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Peter Dabrock/Karl Gabriel
Fördern, dann Fordern. Über einige konzeptionelle Defizite
in den aktuellen Stellungnahmen der Kirchen zur Reform des Gesundheitswesens
Die anhaltende Wirtschaftskrise in Deutschland hat den Sozialstaat
im Allgemeinen und das Gesundheitssystem im Besonderen erneut in
das Zentrum gesellschaftspolitischer Debatten gerückt. War
schon lange von seiner Krise die Rede, so scheint sich nun die Einsicht
Bahn zu brechen, dass oberflächliches Kurieren allein an Symptomen
nicht mehr ausreicht, sondern eine „Reform an Haupt und Gliedern“
mittelfristig erforderlich ist. „Umbau des Sozialstaates“ lautet
die programmatische Formel, die nach dem Leitantrag zur Agenda 2010
mit „Mut zur Veränderung“ angegangen werden soll. Dabei befürchten
nicht wenige, dass die Umbau-Metapher nichts anderes als ein Euphemismus
für „Abbau“ darstelle. Damit mögliche Veränderung
nicht kriterienlos von Statten geht und sich somit nicht einfach
hinterrücks die Stärkeren durchsetzten können, damit
nicht unsinnige Vorschläge, wie die kontextlos dargestellte
oder geforderte Rationierung allein aus Altersgründen, um sich
greifen, ist eine ernsthafte Debatte um zukünftige Ziele, gegenwärtige
Aufgaben, aber auch vergangene Defizite des Sozialstaats im Allgemeinen
wie des Gesundheitswesen im Besonderen von Nöten.
Beide große Kirchen haben die Notwendigkeit einer grundsätzlichen
Diskussion erkannt und sind in jüngster Zeit mit Thesenpapieren
zur Transformation des Gesundheitswesens aufgewartet. Während
die von der Sozialkammer der EKD vorbereitete und vom Rat der EKD
am 14. Oktober 2002 veröffentlichte Erklärung den Titel
„Solidarität und Wettbewerb. Für mehr Verantwortung, Selbstbestimmung
und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ trägt, ist die
von der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen
und der Kommission für caritative Fragen der Deutschen Bischofskonferenz
unlängst am 4. Juni 2003 unter dem Titel „Solidarität
braucht Eigenverantwortung. Orientierungen für ein zukunftsfähiges
Gesundheitssystem“ veröffentlicht worden. So begrüßenswert
allein es ist, dass sich sowohl die EKD wie auch die Deutschen Bischofskonferenz
mit dem Thema beschäftigt haben, so gewichtig die in die Debatte
eingebrachten Entscheidungskriterien sind, so nachdenkenswert zahlreiche
der vorgelegten konkreten Reformvorschläge sind, so sehr muss
doch die grundsätzliche Ausrichtung der beiden Papiere hinterfragt
werden. Sie deutet sich schon bei der in ökumenischer Eintracht
vorfindlichen Tendenz der Überschriften an. Beide zielen zwar
auf ‚Solidarität’, setzen aber zu ihrer Verwirklichung primär
auf folgende Wege: mehr ‚Wettbewerb’, ‚Selbstbestimmung’ und ‚Eigenverantwortung’.
Gegen diese Mittel ist sicher nichts einzuwenden, deuten sie ohne
Zweifel retrospektive Versäumnisse und prospektive Chancen
an. Allerdings müssen sich kirchliche Stellungnahmen fragen
lassen, wie sie diese Forderungen kontextualisieren, konkret, ob
sie sich in Titel, konzeptioneller Programmatik und konkreten Reformvorschlägen
konsequent von der vorrangigen Option für Arme und Schwache
zum Zwecke ihrer Förderung leiten lassen. Genügen sie
diesem Gedanken, der in der überragenden Gerechtigkeitstheorie
des 20. Jahrhunderts von John Rawls als Differenzprinzip benannt
worden ist und meint, dass „gesellschaftliche und ökonomische Ungleichheiten“
nur dann gerechtfertigt sind, wenn sie „den größten Vorteil
für die am wenigsten begünstigten Mitglieder der Gesellschaft
bringen“?
