Deutschkenntnisse


Achten Sie bitte darauf, dass zu den jeweiligen Bewerbungs-/ Einschreibungsfristen für ein einschlägiges Fachstudium i. d. R. auch ausreichende Deutschkenntnisse durch eines der nachfolgenden Zertifikate nachgewiesen werden müssen:

• ein an einer deutschen Hochschule oder einem Studienkolleg nach der HRK-Rahmenordnung erworbenes DSH 2 oder DSH 3 Zeugnis
TestDaF Stufe 4 in allen 4 Fertigkeiten
• Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II
• Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
• Kleines / großes deutsches Sprachdiplom vom Goethe Institut
• Unicert-Zertifikat der Stufen III und IV
• DSH 2 oder DSH 3, das an einer ausländischen Hochschule unter der Verantwortung eines Lehrgebiets einer deutschen Hochschule erworben wurde

Bei Nachweis von mindestens dreijährigem intensivem Deutschunterricht in der Abschlussphase der Schulausbildung mit mindestens ausreichenden Leistungen sowie mündlicher Kommunikationsfähigkeit oder einem abgeschlossenen Germanistikstudium muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Befreiung von der DSH-Prüfung möglich ist. Setzen Sie sich hierzu rechtzeitig mit dem Lehrgebiet Deutsch als Fremdsprache in Verbindung und bitten dort um eine entsprechende Bescheinigung für Ihre Bewerbung.

Für Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die die oben genannten Sprachnachweise nicht vorlegen können, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einem DSH-Vorbereitungssprachkurs.