Arbeitsfeld "Enhancement und Wunschmedizin"
Die wachsenden Möglichkeiten, medizinische Interventionen nicht mehr nur zur Vermeidung und Behandlung von Krankheiten, sondern auch zur Steigerung und Verbesserung normal augeprägter menschlicher Eigenschaften und Fähigkeiten einzusetzen (sog. Enhancement), geraten zunehmend in den Blick der biomedizinischen Ethik. Eine der intensive Fachdebatte kreist etwa um die Bestimmung und normative Bedeutung von Begriffen wie Krankheit, Normalität und insbesondere Natürlichkeit. Aber auch die Folgen von Enhancement für die personale Identität, die Authentizität und das Wohlergehen der so Behandelten (insbesondere bei sogenanntem Neuro-Enhancement), für zukünftige Generationen oder für die menschliche Gattung werden sehr kontrovers verhandelt.
Die politisch-philosophische Dimension biomedizinischen Enhancements ist dabei zum Teil explizit diskutiert worden. Dabei geht es zum einen um die befürchtete unfaire Stratifizierung der Bevölkerung in privilegierte, ‚enhancte’ und nicht derartig ‚verbesserte’ Bürger, zum anderen darum, ob Enhancement nicht umgekehrt aus Gründen dezidierter Gerechtigkeit zur Kompensation genetischer oder sozialer Benachteilungen verfügbar gemacht werden sollte.
Zu diesen Problemstellungen sind, vornehmlich aus liberal-egalitaristischer Perspektive, bereits Vorschläge für Enhancement-Reglements oder Angebote in modernen Gesundheitssystemen gemacht worden, die allerdings nach wie vor umstritten sind. In der Anwendung von alternativen Suffizienz-Ansätze der modernen Egalitarismus-Kritik oder in der Auseinandersetzung mit Theorien zur Reichweite sozialer/sozialstaatlicher Ansprüche von Individuen (siehe auch Arbeitsfelder "Public Health-Ethik" und "Gerechtigkeit im Gesundheitswesen") sind hier noch interessante neue Einsichten zu erwarten.
Das Potential politisch-philosophischer Theorien für andere Bereiche der medizinethischen Enhancement-Debatte ist bisher weniger untersucht. So stehen etwa hinter verschiedenen Authentizitätsbegriffen, die in der Auseinandersetzung mit sogenannter kosmetischer Psychopharmakologie eine Rolle spielen, offenkundig Personenkonzepte eher liberaler oder eher kommunitaristischer Prägung (individualistisches vs. relationales Personenkonzept), die es für den Enhancement-Kontext genauer zu analysieren gilt. Wie Ärzte – und ggf. andere Professionen – sich zum Enhancement verhalten sollen, kann schließlich fruchtbar unter Einsatz von politisch-philosophischen Theorien zu den Eigenschaften, Rechten und Pflichten von Professionen in modernen Gesellschaften analysiert werden.
Die Emmy Noether-Gruppe wird verschiedene Fragestellungen aus diesen Problemfeldern bearbeiten und dabei auch zur bisher noch immer unterentwickelten Diskussion verschiedener policy-Optionen zur Regulierung von smart drugs und Ähnlichem in pluralistischen Demokratien beitragen.
Enhancement kann ferner als Teil eines Trends zur Wunschmedizin verstanden werden. Dieser Bereich medizinischen Handelns wird dadurch bestimmt, dass nicht mehr eine ärztliche Diagnose mit entsprechender Behandlungsindikation, sondern allein der nicht-krankheitskorrelierte Wunsch des Patienten die Behandlung und die einzusetzenden Maßnahmen bestimmt. Neben den bereits erwähnten Formen von Enhancement sind z.B. die Regulierung zukünftiger Körpergröße von Kindern durch Wachstumshormone, Wunsch-Kaiserschnitte, die Auswahl bestimmter Eigenschaften zukünftiger Kinder oder die Beeinflussung von Aussehen und Stimmung durch Operationen und Medikamente Beispiele wunschmedizinischer Interventionen.
Trotz des ubiquitären Auftretens von wunschmedizinischen Elementen in der medizinischen Praxis stehen die Debatten um die Zulässigkeit und ggf. die Verteilung/Finanzierung von Wunschmedizin noch am Anfang. Eine Anwendung politisch-philosophischer Konzepte sowie die Analyse relevanter wunschmedizinischer Begriffe aus politisch-philosophischer Perspektive (etwa die handlungsbegründende Funktion von Wünschen und Präferenzen) lassen hier zahlreiche relevante Erkenntnisse erwarten. So sind beispielsweise negative Abwehrrechte und ihre begründende Funktion in der Medizin gut untersucht; der Umschlagspunkt von Abwehrrechten hin zu positiven Anspruchsrechten auf bestimmte medizinische oder wunsch-medizinische Leistungen hingegen ist bisher weder bestimmt noch in seiner Bedeutung für das Arzt-Patienten-Verhältnis und die sozialstaatliche Gesundheitsversorgung umfangreich erörtert worden.