Im Einzelnen: Die kürzere evangelische Stellungnahme wählt
für ihre Präsentation einen ungewöhnlichen, um nicht
zu sagen unglücklichen Weg. Statt einen in sich kohärenten
Text vorzulegen, verweist sie für eine umfassendere Begründungsstrategie
der Gesundheitsversorgung auf die schon 1994 erschiene EKD-Studie
„Mündigkeit und Solidarität. Sozialethische Kriterien
für Umstrukturierungen im Gesundheitswesen“. Da dieser Text
im Netz nicht zugänglich ist, riskiert die Kammer willig, dass
nur die Zitate ethischer und anthropologischer Kontextualisierung
aus der umfassenderen, älteren Studie wahrgenommen werden,
die ihrerseits in die aktuelle Stellungnahme eingeflossen sind.
Und hier zeigt sich ein erschreckend eindeutiger Trend. Obwohl unter
Nr. 2 die „Zuwendung zu den Kranken und Sterbenden“ als einer „der
ureigensten Schwerpunkte des diakonischen Auftrags der Kirche“ verstanden
wird, wird dieses Zentralmotiv christlichen Handelns konzeptionell
nicht mehr aufgegriffen und damit nicht in die Zentralstellung gerückt,
die ihr nach biblisch-jüdisch-christlicher Tradition ebenso
zukommt wie in den kirchlichen Sozialveröffentlichungen – bis
hin zum gemeinsamen Wort von 1997 und darüber hinaus. Vielmehr
dominiert das Motiv der Eigenverantwortung. Da wird „der mündige
und eigenverantwortlich handelnde Versicherte in das Zentrum der
Überlegungen gestellt und zum Dreh- und Angelpunkt der Reformvorschläge
gemacht.“ (Nr. 3) Da wird die paulinische Adhortatio „Einer trage
des anderen Last!“ (Gal 6,2) so interpretiert, „auf die Inanspruchnahme
von Leistungen, die man auch selbst erbringen kann, zu verzichten,
um anderen, die darauf angewiesen sind, den Zugang auf Dauer offenzuhalten.“
(Nr. 5) Vor der „Idealisierung der Gesundheit“ (Nr. 1) wird ebenso
ideologiekritisch gewarnt wie ein „sorgsamer Umgang mit der eigenen
Gesundheit“ (Nr. 7), der auf „Selbsthilfe bei Erkrankungen im Bagatellbereich“
(ebd.) setzt, eingefordert wird.
Dieser einseitige programmatische Ruf erstaunt zunächst, weil
die im Text erst anschließend vorgestellte Krisendiagnose
mit den Elementen Qualitätsmängel, Versorgungsmängel,
Unzufriedenheit, zu hoher Ressourcenverbrauch (Nr. 15) im wesentlichen
solche Faktoren als Kosten treibend benennt, die nicht auf die Leistungsempfänger
zurückgehen, sondern auf vermeintlich externe Faktoren (wie
Einbruch der Einnahmen oder demographischen Wandel) oder auf Ineffektivität
und falsche Anreizstrukturen bei Leistungserbringern (Nr. 16). Im
Blick auf diese Defizite benennt die Kammer auch mutig erfrischend
klare Reformvorschläge, die überaus bedenkenswert sind.
Neben der grundsätzlichen Entscheidung, Wettbewerb nicht als
freien, sondern als regulierten zu begreifen, folgt ein vor allem
auf Effektivitätssteigerung sowohl bei der Finanzierung wie
der Leistungserbringung setzender Maßnahmenkatalog, aus dem
nur die innovativsten Vorschläge erwähnt seien (alle Vorschläge
unter Nr. 30): Aufhebung der Schranken zwischen ambulanter und stationärer
Behandlung, Beseitigung von monopolistischen Strukturen von Kassen-
und Anbieterverbänden, Schaffung von Qualitätsstandards
im medizinischen Bereich, Lotsenfunktion des Hausarztes, Transparenz
und Beteiligungschancen für Patienten im System, Loslösung
der GKV-Mitgliedschaft vom Arbeitsverhältnis, Beschränkung
des Familienausgleichs auf die Zeit bis zur Volljährigkeit,
Überprüfung der Quersubventionierung der Krankenversicherung
der Rentner durch deren tatsächlichen Haushaltsaufkommens.
Im Blick auf eine Umgestaltung der Solidaritätsformen äußerst
sich das Papier nur dahingehend, dass es eine Neugestaltung des
Risikostrukturausgleiches fordert, wobei Prävention und chronische
Erkrankung stärker zu berücksichtigen seien. Die unmittelbar
Eigenverantwortlichkeit voraussetzenden Forderungen beschränken
sich auf die folgenden Reformideen: Zulassung von Differenzen im
Leistungsangebot wie in der Beitragsgestaltung sowie Schaffung einer
Unfallversicherung zum Zwecke der Begleichung von solchen Krankheiten,
die auf Unfälle zurückgeführt werden können.
Wenn die pragmatisch so phantasievolle Stellungnahme am Ende
dazu ermuntert, diese Vorschläge nicht isoliert, sondern eingebunden
in andere Felder der Gesellschaftspolitik zu diskutieren (Nr. 32),
so trifft sie offensichtlich intuitiv den blinden Fleck der eigenen
Argumentation. Nur besteht die Isolation nicht allein darin, wenn
andere gesellschaftliche Problemkreise nicht hinreichend berücksichtigt
werden, sondern dass der Zusammenhang zwischen Begründung und
Anwendung schlecht durchdacht ist. Warum setzt die EKD angesichts
der vielfältige Gründe eruierenden Krisendiagnose und
angesichts der vielfältige Reformen vorschlagenden Therapie
bei der Etikettierung ihres Programms so einseitig auf Eigenverantwortung?
Wo bleibt die Befähigung zur Eigenverantwortlichkeit? Taucht
doch erst in Nr. 21 die Befähigung zur Eigenverantwortung nachgerade
verschämt im Nebensatz auf, statt sie – wie es sich gehörte
– als aktuelle, rechtsstaatskonforme, weil begrenzte Reformulierung
der in sich grenzenlosen, vorrangigen Option für Benachteiligte
am Anfang der Studie zu platzieren. Mit dieser programmatischen
Einseitigkeit hebt der Text nicht nur die Kohärenz zu Diagnose
und Therapie auf, sondern setzt sich in der heutigen Mediengesellschaft
der Gefahr aus, mit dem gewählten Label einseitig rezipiert
zu werden. Was gegenüber kirchlichen Stellungnahmen als Kritik
eher selten angebracht werden muss, trifft hier zu: Mehr Grundsätzliches
hätte der Stellungnahme und ihrer Rezeption gut getan.
Mehr an Grundsätzlichem bietet das Papier der Deutschen
Bischofskonferenz. Unter dem Stichwort der Reformnotwendigkeit werden
die Krisensymptome des deutschen Gesundheitssystems und deren externe
und interne Verursachungen weitgehend zutreffend beschrieben (S.
