Erklärung zur Hausarbeit
Was ist ein Plagiat?
"Als Plagiat bezeichnet man allgemein die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes. Plagiator ist derjenige, der ein fremdes Werk oder Teile eines fremden Werkes als sein eigenes Werk ausgibt und somit 'geistigen Diebstahl' begeht. Der Plagiator begeht eine zivilrechtlich unerlaubte und zum Schadensersatz an den Autor verpflichtende Handlung, die gleichzeitig auch noch strafbar ist. Der Plagiator ist also derjenige, der seinen Text wörtlich bei einem anderen Urheber abschreibt, ohne ihn korrekterweise zu zitieren, um anschliessend [sic] dieses Werk als sein eigenes geistiges Eigentum wieder herauszugeben."
(Quelle: http://www.rhetorik.ch/Plagiat/Plagiat.html, Stand 28.08.2009)
Wie ist ein Plagiat zu bewerten?
Bei einem Plagiat handelt es sich nicht, wie so oft geglaubt, um ein Kavaliersdelikt. Nicht nur verstoßen Plagiatoren gegen wissenschaftliche Grundregeln, sie erfüllen durch ihre Handlung auch im prüfungsrechtlichen Sinne den Straftatbestand der vorsätzlichen Täuschung.
Was sind die möglichen Konsequenzen?
Im Falle eines vorsätzlichen Täuschungsversuchs wird die Arbeit als ungenügend bewertet und ist somit in keiner Weise als Studienleistung anrechenbar. Weiterhin kann die Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWU) auf Basis des Hochschulgesetzes NRW vom 30.11.2004 (§ 92, Abs. 7) das Plagiat mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 € ahnden. Bei besonders schwerwiegenden Täuschungsversuchen oder im Wiederholungsfall kann der betreffende Studierende exmatrikuliert werden.
Weiterhin kann der Geschädigte zivilrechtlich eine Schadensersatzforderung geltend machen.
Wie erkläre ich meine wissenschaftliche Arbeit (Hausarbeit etc.) für plagiatfrei?
Jede wissenschaftliche Arbeit an der WWU Münster bedarf daher einer eidesstattlichen Versicherung, dass die eigene Arbeit keine Plagiate enthält. Gemeinhin wird Hausarbeiten folgende vom Autor unterschriebene Erklärung beigefügt:
"Ich versichere an Eides statt, dass ich die nachstehende Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe angefertigt und mich anderer als der in der Arbeit angegebenen Hilfsmittel nicht bedient habe. Alle Stellen, die sinngemäß oder wörtlich aus Veröffentlichungen übernommen wurden, sind als solche kenntlich gemacht."
[Ort, Datum, Unterschrift (handschriftliche oder digitale Signatur)]
Hausarbeiten ohne die "Erklärung zur Hausarbeit" werden nicht angenommen.


