Institut für Christliche Sozialwissenschaften,
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Stellungnahme zu Äußerungen von Herrn Prof. Dr. Joachim Wiemeyer zur Altersbegrenzung medizinischer Leistungen in der Reportsendung am 02. 06. 2003

 

Entschiedener Widerspruch

Als an der Universität Münster lehrender katholischer Sozialethiker sehe ich mich zu einem entschiedenen und nachdrücklichen Widerspruch veranlasst. Report Mainz hat mit folgender Vorankündigung auf seine Sendung am Montag, 2. 6. 2003,  aufmerksam gemacht: „Wer alt ist und krank, der kostet das Gesundheitssystem am meisten. Bisher war es tabu, an lebensnotwendigen Behandlungen zu sparen, aus ethischen und politischen Gründen....Ökonomen, aber auch katholische Sozialethiker fordern jetzt den Tabubruch: Alte ab 75 oder chronisch Kranke sollen nicht mehr am Leben erhalten werden, keine Dialyse oder Herzoperationen mehr bekommen, im Extremfall nur noch ein schmerzfreies Ableben“. Wer – aufgeschreckt durch die provokante Ankündigung – sich die ARD-Sendung um 21.00 angeschaut hat, konnte tatsächlich aus dem Mund des Bochumer Professors für Christliche Gesellschaftslehre Joachim Wiemeyer hören, dass er mit seinem Plaidoyer für eine Altersbegrenzung medizinischer Leistungen aus Gründen der Generationengerechtigkeit nicht alleine stünde. Der aktuellen Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz zur Gesundheitsreform habe nur der Mut gefehlt, sich zur Altersbegrenzung medizinischer Leistungen zu bekennen. In beiden Punkten muss ich Joachim Wiemeyer nachdrücklich widersprechen. Seine Äußerungen – wie immer er sie verstanden wissen will - sind eine reine Privatposition und gehen auch nicht ansatzweise auf eine Meinungsbildung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft der katholischen Sozialethiker zurück. Als Mitglied der Arbeitsgruppe, die das Papier der Deutschen Bischofskonferenz zur Gesundheitsreform „Solidarität braucht Eigenverantwortung“  vorbereitet hat, muss ich auch die zweite Unterstellung zurückweisen. In der Arbeitsgruppe ist zu keinem Zeitpunkt auch nur erwogen worden, zur Lösung der Finanzierungsprobleme unseres Gesundheitssystems auf eine Altersbegrenzung medizinischer Leistungen zurückzugreifen. Heute wie in 20 oder 30 Jahren kann die ethisch begründete Regel nur lauten, dass lebensbedrohliche, chronisch oder finanziell nicht zu bewältigende Risiken in jedem Fall solidarisch abgesichert werden müssen. Diese Position nimmt das Papier der Deutschen Bischofskonferenz ein und benennt als mögliche Kriterien für eine Begrenzung des Leistungsspektrums der Gesetzlichen Krankenversicherung „individuelle Tragbarkeit“, „Beeinflussbarkeit des Risikos“,  „Konsumnähe“ und „Wirksamkeit der Leistungen“. Wer hier eine Altersbegrenzung ins Spiel bringt, argumentiert ethisch unverantwortlich, verunsichert die Menschen existentiell  und provoziert geradezu die künftige Entsolidarisierung zwischen den Generationen. Wo der Sozialethiker die Spielräume des eigenverantwortlichen moralischen Handelns gegenüber dramatisierenden Modellrechnungen nicht mehr im Blick hat und sich die Wirklichkeit aus dem Blickwinkel des ökonomischen Kostenkalküls vorgeben lässt, da gerät er leicht – möglicherweise ohne es selbst recht zu merken – in den Sog unverantwortlicher Schlussfolgerungen.


Prof. Dr. Dr. Karl Gabriel