6-8). Im Sinne übergeordneter Kriterien werden als unverzichtbares
Fundament der Gesundheitsreform die Grundsätze des solidarischen
Ausgleichs von individuell nicht tragbaren Krankheitsrisiken, der
Subsidiarität, der bedarfs- und beteiligungsgerechten Leistungserbringung
und der Befähigung zum verantwortlichen Gesundheitshandeln
hervorgehoben (S. 8-11). Daraus werden sowohl allgemeine, als auch
spezifische, jeweils auf die Leistungserbringung (14-21), das Leistungsspektrum
und den –umfang (21-24) sowie die Mittelaufbringung (24-26) konzentrierte
Folgerungen entwickelt. Im Bereich der Leistungserbringung fordert
die Stellungnahme eine stärkere Patientenorientierung, mehr
Qualifizierung und Humanisierung der Leistungserbringung, mehr Transparenz,
Effizienz und Steuerbarkeit durch die Patienten. Selbstbeteiligung
der Patienten hält das Papier aber nur dann für sinnvoll,
wenn davon tatsächlich eine Lenkungswirkung für das System
ausgeht und gleichzeitig der Zugang aller zur notwendigen medizinischen
Versorgung nicht gefährdet wird. In der Leistungserbringung
plädieren die Bischöfe zu recht für eine Umsteuerung
vom augenblicklichen Schwerpunkt bei den akutmedizinische Maßnahmen
hin zu mehr Prävention und Rehabilitation. Bedenkenswerte Vorschläge
macht das Papier für die Begrenzung des Leistungsumfangs der
Gesetzlichen Krankenversicherung. Entscheidungen darüber sollten
sich an den komplexen Kriterien von individueller Tragbarkeit krankheitsbdingter
Risiken, der Konsumnähe von Leistungen, ihrer Beeinflußbarkeit
durch die Lebensführung sowie an der Wirksamkeit von Maßnahmen
und Präparaten orientieren. Im Bereich der Mittelaufbringung
diskutiert das Papier einige aktuelle Vorschläge wie die stärkere
Abkoppelung der Beiträge von den Arbeitseinkommen, die Einbeziehung
aller Einkommensarten in die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
sowie die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Insgesamt
läßt sich sagen, dass Krisendiagnose, übergeordnete
Kriterien und konkretisierende Folgerungen des Papiers einen inneren
Zusammenhang erkennen lassen und auf eine in sich schlüssige,
vom Gedanken der Eigenverantwortung geprägte Gesamtperspektive
mit vielen wichtigen Reformimpulsen verweisen.
Das Papier spricht auf S. 11 davon, dass „die besondere
Sorge der Kirche und ihres caritativen Handelns“ jenen gilt, „die
in Gefahr sind, aus dem solidarischen Gesundheitssystem ganz herauszufallen
und ausgeschlossen zu werden“. Hier stellt sich die Frage, ob die
als roter Faden das Papier durchziehende Betonung der Eigenverantwortung
in ausreichendem Maße kontextuell rückgebunden ist an
die tatsächlichen Möglichkeiten und Fähigkeiten zur
Eigenverantwortung. Ein Einfordern von Eigenverantwortung ohne ein
entsprechendes Fördern, das von unterschiedlichen Fähigkeiten
zur Eigenverantwortung z.B. in Mittel- und Unterschichten ausgeht,
läuft Gefahr, als faktisches Instrument zur Entsolidarisierung
gegenüber den Schwächsten in der Gesellschaft mißbraucht
zu werden. Hinweise auf die Bedeutung der notwendigen Befähigung
zur Eigenverantwortung bleiben im Papier der Deutschen Bischofskonferenz
eher spärlich. Zwar rechnet das Papier zur Beteiligungsgerechtigkeit,
„die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Menschen
auch tatsächlich beteiligen können“ (S.11) und fordert,
die Bürger „in die Lage zu versetzen, ihre eigene Gesundheit
aktiv zu gestalten“ (S. 12f.). Zwar wird von „gezielten Bildungsprogrammen
zur Gesundheitsvorsorge“ gesprochen (S. 17). Der sozial höchst
unterschiedlich geprägte Kontext einer Befähigung zum
verantwortlichen Umgang mit der eigenen Gesundheit bleibt aber weitgehend
ausgeblendet. Wo die gesellschaftlichen Randgruppen in den Blick
kommen, geht es um deren Zugang zum gesundheitlichen Versorgungssystem,
nicht aber um die Frage, wie die Chancen zur Eigenverantwortung
in der Gesellschaft tatsächlich verteilt sind (S. 13). Die
Forderung nach einer spürbaren Honorierung der Verantwortungsbereitschaft
des Einzelnen im System (S. 23) ist sicherlich sinnvoll, verlangt
aber nach Berücksichtigung milieuspezifischer Fähigkeitsniveaus.
