Der Umbau des Sozialstaats als Herausforderung für die
Caritas als
kirchlicher Wohlfahrtsverband
Referat auf der Tagung anläßlich des 100-jährigen
Bestehens des Caritasverbands für die Erzdiözese Freiburg
„Zwischen kirchlichem Grundauftrag und modernem Sozialkonzern“ am
05. 04. 2003 an der katholischen Akademie der Erzdiözese Freiburg.
1. Der Sozialstaat und sein impliziter Gesellschaftsvertrag
Mit dem sozialstaatlich organisierten sozialen Ausgleich verfügt
die deutsche Gesellschaft über einen impliziten Gesellschaftsvertrag.
Brauchen wir – diese Frage hat sich angesichts der gegenwärtig
sich zuspitzenden Diskussion um den Umbau des Sozialstaats verschärft
– einen neuen Gesellschaftsvertrag? Im Anschluß an Franz-Xaver
Kaufmann läßt sich die sozialstaatlich verfaßte
Vergesellschaftungsform durch besondere Strukturentscheidungen in
der Produktions- Verteilungs- und Reproduktionssphäre kennzeichnen.
In einer knappen Skizze ergeben sich folgende Konturen:
(1.) In der Produktionssphäre bleiben das privat-kapitalistische
Wirtschaftssystem mit dem Privateigentum an Produktionsmitteln und
der unternehmerischen Dispositionsfreiheit prinzipiell bestehen.
Beide werden allerdings einschränkenden Bedingungen unterworfen,
um die strukturelle Machtdifferenz zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern,
zwischen Kapital und Arbeit auszugleichen und um ,unerwünschten
Effekten‘ bzw. der Externalisierung sozialer Kosten betrieblicher
Arbeit entgegen zu wirken. Staatliche Regelungen der Betriebsverfassung
und Mitbestimmung gehören in diese Sphäre, wie auch die
Arbeiterschutzgesetzgebung. Die historisch gewachsenen Sozialstaaten
lassen sich danach unterscheiden, welcher Typus der Einschränkungen
jeweils dominiert.
(2.) In der Verteilungssphäre wird die primäre Einkommensverteilung,
die sich ausschließlich am Entgelt für die Produktionsfaktoren
orientiert, durch eine sekundäre Einkommensverteilung ergänzt
bzw. korrigiert. Die zweite Einkommensverteilung soll auch den aktuell
nicht Erwerbstätigen – Kindern, Älteren, Arbeitslosen,
Behinderten etc. – und unvermögenden Bevölkerungsteilen
ein Einkommen sichern. Nationale Wohlfahrtsstaaten unterscheiden
sich in der Finanzierung der Transfereinkommen über Steuern
oder Beiträge sowie in der Ausgestaltung der Transfersysteme
nach den Prinzipien von Versicherung, Fürsorge und Versorgung.
(3.) In der Reproduktionssphäre erfahren die privaten Haushalte
Ergänzung und Unterstützung ihrer Leistungen durch öffentliche
Dienstleistungen des Sozial- Bildungs- und Gesundheitswesens. Nationale
Wohlfahrtsstaaten unterscheiden sich nach dem Mix zwischen staatlichen,
kommunalen, frei-gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen
Trägern der Dienstleistungen und nach Art und Umfang ihrer
politisch-rechtlichen Steuerung.
Folgt man diesem Modell, so lassen sich zwei Schichten im impliziten
sozialstaatlichen Gesellschaftsvertrag unterscheiden. Einmal sind
es Elemente, die das sozialstaatliche Gesellschaftsmodell von einem
libertären, rechtsstaatlich-marktwirtschaftlichen Typus auf
der einen Seite und vom sozialistischen auf der anderen Seite unterscheiden.
Vom rein marktwirtschaftlichen Typus differiert das Modell vornehmlich
durch das Faktum und das Ausmaß der Verpflichtung und Legitimation
des Staates zur Intervention in die gesellschaftlichen Verhältnisse
und die Existenz und den Umfang der sekundären Einkommensverteilung.
Vom sozialistischen in erster Linie durch den rechtliche Schutz
des Privateigentums an den Produktionsmitteln und die prinzipielle
Unabhängigkeit der Unternehmerfunktion.
2. Sozialstaatsmodelle und religiös-kirchliche Traditionen
Auf einer zweiten Ebene läßt sich der Typus des deutschen
Sozialstaats mit seinen impliziten gesellschaftsvertraglichen Elementen
von anderen Ausprägungen des sozialstaatlichen Gesellschaftsmodells
unterscheiden. Das deutsche Modell des Sozialstaats zeigt
ein anderes Profil als das liberal-angelsächsische Modell eingeschränkter
politischer Wohlfahrtsverantwortung auf der einen Seite und auch
als das sozialdemokratisch-skandinavische Modell ausschließlich
staatlich organisierter sozialer Dienstleistungen auf der anderen
Seite. In größerem Maße als dies die vergleichende
Sozialstaatsforschung bisher im Blickfeld gehabt hat, lassen sich
die Unterschiede auch auf die jeweiligen religiös-kirchlichen
Traditionen, die Stellung der Kirchen und die Rolle der kirchlich-diakonischen
Dienstleistungsorganisationen zurückführen. So verbindet
sich im angelsächsisch-liberalen Modell ein schwacher Wohlfahrtsstaat
mit kompensatorisch orientierten kirchlichen Dienstleistungeorganisationen
jenseits von Staat und Markt, während im sozialdemokratisch-skandinavischen
Modell ein starker Wohlfahrtsstaat den nicht-staatlichen Organisationen
nur einen rudimentären Raum zur Entfaltung bietet. Charakteristisch
für das Modell des deutschen Sozialstaats ist ein spezifischer
„welfare-mix“, der den Wohlfahrtsverbänden im intermediären
Feld zwischen Staat, Markt und den traditionalen Sicherungsformen
familialer Solidarität eine starke Stellung einräumt.
