Für die Arbeit mit Tieren an der Wattstation sind das Tierschutzgesetz
und seine Bestimmungen zu beachten. Für die Umsetzung und Einhaltung
ist der Leiter der Veranstaltung verantwortlich. Der für Carolinensiel
zuständige Tierschutzbeauftragte ist Herr
PD
DR. Joachim Kremerskothen.
Antragsformulare
Anzeige gem. § 8a Abs. 2 TierSchG (nur bei Wirbeltieren, Cephalopoden, Dekapoden)
Antrag auf Haltungserlaubnis (nur bei Wirbeltieren)
Töten zu wiss. Zwecken (nur bei Wirbeltieren)
Antrag auf Genehmigung gem. § 8 Abs. 2 TierSchG (nur bei Wirbeltieren)
Gesetzestexte
Tierschutzgesetz
Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft