Aus den vielfältigen Facetten islamisch geprägter Kulturen und Gesellschaften greift der Studiengang Islamwissenschaft und Arabistik vier heraus, die sowohl für das Verständnis der Vormoderne als auch für das der Moderne höchste Relevanz besitzen:

1. Geschichte und Gesellschaft
2. Arabische Literatur (ab dem WS 2016/17, vormals Sprache und Literatur)
3. Recht
4. Religion

Eines dieser Gebiete wählen die Studierenden als ihren Schwerpunkt. Je nach Interessenlage studieren sie zwei Module nach Wahl aus den anderen Schwerpunktbereichen. Prägendes Merkmal des Studienganges ist eine kontinuierliche und intensive sprachliche Ausbildung, die die Studierenden befähigt, die arabisch-islamische Kultur ungefiltert in ihren Originalzeugnissen zu erforschen, und dadurch ein hohes fachliches und fachspezifisches Niveau gewährleistet. Zusätzlich sind durch fachübergreifende Methodenkurse, ein Master-Kolloquium und die Möglichkeit zu einem fachspezifischen Praktikum interdisziplinäre und berufsorientierende Elemente im Studienprogramm verankert.

Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend haben wir einige häufig gestellte Fragen und die jeweiligen Antworten zusammengestellt. Gerne können Sie uns bei weiteren Fragen kontaktieren. Wenn Sie noch weitere Informationen benötigen, in unseren Lehrveranstaltungen einen Eindruck vom Studium an unserem Institut gewinnen oder auch Studierende dazu befragen möchten, freuen wir uns über eine E-Mail von Ihnen.

Kontakt: Dr. Monika Springberg-Hinsen

  • Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?

    • Bewerber/innen müssen ein fachlich einschlägiges Studium mit einer Regelstudienzeit  von mindestens sechs Semestern (z.B. BA, Diplom, Magister Artium) an einer deutschen oder einer ausländischen Hochschule mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser abgeschlossen haben. Als fachlich einschlägig gilt z.B. ein Studium in Islamwissenschaft, Orientalistik, Arabistik oder Arabisch-Islamischer Kultur mit dem Sprachenschwerpunkt Arabisch. (vgl. § 3 der Zugangs- und Zulassungsordnung)
    • Unabdingbar für die Zulassung sind fundierte Kenntnisse der arabischen Schriftsprache und die Sicherheit im Umgang mit den fachspezifischen Hilfsmitteln.
    • Ein großer und noch zunehmender Teil der relevanten Fachliteratur ist und wird in englischer Sprache publiziert. Ohne gute Lesekenntnisse im Englischen ist ein erfolgreiches Studium daher nicht möglich. Darüber hinaus sind Lesekenntnisse im Französischen empfehlenswert.
    • Ausländische Bewerber/innen müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Diese werden in der Regel durch ein DSH 2- oder DSH 3-Zertifikat nachgewiesen. Nähere Informationen zu den Sprachanforderungen für ein Studium an der Universität Münster finden Sie hier. Folgende Zertifikate werden als Nachweis von Deutschkenntnissen auf DSH-2-Niveau akzeptiert:
      • DSH-2-Zeugnis (oder höher)
      • TestDaF Stufe 4 in allen Bereichen (oder höher)
      • Deutsches Sprachdiplom der Kultusminister-Konferenz Stufe II (In allen Teilbereichen C1-Niveau)
      • Goethe-Zertifikat C2 (ausgestellt ab 2012)
      • Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts (ausgestellt bis Ende 2011)
      • Kleines / großes deutsches Sprachdiplom vom Goethe-Institut (ausgestellt bis Ende 2011)
      • UNIcert-Zertifikat der Stufen III und IV

  • Wann kann ich mit dem Studium beginnen und wie kann ich mich bewerben?

    Das Studium beginnt  im Wintersemester. Bewerbungs- und Einschreibefristen finden Sie hier. Die Bewerbung erfolgt  über das Online-Portal der WWU. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren  finden sich hier.

  • Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?

    1. Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis)
    2. Zeugnis über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Liegt das Zeugnis (z.B. bei BA-Absolventen) zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so muss ein vorläufiges Zeugnis eingereicht werden, in das mindestens die Noten der ersten fünf Semester eingetragen sind. Das Abschlusszeugnis kann bis Mitte November beim Studierendensekretariat nachgereicht werden.
    3. ggf. Nachweise über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
    4. Tabellarischer Lebenslauf
    5. Nachweis über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records)
    6. ggf. weitere Unterlagen, aus denen die Eignung für das angestrebte Studium deutlich wird, z.B. Praktikumsbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, andere relevante Zusatzqualifikationen)
    7. Besondere Regelungen für Bewerber/innen aus Nicht-EU-Staaten finden Sie hier.
  • Welche Inhalte behandelt der Studiengang? Wie ist das Studium aufgebaut?