Staatliche Letztgewährleistung verbindet sich mit einer
Sozialpolitik, die zentrale Aufgaben nicht in eigener Regie zu bewältigen
beansprucht, sondern in konsensorientierter Abstimmung mit den großen
Interessenverbänden, den Unternehmern, Gewerkschaften, aber
auch den Kirchen und ihren Angeboten an personenenbezogenen Dienstleistungen
zu lösen versucht. Über die paritätisch finanzierten
und verwalteten Sozialversicherungen reicht der Kompromiß
zwischen Kapital und Arbeit bis in die institutionelle Struktur
der Sicherungssysteme hinein und überträgt den Arbeitsmarktparteien
quasi-staatliche Aufgaben. Durch das Subsidiaritätsprinzip
legitimiert genießen die sogenannten Träger der freien
Wohlfahrtspflege – vom Gewicht her vorrangig die sozialen Dienste
der kirchlichen Wohlfahrtsverbände – einen prinzipiellen Vorrang
vor den Angeboten des Staates wie der profitorientierten Marktanbieter.
Staatliche Gewährleistungspflicht verbindet sich mit dem Angebot
an sozialen Diensten, das verbandliche Organisationen mit quasi-staatlichem
Charakter bereitstellen.
Der Einfluß des christlich-sozialen Denkens spiegelt sich
in besonderer Weise in drei Elementen des deutschen Typus des Sozialstaats
wieder. Zum einen besitzt er eine anti-liberale Komponente,
die sich in der entschiedenen Option für die Staatsintervention
in die gesellschaftlichen Verhältnisse zur Lösung der
sozialen Frage mittels zentralstaatlicher Gesetzgebung, in der Sozialpflichtigkeit
des Eigentums und im Charakter des Lohnvertrags als Teil eines kollektiv
ausgehandelten Gesellschaftsvertrags ausdrückt. Eine anti-sozialistische
Komponente läßt sich in der starken Institutionalisierung
und Pazifizierung des Interessengegensatzes zwischen Kapital
und Arbeit erkennen. Die Tarifautonomie, die Selbstverwaltung der
Sozialversicherungsträger und die dem Partnerschaftsideal verpflichtete
Betriebsverfassung verweisen auf das antisozialistische Element.
Als drittes schließlich läßt sich eine anti-etatistsche
Komponente ausmachen. Hierher gehören sowohl „das Prinzip der
Pluralität und relativen Autonomie von Trägern der Sozialpolitik
und das Zutrauen auf eine dezentrale Problemlösungsfähigkeit“
als auch die „Betonung des Föderalismus und des Rechts der
Freien Wohlfahrtspflege“ . Der implizite sozialstaatliche
Gesellschaftsvertrag in Deutschland als Kompromiß zwischen
liberalen, sozialdemokratischen und christlich-sozialen Denktraditionen
und als Ausgleich zwischen obrigkeitsstaatlichen Interessen, starken
kirchlichen Organisationen und sozialdemokratischen Optionen hat
sich insbesondere im Nachkriegsdeutschland als tragfähig und
erfolgreich erwiesen. Heute sieht er sich in seiner Stabilität
von mehreren existenzgefährdenden Entwicklungen zugleich bedroht,
die die Frage nach seiner Zukunft zu einem dringlichen Thema machen.
3. Herausforderungen des sozialstaatlichen Gesellschaftsvertrags
Fünf Faktoren gesellschaftlicher Entwicklung lassen sich
hervorheben, die an die konstititutiven Grundlagen des Modells heranreichen
und die Rede vom Umbau des Sozialstaats und von der Notwendigkeit
eines neuen Gesellschaftsvertrags berechtigt erscheinen lassen.
3.1 Die Verknappung und Entstandardisierung der Erwerbsarbeit
Die industriegesellschaftliche Moderne war noch lange nicht auf
ihrem Höhepunkt als ihr eine Prognose gestellt wurde, die sie
heute endgültig einzuholen scheint. "Was uns bevorsteht“
– so schrieb Hannah Arendt vor rund 50 Jahren – „ist die Aussicht
auf eine Arbeitsgesellschaft, der die Arbeit ausgegangen ist, also
die einzige Tätigkeit, auf die sie sich versteht. Was könnte
verhängnisvoller sein?" Man mag mit einiger Berechtigung
auch heute noch davor warnen, allzu schnell und undifferenziert
vom Ende der Arbeitsgesellschaft zu sprechen, man wird jedoch
von folgenden Fakten ausgehen müssen: Die steigende Arbeitsproduktivität
läßt das gesamtgesellschaftlich verfügbare Volumen
an Erwerbsarbeit kontinuierlich sinken. Auf absehbare Zeit ist das
Ziel der Vollbeschäftigung im Sinne einer lebenslangen, kontinuierlichen,
vollzeitlich organisierten Erwerbsarbeit für alle nicht realisierbar.
