    (1) Für Studierende der Westfälischen Wilhelms-Universität gilt der gültige Studierendenausweis als Nachweis der Benutzungsberechtigung.
    (2) Doktorandinnen und Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht Mitglieder der Westfälischen Wilhelms-Universität sind, werden zur Benutzung zugelassen, wenn sie einen Nachweis über das Bestehen eines Doktoranden- oder Beschäftigungsverhältnisses vorlegen. Gäste benötigen eine Bescheinigung der Westfälischen Wilhelms-Universität oder einer ihrer Einrichtungen.

    § 3 Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgegeben.

    § 4 Allgemeine Benutzerbestimmungen

    (1) Jeder, der die Bibliothek benutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer in seinen berechtigten Ansprüchen beeinträchtigt, der Bibliotheksbetrieb nicht behindert wird und Bestand, Kataloge, Einrichtung und Gebäude keinen Schaden leiden.
    (2) Überbekleidung, Schirme, Gepäckstücke, Taschen u. ä. dürfen nicht mit in die Bibliothek genommen werden.
    (3) In den Bibliotheksräumen ist größte Ruhe zu bewahren.
    Essen, Trinken und Rauchen ist nicht gestattet.
    Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.
    (4) Jeder, der die Bibliothek betritt, ist verpflichtet, sich dem Bibliothekspersonal gegenüber auf Verlangen auszuweisen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Mitgebrachte Schriften, Aktendeckel, Hefte u. ä. sind an den Kontrollstellen unaufgefordert vorzuweisen.
    (5) Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

    § 5 Benutzung der Schriften

    (1) Es darf nur eine angemessene Zahl von Schriften zur gleichen Zeit benutzt werden. Die Schriften sind nach Gebrauch stets auf den Kamin zu legen, spätestens jedoch bei der Ankündigung, dass die Bibliothek geschlossen wird.
    (2) Das absichtliche Verstellen von Schriften ist verboten. Auf § 11 wird verwiesen.
    (3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, dürfen keine Arbeitsplätze auf Dauer belegt werden. Das Bibliothekspersonal kann solche Arbeitsplätze räumen.

    § 6 Handapparate

    (1) Schriften können in geringer Zahl ständig oder für längere Zeit in Dienstzimmern aufgestellt werden (Handapparate), wenn der allgemeine Lehr- und Forschungsbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.
    (2) Über die Zulassung von Handapparaten entscheidet die Leitung der Bibliothek.
    (3) Jede in einem Handapparat aufgestellte Schrift ist so nachzuweisen, dass Auffindung und Einsichtnahme in angemessener Zeit, längstens einer Woche, möglich sind. Auf § 8 wird verwiesen.

    § 7 Kurzausleihe

    (1) Die Leitung der Bibliothek kann die kurzfristige Ausleihe von Schriften zur Benutzung außerhalb der Bibliothek zulassen. Sie bestimmt insbesondere den berechtigten Personenkreis, die Dauer der Ausleihe, die Höchstzahl und die Art der entleihbaren Schriften.
    (2) Nicht rechtzeitig zurückgegebene Schriften können kostenpflichtig zurückgefordert werden. Unabhängig von einer Rückgabeaufforderung können bei einer Fristüberschreitung Gebühren nach der Gebührenordnung der Universitäts- und Landesbibliothek eingezogen werden.
    (3) Die §§ 20 Abs. 1 und 2, 4 – 6; 24; 26 und 27 der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek finden entsprechende Anwendung.

    § 8 Nachweis von Schriften

    Jede ausgeliehene oder in einem Handapparat aufgestellte Schrift ist durch Leihschein nachzuweisen.

    § 9 Schadensersatz

    Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Schriften haben die Benutzerinnen und Benutzer Schadensersatz zu leisten. Sie haben zu diesem Zweck nach Entscheidung der Bibliothek und innerhalb einer von ihr bestimmten Frist entweder den früheren Zustand wiederherzustellen oder ein vollwertiges Ersatzexemplar zu beschaffen oder Geldersatz zu leisten. Die Bibliothek kann stattdessen gegen Erstattung der Kosten selbst ein Ersatzexemplar oder eine Reproduktion besorgen.

