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Aufbau einer Windenergieanlage, © Siegfried Borchers

Windenergie
- Baurecht -

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

   

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Bauplanungsrecht


Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Windenergieanlagen wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Grundsätzlich gelten die für die Windenergienutzung relevanten Regelungen des BauGB seit 1997. Seitdem sind Windenergieanlagen im Außenbereich gemäß § 35 BauGB als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig. Auf kommunaler bzw. regionaler Ebene besteht über die Darstellung von WEA-Vorrangflächen in den Bauleit- bzw. Regionalplänen allerdings die Möglichkeit der Steuerung der WEA-Errichtung.

- Baugesetzbuch (Bauplanungsrechtliche Grundlagen zur WEA-Errichtung)


Bauordnungsrecht


Windenergieanlagen gelten als bauliche Anlagen, für die im Vorfeld der Errichtung eine Baugenehmigung zu beantragen ist. Die baulich-technischen Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind, werden im Rahmen des Bauordnungsrechtes über die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt.


WEA-Genehmigungsverfahren und WEA-Planungsaspekte

- WEA-Genehmigung
- WEA-Planungsaspekte


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