Wie exemplarisch das VW-Modell der 4-Tage- Woche verdeutlicht, läßt
sich Beschäftigungssicherung nur um den Preis einer Reduzierung
und Flexibilisierung von Wochen- Monats- und Lebensarbeitszeit gewinnen.
Nach wie vor ist aber die kontinuierliche Erwerbsarbeit Angelpunkt
für Versicherung, Fürsorge und Versorgung im deutschen
Sozialstaat. Strukturelle Arbeitslosigkeit ohne absehbare Chance
zur Rückkehr von Vollbeschäftigung wirft Fragen nach der
Zukunft eines so stark erwerbsarbeitszentrierten sozialstaatlichen
Gesellschaftsmodells auf wie wir es besitzen.
3.2 Die Schieflage im Generationenvertrag
Der Sozialstaat organisiert einen Ausgleich zwischen den Generationen,
zwischen denen, die sich im Arbeitsprozeß befinden und denen,
die noch nicht oder nicht mehr ihre Existenz über Arbeit sichern
können. Heute befinden sich die Gruppen noch einigermaßen
im Lot, schon in naher Zukunft aber verschieben sich die zahlenmäßigen
Relationen zwischen den Generationen so radikal, daß der implizite
Gesellschaftsvertrag zwischen den Generationen neu verhandelt werden
muß. Dazu seien nur einige Daten in Erinnerung gerufen:
In der Zeitspanne eines heutigen Lebensalters – zwischen 1960 und
2040 – wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen der Anteil
der Kinder und Jugendlichen um die Hälfte reduzieren und der
Anteil der Älteren um das Doppelte steigen. Auch bei einer
Abminderung des Prozesses durch Zuwanderung muß mit einer
schrumpfenden Gesamtbevölkerung und mit einer erheblichen Verschiebung
des zahlenmäßigen Verhältnisses der Jüngeren
zu den Älteren und Alten gerechnet werden. In allen entwickelten
Ländern des OECD-Bereichs geht man für den Zeitraum von
1960 bis 2030 von einer Verdoppelung bis zu einer Vervierfachung
– so in Japan - des Anteils der Bevölkerung der über 60-Jährigen
aus.
3.3 Die Gefährdung des Sozialstaats als nationalstaatliches
Projekt
Von ihren Ursprüngen her bis in die Gegenwart hinein läßt
sich eine enge Verflechtung zwischen National- und Sozialstaat feststellen.
Schon Bismarck verband gezielt die Einführung der Sozialversicherung
mit der Stärkung der nationalstaatlichen Ebene. Die sich gerade
in jüngster Zeit dramatisch verschärfende internationale
Verflechtung der Waren- und Dienstleistungsmärkte, insbesondere
aber der Geld- und Kapitalmärkte, schwächt die Fähigkeit
der Nationalstaaten, eine eigenständige Wirtschafts- und Sozialpolitik
zu betreiben. Erstarkte wirtschaftsliberale Strömungen drängen
die Kräfte, die bisher den Sozialstaat getragen haben, in die
Defensive. Wie sich in den letzten Jahren dramatisch gezeigt hat,
droht die Steuerbasis des Sozialstaats ihre Grundlage zu verlieren.
3.4 Die prekären sozialen Voraussetzungen des Sozialstaats
In den letzten Jahren ist deutlicher in das öffentliche
Bewußtsein getreten, dass die sozialstaatliche Wohlfahrtsproduktion
von sozialen Voraussetzungen lebte und lebt, die künftig nur
noch in einem schwindenden Ausmaß zur Verfügung stehen
werden. Bis heute bilden die größtenteils unentgeltlichen
Leistungen der Frauen im familiären Kontext die Basis, auf
der die Wohlfahrtsproduktion gewissermaßen erst aufbaut. Sie
sind es auch, die sich häufiger als Männer zur Selbsthilfe
Betroffener zusammenschließen und engagierte Fremdhilfe von
Mensch zu Mensch erbringen. Im Zuge nachgeholter Modernisierungsprozesse
der Frauenrolle haben wir es gegenwärtig mit dramatischen Veränderungen
in den sozialen Voraussetzungen der Wohlfahrtsproduktion zu tun.
Hinter der Fassade des Wohlfahrtsstaats werden die Umrisse der Wohlfahrtsgesellschaft
sichtbar und die Zuordnung beider werden zum entscheidenden Problem.
3.5 Die gefährdeten moralischen Grundlagen des Sozialstaats
Im Kern geht es beim Sozialstaat immer auch um moralisch-ethische
Fragen. Es stellt alles andere als eine Selbstverständlichkeit
dar, wenn sich eine staatlich organisierte Gemeinschaft explizit
darauf festlegt, für alle ihre Mitglieder menschenwürdige
Lebensbedingungen herzustellen und sich - wie das Bundesverfassungsgericht
1976 feststellte - zum „Ausgleich der sozialen Gegensätze“
und zur Herstellung „einer gerechten Sozialordnung“ verpflichtet.