    Für Studierende, die ab dem Wintersemester 2016/17 das Studium aufnehmen, gilt Folgendes:

    Im Rahmen des Studiengangs sind sieben Module zu absolvieren. Die Studierenden entscheiden sich zu Beginn oder im Laufe des Studiums für einen der vier Schwerpunkte:

    Sie studieren die beiden Module ihres Schwerpunkts und je nach persönlichem Interesse zwei Module anderer Schwerpunkte/eines anderen Schwerpunkts als Wahlpflichtmodule. Den Schwerpunkten sind folgende Module zugeordnet:

    Schwerpunkt Geschichte und Gesellschaft

    • Modul Islamische Geschichte
    • Modul Politik und Gesellschaft

    Schwerpunkt Arabische Literatur

    • Modul Literatur und Ästhetik
    • Modul Literatur und Gesellschaft

    Schwerpunkt Recht

    • Modul Islamisches Recht im gesellschaftlichen Kontext
    • Modul Islamisches Recht: Systematik und Quellenlehre

    Schwerpunkt Religion

    • Modul Sprache und Islam
    • Modul Religiöse Diskurstraditionen im Islam


    Zudem absolvieren alle Studierenden die folgenden drei Pflichtmodule:

    • Modul Sprache, das Kurse zur Grammatik des klassischen Arabisch, zur Lexikographie sowie in einer zweiten Islamsprache umfasst
    • Modul Zusatzkompetenz, im Rahmen dessen die Studierenden entweder ein fachspezifisches Praktikum, einen Sprachkurs im Ausland oder interdisziplinär angelegte Lehrveranstaltungen besuchen können
    • Mastermodul, das ein Mastercolloquium und die Masterarbeit umfasst.

     

    Für Studierende, die ihr Studium bis einschließlich Wintersemester 2015/16 aufgenommen haben, gilt das folgende Modell:


    Die Studierenden entscheiden sich zu Beginn des Studiums für einen der vier Schwerpunkte:

    1. Geschichte und Gesellschaft (Studienverlauf)
    2. Sprache und Literatur (Studienverlauf)
    3. Recht (Studienverlauf)
    4. Religion (Studienverlauf)

    Derzeit setzt sich der Studiengang noch aus sieben Modulen zusammen:

    das Modul 1: Grundlagentexte des Islams, das anhand der zentralen Texte des Islams grundlegende Fragen und Konzepte der islamischen Religion behandelt, die ausgehend von Koran und Hadith in vielen Bereichen (Recht, Theologie, Sufik usw.) wirksam geworden sind und dementsprechend als »Großthemen« der islamischen Kultur gelten können.

    1. das Modul 5: Sprache, dessen Gegenstand Lexikographie und Grammatik des Arabischen sowie eine zweite Islamsprache sind.
    2. das Modul 6: Zusatzkompetenz, im Rahmen dessen die Studierenden entweder ein fachspezifisches Praktikum, einen Sprachkurs im Ausland oder interdisziplinär angelegte Lehrveranstaltungen besuchen können.    
    3. das Modul 7, das ein Mastercolloquium und die Masterarbeit umfasst.


    Zwei Module sind im individuellen Schwerpunkt zu absolvieren: Im Schwerpunkt Geschichte und Gesellschaft sind dies:

    • Modul 2: Islamische Geschichte
    • Modul 3: Politik und Gesellschaft


    Im Schwerpunkt Sprache und Literatur sind dies:

    • Modul 2: Arabische Literatur
    • Modul 3: Sprache und Islam

    Im Schwerpunkt Recht sind dies:

    • Modul 2: Islamisches Recht im gesellschaftlichen Kontext
    • Modul 3: Islamisches Recht: Systematik und Quellenlehre

    Im Schwerpunkt Religion sind dies:

    • Modul 2: Religiöse Diskurstraditionen im Islam
    • Modul 3: Sprache und Islam

    Dazu kommt als Modul 4 ein Wahlmodul, das aus dem Bereich eines anderen Schwerpunkts gewählt wird.

    Details zu Inhalten, Aufbau und Prüfungsleistungen werden in der Prüfungsordnung und den zugehörigen Modulbeschreibungen geregelt.

  • Welche Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt das Studium?


