Beurlaubung bei freiwilligen Praktika im In- und Ausland

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Die Beurlaubung bei einem freiwilligen Praktikum erfolgt ab dem Sommersemester 2017 direkt über das Studierendensekretariat. Das Qualitätssiegel des Career Service wird nicht mehr benötigt. Bitte erkundigen Sie sich über die notwendigen Schritte auf diesen Seiten: http://www.uni-muenster.de/studium/studienorganisation/beurlaubung.html