Sozialer Ausgleich, Solidarität und Gerechtigkeit als
moralische Grundlagen des Sozialstaats erscheinen im Alltagsethos
wie in ethischen Orientierungen auf fundamentale Weise fraglich
geworden zu sein. „Der sozialen Idee im Kapitalismus gegen den Kapitalismus“
– wie Eduard Heimann formulierte – Geltung zu verschaffen,
ist offensichtlich schwerer geworden. Von sich aus ist der Sozialstaat
nicht in der Lage, seine eigenen sozio-moralischen Grundlagen herzustellen
und zu sichern. „Nur eine soziale Bewegung“ – so Franz-Xaver Kaufmann
im Anschluß an Heimann – „die im Namen der ,sozialen Idee‘
- ...- mit politischen Mitteln die gesellschaftlichen Verhältnisse
zu ändern sich anschickt, kann die sozialpolitische Potenzialität
des Staates aktivieren“.
3.6 Zusammenfassung
Mit Blick auf die zentralen gesellschaftlichen und ökonomischen
Veränderungsprozesse läßt sich das bisher Gesagte
in sechs Punkten zusammenfassen :
(1.) Was erkennbar wird, ist ein Bedeutungsverlust der industriellen
Produktion im Sinne von Massenproduktion, Massenkonsum und einheitlichen
Formen von Beschäftigung und sozialer Sicherung. An deren Stelle
treten flexible Formen der Produktion, diversifizierte Konsumwünsche,
Arbeitsformen, die den einzelnen zum ‚Unternehmer seiner eigenen
Arbeitskraft‘ machen und entsprechend Trends zu flexiblen Formen
sozialer Sicherung.
(2.) Mit dem Bedeutungsverlust der industriellen Produktion entstehen
neue Interessen- und Konfliktlagen zwischen Industriearbeiterschaft
einerseits und Dienstleistungsbeschäftigten andererseits, zwischen
kontinuierlich Vollzeitbeschäftigten einerseits und prekär
Beschäftigten und Arbeitslosen andererseits. Sicherungssysteme,
die Flexibilität und Sicherheit zugleich ermöglichen,
erscheinen das Gebot der Stunde.
(3.) Die ökonomische Globalisierung schwächt den national
begrenzten Sozialstaat und führt zu einem über Steuern
und Sozialabgaben geführten Standortwettbewerb.
(4.) Die demographische Entwicklung verändert die Relation
zwischen der Zahl der älteren, nichtbeschäftigen Personen
und den Erwerbstätigen dramatisch.
(5.) Die erfolgreiche Sozialstaat hat die Tendenz, durch Individualisierung,
Schwächung der (familiären) Solidarität, Pluralisierung
und Polarisierung der Lebensformen seine eigenen Grundlagen zu schwächen.
(6.) Die ethisch-moralischen Voraussetzungen des Sozialstaats
sind im Schwinden begriffen, was sich festmacht an abnehmendem Sozialvertrauen,
Trittbrettfahrermentalität, Leistungsmißbrauch und abnehmende
Bereitschaft zu Teilen.
4. Der Umbau des Sozialstaats – Transformation zum angelsächsisch-liberalen
Modell?
Die Neujustierung der Sicherungssysteme als Antwort auf die angesprochenen
Herausforderungen zeigt gegenwärtig folgende, schärfere
Konturen erhaltende Tendenzen :
(1.) Es läßt sich eine stärkere Pluralisierung
der Risikogemeinschaften und ein Auseinanderdriften der „guten“
und „schlechten“ Risiken beobachten. Wahlleistungen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung und die Notwendigkeit privater Zusatzversicherungen
in der Gesetzlichen Rentenversicherung führen zu unterschiedlichen
Versorgungskategorien und Versorgungsniveaus.
(2.) Die Elemente einer „bedingten Leistungsgewährung“ werden
gestärkt. Deutlich wird dies insbesondere in der Sozialhilfe,
in der Zwangs- und Kontrollmaßnahmen einen höheren Stellenwert
erhalten.
(3.) Es ist eine wachsende Betonung der Pflichten der Leistungsempfänger
gegenüber einem Rechtsanspruch auf Leistungen zu beobachten.
In der Mißbrauchsdiskussion und in der Frage, ob Leistungen
gestrichen werden sollen, wenn keine aktive Mitarbeit der Leistungsempfänger
erkennbar wird, kommt diese Tendenz zum Ausdruck.
(4.) Die Entwicklung tendiert hin zu Grundversorgungsmodellen
bzw. der Minimalabsicherung in den gesetzlichen Sicherungssystemen,
die durch Eigenleistungen bzw. weitere Leistungen aufgestockt werden
müssen.
(5.) Unverkennbar sind die Verstärkung der Elemente
der privaten Risikoabsicherung und des Einbaus von Marktsteuerung
und privater Dienstleister in den „welfare-mix“ des Sozialstaats.