    Absolventen des MA Islamwissenschaft und Arabistik

    • verfügen über vertiefte Kenntnisse des modernen und klassischen Arabisch
    • können auch schwierige Texte sprachlich analysieren, verstehen und übersetzen
    • können situationsspezifisch auf Arabisch kommunizieren
    • können die islamische Religion und islamische Kulturen auf der Grundlage ihrer Originalzeugnisse verstehen
    • verfügen über gute Lesekenntnisse einer weiteren Islamsprache neben Arabisch  und können kulturinterne Diskurse in dieser Sprache verstehen

    Darüber hinaus

    • verfügen sie je nach gewähltem Schwerpunkt über vertiefte Kenntnisse der islamischen Geschichte und Gesellschaft, der Sprach- und Literaturwissenschaft des Arabischen, des islamischen Rechts oder der islamischen Religion
    • beherrschen sie fachspezifische Arbeitsweisen und Methoden und können damit neue Gebiete jederzeit selbständig erschließen

      Sie können ihr fachspezifisches Wissen anwenden, um

    • aktuelle Entwicklungen im Bereich des Islam in ihren religiösen, historischen, gesellschaftlichen und/oder kulturellen  Kontext einzuordnen, sie so besser zu verstehen und anderen zu erklären
    • sich an den Diskursen über den und ggf. im Islam fachlich fundiert zu beteiligen und sie nach außen zu vermitteln
    • innerislamische Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit verständlich zu machen, in Konflikten mit der islamischen Welt zu moderieren und zu einem gegenseitigen Verständnis beizutragen
  • Welche beruflichen Perspektiven haben Absolventinnen und Absolventen?

    Als stärker forschungsorientierter Studiengang qualifiziert der Master Islamwissenschaft und Arabistik in erster Linie für ein aufbauendes Promotionsstudium und eine wissenschaftliche Laufbahn an Universitäten oder anderen Forschungseinrichtungen. Aufgrund des Stellenwerts, den der Islam in der politischen und gesellschaftlichen Landschaft Europas eingenommen hat, stehen den Absolventinnen/Absolventen nach Abschluss des Master-Studiengangs Islamwissenschaft und Arabistik darüber hinaus vielfältige andere Berufsfelder offen.

    Im politischen Bereich gehören hierzu Tätigkeiten für die Stiftungen der Parteien, Fraktionen oder Abgeordnetenbüros auf Bundes- oder Landesebene, für Ministerien, Verbände und internationale Organisationen, zunächst als Referentin/ Referent oder Stabsmitarbeiterin/Stabsmitarbeiter. Im Bereich der Wirtschaft qualifizieren die interkulturelle Kompetenz, das kulturspezifische Wissen und die Sprachkenntnisse Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler für Beratertätigkeiten in Verbänden, Außenhandelskammern und Unternehmen. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler in den Bereichen Integration und Migrantenarbeit gefragt. Überaus gesucht sind Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler im Bereich Informationsbeschaffung und –auswertung bei Bundes- und Landeskriminalämtern und Geheimdiensten.

    Master-Studierende, die sich durch extracurriculare Aktivitäten und Praktika in Richtung Medienbranche orientiert haben, sind besonders qualifiziert für Tätigkeiten im traditionellen Journalismus, insbesondere als Korrespondentin/Korrespondent in Ländern des islamischen Kulturkreises, aber auch z.B. in Online-Redaktionen, international tätigen PR- und Kommunikationsagenturen sowie im Media Monitoring.
    Ein traditionell wichtiges Berufsfeld für Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler ist die Kulturwirtschaft im weitesten Sinn: Im Bereich Kulturaustausch kommen z.B. der DAAD und das Goethe-Institut als Arbeit gebende Institutionen in Frage. Eine Reihe von Absolventinnen/Absolventen beginnen ihre berufliche Tätigkeit beim DAAD als Gastdozenten an arabischen Universitäten. Kulturvermittelnd sind IslamwissenschaftlerInnen als Sprachlehrer, Reiseleiter und Kuratoren in Museen tätig. Angesichts der in den letzten Jahren großen Anzahl von Ausstellungen, Theater-, Literatur- und Musikfestivals mit Fokus auf der islamischen Welt, die das gewachsene öffentliche Interesse an dem Thema bezeugen, hat das Kulturmanagement als mögliches Berufsfeld für Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler zunehmende Bedeutung erlangt. Auch literarisches Übersetzen und das Lektorat in Verlagen sind bei entsprechender Ausrichtung des Studiums eine mögliche Berufsperspektive.

    Zahlreiche Stiftungen und Begabtenförderungswerke widmen in jüngster Zeit der Förderung von Kindern, Jugendlichen und Studierenden mit Migrationshintergrund vermehrte Aufmerksamkeit und entwickeln hierzu spezielle Programme – Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler bringen mit ihrem kulturspezifischen Wissen und ihren interkulturellen Kompetenzen ausgezeichnete Voraussetzungen für Tätigkeiten in diesem Rahmen mit. Erfahrungsgemäß arbeiten viele Islamwissenschaftlerinnen/Islamwissenschaftler in nicht fachspezifischen Berufsfeldern, z.B. im Wissenschaftsmanagement im Hochschulbereich, in denen sie aufgrund ihrer ausgeprägten analytischen Fähigkeiten und ihrer Adaptionsfähigkeit reüssieren.

