Promotionsverfahren

Chronologischer Ablauf einer Promotion:

  1. Identifizierung des wissenschaftlichen Arbeitsgebiets und Aufnahme in eine Arbeitsgruppe
    Hier ist die Eigeninitiative zur Bewerbung in eine Arbeitsgruppe erforderlich, welche entweder durch individuelle Kontaktaufnahme oder durch Bewerbung über ein zentrales Verfahren eines koordinierten Programms erfolgen kann.
  2. Einschreibung und Aufnahme zum Promotionsstudium
    1) Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium im Promotionsprüfungsamt
    2) Einschreibung über das Studierendensekretariat
  3. Beginn der Forschungsarbeit und Erstellung einer Dissertationsschrift
    Die Forschungsarbeit und das Verfassen einer Dissertationsschrift soll in der Regel nicht länger als drei Jahre dauern.
  4. Einleitung des Promotionsverfahrens
    Hierfür sind im Promotionsprüfungsamt Unterlagen einzureichen und bestimmte Fristen zu beachten.
  5. Mündliche Prüfung in Form einer Disputation
  6. Veröffentlichung der Dissertation in der Universitäts- und Landesbibliothek (ULB)
  7. Verkündung und Ernennung zum Dr. rer.nat. durch den Dekan des Fachbereichs Chemie und Pharmazie

Mit dem verliehenen Titel Dr.rer.nat. ist die Verpflichtung verbunden, die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zu befolgen und die besondere gesellschaftliche Verantwortung des Doktorgrades anzuerkennen.