Sicherlich erhalten die angesprochen Veränderungen gegenwärtig
vornehmlich durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise ihre bisher
nicht gekannte Dynamik. Heute und in naher Zukunft – so meine Beobachtung–
kommt der Veränderungsdruck aber auch verstärkt aus einer
neuen europäischen Sozial- und Integrationspolitik. Seit
den späten 90er Jahren ist eine Umstellung in der europäischen
Politik zu beobachten. Jetzt betrachtet man von Brüssel aus
eine grundlegende Reform des Sozialstaats als unvermeidlich. Als
entscheidende Handlungsebene dafür gilt der jeweilige Nationalstaat,
der im als notwendigen erachteten Wettbewerb der europäischen
Sozialstaaten untereinander zur Realisierung eines neuen Sozialmodells
gewissermaßen gezwungen werden soll. Das neue Modell rückt
von den Dimensionen sozialen Ausgleichs im klassischen europäischen
Sozialmodell deutlich ab. Die wohlfahrtsstaatlichen Institutionen
sollen „wettbewerbsorientierter, beschäftigungsfreundlicher
und rationeller“ ausgestaltet werden. Angezielt ist
ein stärker residualer Sozialstaat, der seine Leistungen nur
noch jenen anbietet, die auch wirklich Hilfe benötigen. Die
sozialstaatlichen Interventionen in den Arbeitsmarkt sollen sukzessive
zurückgenommen werden, um mit den Mitteln der Flexibilisierung
des Arbeitsmarktes dem Ziel der Vollbeschäftigung näher
zu kommen. Die Ungleichheit am Arbeitsmarkt gilt weniger als Belastung
denn als produktivitäts- und wettbewerbsfördernd, was
in der Bejahung einer stärkeren Lohnspreizung und der Ausbildung
eines Niedriglohnsektors seinen Niederschlag findet. Die Elemente
solidarischer Umverteilung werden auf die Gewährung von Chancengleichheit
reduziert. Universalistisch orientierte Rechtsansprüche erhalten
den Charakter bedingter Leistungen. Aust u.a. kommen mit Blick auf
das Europäische Sozialmodell und die neue europäische
Integrationspolitik zu dem Schluß: „Dies bedeutet, dass das
Zusammenwachsen der europäischen Gesellschaften auf eine bestimmte
Form der Konvergenz hinausläuft, die der Ausdehnung spezifischer
Merkmale des amerikanischen Modells entspricht“.
Fragt man nach den religiös-kirchlichen Wurzeln des neuen
Sozialmodells, liegt folgender Gedanke nahe: Während für
das europäische Kernmodell Bezüge zu Katholizismus und
Luthertum konstatiert wurden, sind es die lange außer acht
gelassenen Einflüsse der freikirchlichen Strömungen des
Protestantismus und des Calvinismus auf den Wohlfahrtsstaat, die
sich in den Tendenzen des neuen Sozialmodells widerspiegeln. Für
die Caritas sind auf den ersten Blick die Konsequenzen des neuen
Sozialmodells widersprüchlich. Einerseits ist sie in ihrer
intermediären Stellung auf einen starken Sozialstaat als Garanten
von subsidiärer Vielfalt und solidarischem sozialen Ausgleich
angewiesen. Andererseits könnte sie in Versuchung geraten,
dem liberalen Modell eines schwach ausgebildeten Sozialstaats mit
kompensierenden kirchlichen Dritt-Sektor-Organisationen neuen Geschmack
abgzugewinnen. Bietet doch das liberale Modell dem sozialen Engagement
von Drittsektor-Organisationen denkbar viel Raum. Allerdings müßte
sie damit rechnen, in eine unpolitische, auf Kompensation beschränkte
Rolle hineingedrängt zu werden. Der Konflikt zwischen einer
innerhalb des expandierenden Marktes von gesundheitlichen und sozialen
Dienstleistungen agierenden Segments der Caritas und jenem Teil,
dem die nicht marktfähigen, schmutzigen, kaum lösbaren
Probleme und ihr mittelloses Klientel zugesprochen wird, dürfte
an Schärfe zunehmen. Schon heute ist ein Druck auf die Caritas
unverkennbar, sich in ihrer Politik vom zentral-europäischen
Wohlfahrtsmodell institutionalisierter Vielfalt und sozialen Ausgleichs
zu verabschieden und sich dem Modell eines schwachen Wohlfahrtstaats
anzunähern.
5. Herausforderungen der Caritas im Transformationsprozeß
von Gesellschaft und Sozialstaat
Wie kann die Caritas als kirchlicher Wohlfahrtsverband auf den
gegenwärtigen Umbruch angemessen reagieren? Ich möchte
auf vier Elemente eines Gesamtkonzepts hinweisen, denen meines Erachtens
gegenwärtig eine gewisse Priorität zukommt.
- Identitätssicherung unter veränderten Bedingungen
- Den sozialstaatlichen Gesellschaftsvertrag erneuern
- Die Herausforderung durch die Sozialmärkte annehmen
- Sich als Anwalt der Schwachen profilieren
5.1 Identitätssicherung unter veränderten Bedingungen
Lorenz Werthmann, die Gründergestalt des Deutschen Caritasverbands
hat auf dem Katholikentag in Neiße im Jahr 1899 eine bemerkenswerte
Rede über die soziale Bedeutung der Caritas gehalten. Darin
bestimmt er die Funktion der verbandlichen Caritas mit prägnanten
Formulierungen in vierfacher Weise :
(1.) Die Caritas ist der Dampf in der sozialen Maschine (des Sozialstaats)
(2.) Die Caritas ist die Trägerin der sozialen Versöhnung
(3.) Die Caritas soll die Vorschule sein für die soziale Tätigkeit.
