Anmeldung zur Promotion
Bei Promotionsanfragen von Bewerbern/Bewerberinnen aus dem Ausland müssen vor der Einreise die erforderlichen Unterlagen zur Überpüfung der Zulassungsfähigkeit im Promotionsprüfungsamt einreicht werden, um eine spätere Verzögerung zu vermeiden und die Immatrikulation in den Promotionsstudiengang zu gewährleisten.
Anmeldung für den Beginn der Promotion ab 01.02.08:
Für die Anmeldung Ihres Promotionsvorhabens benötigen Sie die Einverständniserklärung Ihres zukünftigen Betreuers/Betreuerin aus der Gruppe der Professoren bzw. Habilitierten, der/die zusammen mit zwei weiteren Mitgliedern (ebenfalls aus der o.g. Gruppe) das Promotionskomitee bildet gemäß §4 "Promotionskomitee" der PromOrd vom 29.11.07. Die Anmeldung muss innerhalb von 6 Monaten nach Beginn Ihrer Dissertation erfolgt sein.
- Anmeldung zur Promotion
- Erklärung des Promotionskomitees
- Informationen (für Doktorandinnen und Doktoranden zum Ablauf des Promotionsverfahrens nach der Promotionsordnung vom 29.11.07)
erforderliche Unterlagen: - beglaubigte Hochschulabschlüsse (ggf. Übersetzung)
- Lebenslauf
Für alle Doktoranden, die nach der Promotionsordnung vom 26.03.03 ihre Promotion begonnen haben, besteht die Möglichkeit, auf schriftlichen Antrag nach der neuen Ordnung vom 29.11.07 zu promovieren.
- Informationen (für Doktorandinnen und Doktoranden zum Ablauf des Promotionsverfahrens für Doktoranden nach der Promotionsordnung vom 26.03.03