Möglichkeit zur Zusatzqualifikation

Für Studierende des MA Islamwissenschaft und Arabistik gibt es an der WWU jetzt eine Möglichkeit, parallel zum Masterstudium ein Zertifikat Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache zu erwerben, um so z.B. im Rahmen der Flüchtlingshilfe oder als DeutschlehrerIn im Ausland arbeiten zu können. Da im Fach Islamwissenschaft und Arabistik keine systematische Einführung in die Sprachwissenschaft vorgesehen ist, müssen InteressentInnen ohne germanistische Vorbildung diese Kenntnisse nachholen. Dies geschieht durch ein extra für diese Studierenden neu einzurichtendes Modul „Neuphilologische Grundlagen“ (bestehend aus drei Lehrveranstaltungen), das sie zusätzlich und vor Aufnahme des regulären DaFZ-Studiums absolvieren.

Die Plätze sind begrenzt und es gibt ein Auswahlverfahren, für das MA-Studierende der Islamwissenschaft und Arabistik sich mit einem Sonderantrag bewerben müssen. Die Koordinatoren des Zertifikats Deutsch als Fremd-/Zweitsprache prüfen die Bewerbungen einzeln und legen dann in Abhängigkeit von den individuellen Vorkenntnissen der Studierenden fest, welche zwei Lehrveranstaltungen neben der obligatorischen Lehrveranstaltung „Einführung in die germanistische Sprachwissenschaft“ für dieses Modul sinnvollerweise noch belegt werden sollen.
Detaillierte Informationen und AnsprechpartnerInnen finden Sie hier.

Verfahren zur Anmeldung der Masterarbeit

Regelungen zur Masterarbeit im Fach Islamwissenschaft und Arabistik finden sich in § 13 und § 14 der Prüfungsordnung, für Studienanfänger vom WS 2011/12 bis zum WS 2015/16 und in den §§ 12, 13 und 14 in der Prüfungsordnung für StudienanfängerInnen ab WS 2016/17. Infos zum Anmeldeverfahren finden Sie auch auf der Seite des Prüfungsamts I. Die nötigen Formulare (Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit) können Sie auch hier herunterladen.

Überlegen Sie zunächst, wer als ErstgutachterIn für das von Ihnen gewünschte Themengebiet in Frage kommt. Erstgutachter muss eine Professorin oder ein Professor des Instituts für Arabistik und Islamwissenschaft sein, als ZweitgutachterIn können auch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen des Instituts fungieren. Bei interdisziplinär angelegten Arbeiten kann nach Absprache mit dem/r ErstgutachterIn auch ein/e ZweitgutachterIn aus einem anderen Fach benannt werden. GutachterIn kann nur jemand sein, der/die regelmäßig Lehrveranstaltungen in dem Bereich Ihres Themas anbietet.
Sprechen Sie mit dem/r ErstgutachterIn das Thema Ihrer Masterarbeit und den genauen Titel ab. Der/die ErstgutachterIn bestimmt den/die ZweitgutachterIn. Besprechen Sie bitte mit ihm/ihr, wer das Zweitgutachten erstellen soll. Holen Sie unbedingt auch das Einverständnis des/der ZweitgutachtersIn ein, die Arbeit mit zu begutachten.

Zur Komplettierung des von Ihnen ausgefüllten Anmeldeformulars benötigen Sie

  • die Unterschrift des Erstgutachters, der das Thema vergibt und bestätigt, dass er/sie die Betreuung der Arbeit übernimmt.
  • die Unterschrift der Studienkoordinatorin, die bestätigt, dass Sie die zur Anmeldung erforderliche Anzahl von 40 LP (gilt für StudienanfängerInnen von WS 2011/12 bis WS 2015/16) oder 60 LP (gilt für StudienanfängerInnen ab WS 2016/17 vgl. § 12 der Prüfungsordnung) erreicht haben. Bitte legen Sie hierzu Ihr Studienbuch vor.
  • einen Institutsstempel, den Sie im Sekretariat erhalten.

Mit den unterschriebenen Formularen melden Sie dann im Prüfungsamt I Ihre Masterarbeit an.

Die Bearbeitungsfrist von sechs Monaten beginnt mit dem Tag der Unterschrift des Erstgutachters. Der Abgabetermin wird Ihnen vom Prüfungsamt mitgeteilt. Die Korrektur durch die Gutachter erfolgt danach innerhalb von höchstens acht Wochen.