Hier bekommt man – so Werthmann – die Motivation „am Wohl der Menschen
zu arbeiten“ .
(4.) „Pfadfinderin zu sein für staatliche und gesetzgeberische
Maßnahmen“ bestimmt Werthmann als weitere Funktion der
Caritas.
Die sich darin ausdrückende Grundintention ist in die gegenwärtige
Situation von verbandlicher Caritas zu transformieren und im heutigen
gesellschaftlichen Kontext auszubuchstabieren. Ich lasse mich von
dem Grundgedanken leiten, dass es damals wie heute um Vermittlungsleistungen,
um Intermediarität verbandlicher Caritas in einem Spannungsfeld
geht.
Werfen wir zunächst einen Blick auf die wichtigsten Komponenten
des Spannungsfelds: Die Caritas ist heute in eine mehrfache Spannung
hineingestellt. Sie bildet einerseits den verfaßten,
organisierten Teil des caritativ-diakonischen Handelns der Kirche.
Sie ist gleichzeitig Teil und zwar konstitutiver Teil der sozialstaatlich
organisierten Vergesellschaftungsform in Deutschland. Als verbandlich
organisierte Aktionsform bildet sie - mit anderen Wertgemeinschaften
zusammen - die intermediäre Ebene des Wohlfahrtssystems. Sie
gehört damit zu den Bindegliedern zwischen Staat und marktförmigen
Angeboten einerseits und informellen Hilfeformen andererseits. Gleichzeitig
ist sie in Herausforderungen einer sich weiter säkularisierenden
Gesellschaft eingebunden, denen sich die Kirche verstärkt gegenübersieht.
Zur Identität des Caritasverbandes gehören eine Vielfalt
von Aufgaben- und Funktionsbezügen und Vermittlungsleistungen
im skizzierten Spannungsfeld. Will die Caritas ihre Identität
wahren, kann die Zielperspektive nicht darin bestehen, das Spannungsfeld
nach einer Seite hin aufzulösen. Es wird vielmehr darum gehen,
jeweils neu eine produktive Synthese unterschiedlicher Anforderungen
zu realisieren. Dies gilt gegenüber dem wachsenden Druck zur
Vermarktlichung der Caritas als Dienstleistungsakteur auf expandierenden
Sozialmärkten, wie auch gegenüber dem Druck, sich in Krisenzeiten
stärker den Interessen staatlichen Handelns unterzuordnen.
Auch der Rückzug auf die Ebene einer charismatisch-informellen
Hilfe von Mensch zu Mensch allein kann keine verantwortliche Lösung
bedeuten. Auch nicht, die Caritas so abzuspecken, dass sie umstandslos
in die kirchenamtlichen Strukturen zurückgebaut werden kann.
Ein solcher Verkirchlichungsdruck müßte nicht nur die
Handlungsfähigkeit der Caritas in ihrer Funktion als Anwalt
und Dienstleister beschränken, sondern auch ihre Inkulturationsleistungen
des christlichen Glaubens in die säkulare Gesellschaft hinein
gefährden.
5.2 Den sozialstaatlichen Gesellschaftsvertrag erneuern
Die verbandliche Caritas braucht eine sozialpolitische Perspektive,
die ihr eine wirksame Beteiligung an der gegenwärtigen Auseinandersetzung
um die Zukunft des Sozialstaats erlaubt. Die Bindung an das
biblische Zeugnis leitet die verbandliche Caritas dazu an, im Umbauprozeß
des Sozialsaats für die jeweils Schwächsten einzutreten
und die gesellschaftliche Gemeinschaft nicht aus der öffentlichen
Verantwortung für die Teilhabe aller am gesellschaftlichen
Leben zu entlassen. Nur ein starker, am „gemeinen Wohl“ aller orientierter
Sozialstaat wird den Sozialmärkten Rahmen und Regulationen
vorzugeben vermögen, in denen der Wettbewerb positive Wirkungen
auf Effizienz und Kosten von Dienstleistungen ausübt und nicht
zu einem ruinösen Wettbewerb mit Dumpingfolgen für die
Qualität der Dienstleistung wie für die Entlohnung der
Beschäftigten führt. In Anbetracht der gegenwärtigen
Herausforderungen und von ihren Wertgrundlagen her, wie sich in
den Optionen für eine universelle Anerkennung der Würde
der Person, für Freiheit und Befreiung, für die je größere
Gerechtigkeit und für die jeweils am schlechtesten Gestellten
in der Gesellschaft kristallisieren, lassen sich folgende Elemente
einer wohlfahrtspolitischen Konzeption hervorheben:
(1.) Der Sozialstaat muß gewissermaßen vom Kopf auf
die Füße der Wohlfahrtsgesellschaft gestellt werden.
Es wird darum gehen, dass im Wohlfahrtsmix den selbstorganisierten
gesellschaftlichen Kräften jenseits der Dichotomie von Staat
und Markt mehr Aufmerksamkeit und Raum gegeben wird. Von der Fähigkeit
lebendiger und kompetenter intermediärer Akteure, der Wohlfahrtsproduktion
an der Basis von Familie, Selbsthilfe und bürgerschaftlichem
Engagement die nötige Unterstützung zu geben und gleichzeitig
den schlecht organisierbaren Interessen und benachteiligten Gruppen
in der Gesellschaft nach oben hin anwaltlich Gewicht zu verleihen,
wird die Zukunft des sozialstaatlichen Gesellschaftsmodells entscheidend
abhängen. Die Stärkung der wohlfahrtgesellschaftlichen
Perspektive stellt ein wichtiges Element einer wohlfahrtspolitischen
Konzeption der Caritas dar.