Insgesamt ist also zu fragen, ob nicht beides mit gleichem Gewicht
zu gelten hätte: Solidarität braucht Eigenverantwortung,
Eigenverantwortung braucht aber auch, soll sie nicht zur Leerformel
degenerieren und der Entlastung von öffentlicher Verantwortung
Vorschub leisten, die Solidarität mit den am wenigsten Befähigten.
Auffällig ist, und möglicherweise liegen hier die Gründe
für die Tendenz zur kontextlosen Verwendung des Gedankens der
Eigenverantwortung, dass die Option für die Armen gegenüber
dem Wirtschafts- und Sozialwort beider Kirchen aus dem Jahr 1997
nur eine untergeordnete Rolle spielt. Die gefährdete Stabilität
des Systems erscheint als die größere Sorge gegenüber
der Frage, wie die am schlechtesten Gestellten bei den notwendigen
Veränderungen abschneiden.
Betrüblich ist die in beiden Papieren vorfindliche nachrangige
Einordnung aus grundsätzlich theologisch-sozialethischen wie
auch aus pragmatischen wie auch gesundheitspolitischen Gründen.
Wollen die Kirchen ihr eigenes Erbe als Auftrag verstehen, sehen
sie sich konstitutiv in einer Tradition eingebunden, die soziale
Gerechtigkeit so ausbuchstabieren muss, dass dabei die zu kurz Gekommenen
erstrangig befördert werden. Wer dies behauptet spricht sich
nicht für einen paternalistischen oder etatistischen umfassenden
Wohlfahrtsstaat aus, der bezweifelt auch nicht die Maxime der Aktivierung
im Sozialstaat, der fordert aber vorrangig und zentral, nicht jedoch
verschämt die Befähigung zur Eigenverantwortung als Bedingung
für ihr Einklagen. Jenseits der gewichtigen konkreten Reformvorschläge,
die viel Gemeinsames erkennen lassen, muss Befähigung als Beteiligungsmöglichkeit
die kirchlichen Rufe nach Reformen im Gesundheitswesen systematisch
prägen. Denn: ein in den Sozialwissenschaften in erstaunlicher
Einmütigkeit belegter Zusammenhang lautet: Wer ärmer ist,
hat mehr Krankheiten und stirbt eher. Ergänzt wird diese Einsicht
um die weitere, dass der main-stream der Präventionsmaßnahmen
mittelschichtsorientiert gestaltet ist und so genau die, die jene
am meisten benötigen würden, am wenigsten erreicht. Wer
also dem eigenen Grundsatz der vorrangigen Option für die Schwächsten
treu bleiben will, der muss die inzwischen verselbständigte
Rede von der Eigenverantwortlichkeit rekontextualisieren und entsprechende
Befähigungsmaßnahmen anbieten. Diese müssen milieuspezifisch
differenziert ausgearbeitet sein, wollen und sollen sie wirkliche
Effekte erzielen. Wo dies nicht beachtet wird, da droht unter dem
Mantel des kirchlichen Segens eine schleichende Unterhöhlung
des Dammes gegen die Zwei-Klassen-Medizin. Denn die unteren sozialen
Schichten werden dem kontextlosen Ruf zur Eigenverantwortung nicht
beantworten können und werden wegen ihrer mangelnden Kompetenzen
leicht zu den Opfern eines sie überfordernden Wahlsystems.
Um hier gegen zu steuern sind differenzierte Bildungs- und Präventionsmaßnahmen
stärker erforderlich als von den Kirchen eingeklagt. Man kann
nur hoffen, dass sie ihrer Unterstützungsfunktion, die sie
bisher in einzelnen wie gemeinsamen sozialethischen Stellungnahmen
so glaubwürdig gemacht hat, demnächst wieder stärker
nachkommen. Geschieht dies, ist der Mut zur Veränderung gerade
im Blick auf künftige Generationen mehr als geboten.
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