Windenergieanlagen gelten als bauliche Anlagen, für die im Vorfeld der Errichtung eine Baugenehmigung zu beantragen ist. Die baulich-technischen Anforderungen, die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen zu berücksichtigen sind, werden im Rahmen des Bauordnungsrechtes über die jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt.
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