(2.) Die bornierte Enge des auf Erwerbsarbeit beschränkten
Arbeitsverständnisses wird zu überwinden sein, wie auch
die exklusive Bindung der sozialen Sicherungssysteme an die Erwerbsarbeit
- ohne allerdings den Anspruch aller auf einkommenssichernde
Erwerbsarbeit aufzugeben. Als ein wichtiger Akteur auf den sogenannten
Übergangsmärkten zwischen ehrenamtlicher Arbeit und Erwerbsarbeit
kommt der verbandlicher Caritas in diesem Feld eine nicht zu unterschätzende
Bedeutung zu.
(3.) Das notwendige Maß sozialer Sicherheit angesichts wachsender
wirtschaftlicher und sozialer Unsicherheiten wird sich nicht realisieren
lassen, ohne die Stärkung der Elemente universalistisch orientierter
Grundsicherung, zu deren Finanzierung alle solidarisch nach ihrer
Leistungsfähigkeit beitragen und aus der alle ein Anrecht auf
jene Mittel beziehen können, ohne die ein Leben in Anerkennung
nicht möglich erscheint. Seit längerem gehört die
Zielsetzung, die sozialen Sicherungssysteme armutsfest zu machen,
zu den bevorzugten sozialpolitischen Optionen des Caritasverbands.
Hier wird der Caritasverband seine aus der sozialen Praxis gewonnene
Kompetenz für Problemlösungen noch stärker als bisher
einzubringen haben.
(4.) Die Machtüberlegenheit global agierender wirtschaftlicher
Interessen über die Fähigkeit der weiterhin nationalstaatlich
organisierten Politik und die daraus resultierende Unfähigkeit
der Einzelstaaten, den Wirtschaftsakteuren einen ihrer Leistungsfähigkeit
entsprechenden Beitrag zum Gemeinwohl abzuverlangen, muß als
augenblicklich wohl größte strukturelle Ungerechtigkeit
in einer gemeinsamen Anstrengung der Staaten überwunden werden.
Ohne einigermaßen gleiche Augenhöhe von Wirtschaft und
Politik ist schon auf mittlere Sicht kein Staat zu machen, weder
ein sozialer noch ein demokratischer. Nur wenn viele soziale Gruppen
und Akteure immer wieder dieses Grundproblem in der Gesellschaft
wachhalten, wird es sich einer Lösung zuführen lassen.
(5.) Ohne die Entwicklung einer europäischen, subsidiär
ausgerichteten Sozialstaatlichkeit, werden auch die nationalen
Wohlfahrtsstaaten in Europa keine Zukunft haben. Die europäischen
Nationalstaaten stehen heute vor der historischen Herausforderung,
ihre spezifische Tradition eines europäischen Sozialstaatsmodells
in Differenz zum amerikanischen Modell zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Für eine wohlfahrtspolitische Konzeption des Caritasverbands
stellt die europäische Dimension eine wichtiges Element dar,
das in Kooperation mit den anderen europäischen Caritasinitiativen
verfolgt werden muß.
(6.) Es bedarf einer engeren Kooperation und Bündnispolitik
all jener gesellschaftlichen Kräfte und Gruppen – der historisch
älteren wie der jüngeren –, die sich der „sozialen Idee“
verpflichtet wissen. Von den Bündnissen der gesellschaftlichen
Kräfte und sozialen Bewegungen innerhalb Deutschlands und Europas
wird es abhängen, ob die integrierende und legitimierende Kraft
eines gerechten sozialen Ausgleichs im nationalstaatlichen Rahmen
und darüber hinaus auch künftig noch eine Chance besitzt.
Hier ist die Caritas als Bewegungsorganisation im Bündnis mit
anderen Kräften des sozialen Ausgleichs gefordert.
5.3 Die Herausforderung durch die Sozialmärkte annehmen
Der weiter steigenden Wettbewerbsdruck zwingt die Caritas und
ihre Einrichtungen dazu, eine klareAnalyse ihrer externen Rahmenbedingung
vorzunehmen und ihre internen Ressourcen und Potentiale der Wirtschaftlichkeit,
Qualitätssicherung, Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
zu mobilisieren. In einem veränderten Umfeld auf der nationalen
wie der europäischen Ebene wird es für die großen
und kleinen Einrichtungen der Caritas darum gehen, ihre Wirtschaftlichkeitsreserven
voll zu entwickeln und gleichzeitig ihre besonderen Chancen zu nutzen,
durch eine dem Lohndumping entgegen wirkende Lohnpolitik und eine
nachhaltige Personalpolitik ein besonders qualifiziertes und motiviertes
Personal an sich zu binden. Bei den kleinen Einrichtungen wird ein
wachsender Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch den DCV
und die Diözesancaritasverbände entstehen, um den neuen
Wettbewerbsanforderungen vor Ort gewachsen zu sein. Größere
Bedeutung wird in Zukunft auch den kirchlichen Einrichtungen als
Trägern christlicher Werte in der Gesellschaft und als spezifischer
Ort von Kirche in der Gesellschaft zukommen.