    § 10 Benutzung von EDV-Arbeitsplätzen

    (1) Die Bibliothek stellt im Rahmen ihrer Möglichkeiten EDV-Arbeitsplätze zur Verfügung, die ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden dürfen. Die Benutzung der EDV-Geräte kann bei starker Nachfrage zeitlich beschränkt werden.
    (2) Anweisungen zur Benutzung der EDV-Geräte, Datenbanken und Internetdienste sowie Urheber- und Lizenzbestimmungen sind einzuhalten. Änderungen der Systemeinstellungen, Netzkonfigurationen und der Software sowie die Installation zusätzlicher Programme sind nicht erlaubt und gelten als schwerwiegender Verstoß gegen die Benutzungsordnung.
    (3) Die Benutzerin oder der Benutzer haftet für die Schäden, die durch Manipulation oder eine sonstige unerlaubte Benutzung an den Geräten und Medien der Bibliothek entstehen, sowie für alle Schäden, die auf unerlaubte Weitergabe der Zugangsberechtigung zurückzuführen sind.
    (4) Im übrigen gelten die Regelungen der Benutzungsordnung für das Zentrum für Informationsverarbeitung und die dezentralen IV-Versorgungseinheiten in ihrer jeweils geltenden Fassung.

    § 11 Ordnungsmaßnahmen

    (1) Wer schwerwiegend oder wiederholt gegen diese Ordnung verstößt, kann von der Leitung der Bibliothek dauernd oder zeitweise von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.
    (2) Als schwerwiegender Verstoß gilt insbesondere das Beschädigen von Schriften, auch durch Anstreichen oder Beschreiben, das Heraustrennen von Seiten, die Wegnahme von Schriften oder Teilen davon, auch ohne Zueignungsabsicht, sowie das absichtliche Verstellen von Schriften.

    § 12 Schlussvorschrift

    (1) Im übrigen gelten die Vorschriften der Benutzungsordnung der Hochschulbibliothek der Westfälischen Wilhelms-Universität.
    (2) Die Benutzungsordnung der Bibliothek des Instituts für Ethnologie tritt am 1.12.2017 in Kraft und wird durch Aushang oder Auslage in der Bibliothek bekannt gegeben.

  • 3. Borrowing Conditions

    • Books may be borrowed: 1 week loan period, extension for another week (maximum twice) via phone or in person (and in this case, the shelf marks should be stated).
    • Reference books (Course Reserves and examination materials), periodicals and books with the shelf mark JdJ and W cannot be borrowed.
    • Users are generally not allowed to borrow more than 5 books at a time.
    • But students preparing for examinations (registered bachelor or master thesis) are subjects to the following conditions:
      Up to 10 books may be borrowed for 3 weeks. An extension for a further loan period of three weeks is possible.
    • Failure to return books on time or to meet the deadline automatically results in paying penalty fees to the reception.

    Penalty Fees charged for missed deadlines Per Book

    01 – 10 days of exceeding the deadline 2,00 €
    11 – 20 days of exceeding the deadline 5,00 €
    21 – 30 days of exceeding the deadline 10,00 €
    days of exceeding the deadline 20,00 €

    Users failing to return books after 40 days will be banned from borrowing books for the rest of the semester. Users persistently failing to meet deadlines will be completely banned from borrowing books after two warnings. The unreturned book must be paid for by the user involved.

  • 4. Library Structure and Composition

    The library is structured in such a way that all items are divided according to shelf marks composed of the following:

    Books Regional + Subject Area + Number
    Example: G Rel 156
    Periodicals Z + Regional + Number
    Example Z G 3

    Periodicals are sorted according to Regions and alphabetical order of titles. They are found in the last two rooms of the library.

    The shelfmarks-key is found in the purple folder found in the reading room.

    Special Shelf Marks:

    K Maps and Plans are found in the reception.
    L Lexica and old atlases are found behind the Regional Selves.
    Fi Microfilms (files, etc.) are found in the institute’s archive.
    C Mikrofiches are found the institute’s archive.
    T Sound Storage Mediums are found in the archive.
    V Videos For this articles please ask the reception for more information.

    Users in need of books from the archives should please ask the reception.

    Users wishing to make enquiries about a particular material should use the Users’ PC and the author catalogue found in the reading room.