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für Christliche Sozialwissenschaften,
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Presseerklärung Das Soziale neu denken als Abkehr vom ,Gemeinsamen Wort‘ der
Kirchen? Am 12. 12. 2003 hat die 'Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen' der Deutschen Bischofskonferenz der Öffentlichkeit einen 'Impulstext' mit dem Titel 'Das Soziale neu denken. Für eine langfristig angelegte Reformpolitik' vorgestellt. Dieser 'Impulstext' fordert uns zu einem unverzüglichen öffentlichen Widerspruch heraus. Der Text der bischöflichen Kommission behauptet, das 'Gemeinsame Wort' der beiden deutschen Kirchen 'Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit' (1997) im Hinblick auf die aktuellen Debatten um die Reform des Sozialstaates 'situationsgerecht fortzuschreiben'. Aus unserer Sicht scheint hier jedoch eher das Gegenteil der Fall zu sein. Statt das 'Leitbild der solidarischen und gerechten Gesellschaft' fortzuschreiben, entsteht der Eindruck, dass nun auch die Bischöfe in den breiten Strom der aktuellen Sozialstaatskritik einstimmen, das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit aufgeben und die sozialkatholischen Vorstellungen von sozialer Gerechtigkeit und solidarischer Verantwortung zugunsten der liberalen Prinzipien von privater Vorsorge und Eigenverantwortung abschwächen. Unsere Kritik bezieht sich insbesondere auf die negative Einschätzung des bundesdeutschen Sozialstaates, die den Impulstext wie ein roter Faden durchzieht. Die bischöfliche Kommission wirft dem Sozialstaat erstens vor, mit einem „undurchschaubaren Dickicht von Transferleistungen“ (Seite 9) ein Anspruchsdenken zu fördern und Eigenverantwortung zu schwächen (8). Dagegen klagt sie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips ein. Zu fragen ist, wessen Eigenverantwortung durch den Sozialstaat eigentlich geschwächt wird. Die Eigenverantwortung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die jeden Monat ihre Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Die der Frührentner und Arbeitslosengeldempfänger, die von ihren Arbeitgebern entlassen wurden? Oder die der Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslosen, von deren zahllosen Versuchen, die eigene Lebenssituation zu verbessern, sozialwissenschaftliche Studien, aber auch die Mitarbeiter der Caritas und vieler kirchlicher Initiativen zu berichten wissen. Hinzu kommt, dass das Subsidiaritätsprinzip verzerrt dargestellt wird. Zwar erwähnt das Impulspapier, dass Subsidiarität nicht nur – wo möglich – Freiheit und Verantwortung des einzelnen, sondern eben auch – wo nötig – staatliche Hilfe sowie Förderung der Selbsthilfe bedeutet. Aber die Darstellung der Subsidiarität hat – anders als in der Tradition der kirchlichen Sozialverkündigung – eine eindeutige Schlagseite: Den Autoren geht es bei der Subsidiarität vorrangig um ein Zurückdrängen von Ansprüchen (20) zur „Entlastung des überforderten Staates“ (21). Zweitens behauptet das Impulspapier, der Sozialstaat schwäche die Solidarität (9), vor allem in den Familien, u.a. weil er mit seiner kollektiven Alterssicherung „die Selbstverständlichkeit von Kindern und die Bereitschaft zum Kind“ (10) reduziere. Statt dessen wird gefordert, „Solidaritäten für neue Formen der sozialen Sicherung zu aktivieren“ (11) und die sozialstaatliche Unterstützung stärker „auf die Sicherung der Gemeinschaftsformen, insbesondere der Familie“ (17) abzustellen. Eine solche Positionsbestimmung vergisst eine zentrale Einsicht der eigenen sozialethischen Tradition, der es bei Solidarität nicht zuerst und erst recht nicht ausschließlich um die Fürsorge einzelner für einzelne Schwache geht, sondern um ein gegenseitiges Einstehen aller füreinander und für das ganze, und damit auch um ein Rechtsprinzip, das zum Aufbau solidarischer Institutionen verpflichtet, die den einzelnen vor Überforderung schützen. Abgesehen von der Frage, ob der deutsche Sozialstaat wirklich so stark auf die Sicherung des einzelnen und nicht der Familien abzielt, stellt sich die Frage, welche familiären Beziehungen den Autoren des Papiers vorschweben: Wünschen sie sich, dass zerrüttete Ehepaare beieinander bleiben, um Ansprüche auf sozialstaatliche Leistungen nicht zu verlieren? Ist wirklich daran gedacht, das Niveau der Alterssicherung zu reduzieren, damit die Nicht-Mehr-Erwerbstätigen der Zukunft wieder stärker auf Unterhaltsleistungen ihrer Kinder angewiesen sind und Eltern für ihre notwendige Alterssicherung schon heute mehr Kinder bekommen? Welche neuen, durch familiäre „Solidaritäten“ ermöglichte Formen der sozialen Sicherung schweben den Autoren vor, wo viele Familien und insbesondere die Frauen schon heute bis an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit und darüber hinaus Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen? Besonders vehement greift das Impulspapier drittens die Gesetzliche Rentenversicherung an, die – auch aufgrund eines sozialkatholischen Reformanstoßes – seit 1957 auf die Sicherung des Lebensstandards angelegt ist. Als „immer komfortablere Normalität“ (9) für jeden wird sie der „Absicherung gegen Notlagen“ (9) gegenübergestellt. So soll die bisherige Lebensstandardsicherung von einer für ein menschenwürdiges Leben ausreichenden Grundsicherung für alle“ (18) abgelöst werden. Um die Gesetzliche Rentenversicherung zu desavouieren, spielt das Papier hier das sozialethisch richtige Anliegen, die Alterssicherung unterer Einkommensgruppen zu verbessern, gegen das Interesse von Arbeitnehmern aus, ihren einmal erreichten Lebensstandard auch für das Alter zu sichern. In Wirklichkeit jedoch bestreitet das Papier die Berechtigung dieses Interesses nicht, spricht es doch bald darauf von einer die Grundsicherung ergänzenden privaten Altersvorsorge. Demnach geht es den Autoren gar nicht um das „dass“, sondern nur um das „wie“ der Lebensstandardsicherung. Dabei sprechen sie sich für die private Alterssicherung im Kapitalstockverfahren und gegen die solidarische Alterssicherung im Umlageverfahren aus; eine ethische Begründung für diese Bevorzugung bleiben sie den Leserinnen und Lesern allerdings schuldig! Das Impulspapier enthält auch einzelne Analysen und Forderungen, die wir teilen. Tatsächlich drohen in Zeiten knapper Kassen die Interessen der Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger unterzugehen (13), müssen Ungleichheiten um der demokratischen Teilhabe willen begrenzt werden (19), bedarf es einer kontinuierlichen Sozialberichterstattung (15f.) und sollten unterstützende Dienstleistungen nicht weiter gekürzt, sondern ausgebaut werden (23). Gleichzeitig betrachten wir es als unangemessen und leichtfertig, wenn der Text „die Politik“ pauschal als stimmenmaximierende Verteilungspolitik (13) diffamiert, sich gegenüber dem schwierigen demokratischen Ausgleich von Interessen merkwürdig reserviert zeigt und in seinen Forderungen zur Weiterentwicklung des politischen Systems zwischen Stärkung und Schwächung des Föderalismus schwankt (14f., 24). Fast auf jeder Seite des Impulspapiers wird die Sozialpolitik als Ursache einer Fehlentwicklung oder eines Missstandes genannt; sie wird zum Hemmschuh jeglicher Modernisierung stilisiert 8ff.). Der Text soll offenbar helfen, den Weg für weitere Sozialkürzungen zu bereiten. Reformvorschläge, die den oberen Einkommensgruppen etwas abverlangen, sucht man dagegen vergeblich. Mit dieser politischen Grundaussage und mit dem Bild, das sie vom Sozialstaat zeichnen, distanzieren sich die Autoren von der katholischen Tradition der Sozialpolitik und der Sozialethik, die gegen die wirtschaftsliberale, ursprünglich calvinistische Betonung des individuellen Erfolgs und der Eigenverantwortung in den letzten 100 Jahren immer wieder den Sinn und den Bedarf eines sozialen Ausgleichs über sozialstaatliche Instrumente verteidigt hat. Zugleich beziehen sie eine Position, die im Widerspruch zum ökumenischen Sozialwort von 1997 steht. Darin hatten die deutschen Bischöfe gemeinsam mit dem Rat der EKD im Anschluss an einen langen, breiten und intensiven Konsultationsprozess die wirtschaftliche Produktivität und die demokratische Notwendigkeit eines starken Sozialstaates hervorgehoben. Auch wenn das Sozialwort in Deutschland den aktuellen ökumenischen Stand kirchlicher Sozialverkündigung zu Sozialstaatsfragen markiert, steht es den Vertretern einer der beiden Kirchen natürlich frei, die eigene Position im konfessionellen Alleingang weiter zu entwickeln. Wer sich jedoch im eklatanten Widerspruch zum Sozialwort äußert, steht in der Pflicht, die Gründe aufzuzeigen, die eine solche, völlig veränderte Positionierung begründen können. Da das Impulspapier „Das Soziale neu denken“ genau dies nicht leistet, ist es nicht als eine fundierte Stellungnahme der Kirchenleitung zu werten, sondern nur als ein provokanter, in vielen Punkten noch nicht durchdachter Diskussionsanstoß aus den Reihen der katholischen Kirche.
Prof. Dr. Friedhelm Hengsbach SJ, Professor für Christliche Gesellschaftsethik an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt a. M.. Prof. Dr. Dietmar Mieth, Professor für Theologische Ethik unter besonderer Berücksichtigung der Sozialwissenschaften an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen.
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