Meeresbiologische Wattstation Carolinensiel
Tierschutz

Für die Arbeit mit Tieren an der Wattstation sind das Tierschutzgesetz und seine Bestimmungen zu beachten. Für die Umsetzung und Einhaltung ist der Leiter der Veranstaltung verantwortlich. Der für Carolinensiel zuständige Tierschutzbeauftragte ist Herr

PD DR. Joachim Kremerskothen

Antragsformulare

Anzeige gem. § 8a Abs. 2 TierSchG (nur bei Wirbeltieren, Cephalopoden, Dekapoden)

Antrag auf Haltungserlaubnis (nur bei Wirbeltieren)

Töten zu wiss. Zwecken (nur bei Wirbeltieren)

Antrag auf Genehmigung gem. § 8 Abs. 2 TierSchG (nur bei Wirbeltieren)

Anlage zum Genehmigungsantrag


Gesetzestexte

Tierschutzgesetz

Sammlung bei Umwelt-Online

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft




 
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HTML-Programmierung: Ulrich C. Storz. Letztes Update: 1. März 2006