Folgende Fragen müssen in diesem Feld vorrangig geklärt
werden: Mit welche Art von Märkten und Wettbewerbsformen haben
es die caritativen Einrichtungen jeweils zu tun und und wie unterscheiden
sie sich von anderen Märkten? Welche neuen Formen von Wissen
und Kompetenzen werden benötigt, um in den zu erwartenden Sozialmärkten
bestehen zu können? Wo liegen die spezifischen Chancen
einer kirchlich gebundenen Einrichtung im Wettbewerb auf Sozialmärkten,
wo ist mit spezifischen Gefährdungen und Konfliktfelder hinsichtlich
der eigenen religiösen Herkunft, der gegenwärtigen Identität
und des Selbstverständnis sowie hinsichtlich des künftigen
Auftrags und der Zielsetzung der Einrichtungen zu rechnen? Sind
Bedingungen denkbar und angebbar, unter denen ein Ausstieg aus dem
Markt gefordert sein kann? Wie kann innerhalb der großen Einrichtungen
auch institutionell gesichert werden, dass sie ihrer steigenden
Verantwortung für christliche Wertvorstellungen in der Gesellschaft
sowie als spezifische Orte religiöser Erfahrung und Begegnung
besser gerecht werden können?
5.4 Sich als Anwalt der am schlechtesten Gestellten profilieren
Anwaltschaft stellt ein unverzichtbares Identitätselement
des Verbandes und seiner Einrichtungen dar, das nicht arbeitsteilig
an Spezialinstitutionen delegiert werden kann, sondern zur Aufgabenstellung
jeden caritativen Dienstes und jeder Caritaseinrichtung gehört.
Angesichts der zu erwartenden Entwicklungen in der Sozialpolitik
bekommt die Anwaltsfunktion eine besondere Dringlichkeit. Für
diese Aufgabe zeigen sich die privaten Anbieter sozialer Dienste
als wenig geeignet. Gleichzeitig eröffnet die zu erwartende
weitere Erosion der Vorrangstellung der Wohlfahrtsverbände
für den Caritasverband einen erweiterten Spielraum für
eine prophetische Kritik im Interesse der an den Rand gedrängten
und von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Ausgeschlossenen.
Für das verbandliche Handeln muß es darum gehen, die
veränderten Erfahrungen sozialen Leids, der Ungerechtigkeit
und der sozialen Ausgrenzung öffentlich präsent zu machen
und sich der entsolidarisierenden Privatisierung von Lebensrisiken
und Notlagen zu widersetzen. Als Bewegungsoganisation findet sich
die verbandliche Caritas mit den stärker werdenden Tendenzen
zum Rückzug des Sozialstaats aus öffentlicher Verantwortung
nicht einfach ab, sondern setzt sich verstärkt für die
Gruppen ein, deren Interessen im Sozialstaat immer weniger Berücksichtigung
finden. Es muß darüber nachgedacht werden, mit welchen
Konsequenzen es für die Caritas verbunden ist, wenn sie sich
als Teil und (Mit)Organisator der Bürger- bzw. Zivilgesellschaft
begreift. Mit welchen typischen Konfliktthemen und Konfliktszenarien
muß gerechnet werden, wenn der Caritasverband künftig
verstärkt in prophetisch-kritischer Form anwaltliche Funktionen
für die am schlechtesten Gestellten in der Gesellschaft bzw.
für die bei ihr Hilfe Suchenden wahrnimmt? Für die verschiedenen
Organisationstypen und Arbeitsfelder der Caritas dürften sich
sehr unterschiedliche Konsequenzen ergeben.
Lassen sie mich mit folgendem Gedanken schließen: Die gegenwärtige
Krise fordert die Caritas heraus, die gesellschaftliche Dimension
der biblischen Botschaft nicht nur gegenüber Staat und Markt
kritisch in Anschlag zu bringen, sondern auch ihre innerkirchliche
Relevanz einzufordern. Ein wichtiger Beitrag, den Kirche und Caritas
zur notwendigen Sozialreform zu leisten vermögen, betrifft
sie selbst als Teil der Wohlfahrtsgesellschaft. Dies beginnt bei
der gesellschaftlichen Dimension der alltäglichen Glaubenspraxis
des einzelnen Christen, setzt sich über die Frage nach der
diakonalen Praxis der Gemeinden fort und betrifft die gesellschaftliche
Dimension des kirchlichen Handelns als Ganzer. Die beobachtbare
innerkirchliche Priorisierung „spiritueller Aufrüstung“ – so
wichtig sie in einer sich weiter säkularisierenden Gesellschaft
auch immer ist -, darf nicht eine Abwertung der sozialen und
caritativen Dimension der Glaubenspraxis zur Folge haben. Der verbandlichen
Caritas kommt auch innerkirchlich ein religiöser Bildungsauftrag
zu, der die Caritaspraxis als Glaubenspraxis immer neu zu Bewußtsein
bringt. Natürlich kann sie diese Aufgabe nur dann erfüllen,
wenn sie sich selbst als glaubwürdige Repräsentantin einer
dem Menschen zugewandter Glaubenspraxis bewährt.
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